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  • #377752

    Erstmal bitte gründlich informieren bevor geschimpft wird.
    1. Das Gebiet wurde durch die zuständige Polizeidirektion als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft
    2.Zur Tragwerksplanung für die Bohrpfahlgründung sind vertiefende Baugrunduntersuchungen notwendig. Dazu muss die Kampfmittelfreigabe vorliegen
    3. 2. Coronaschutzverordnung § 17 Kampfmittelbeseitigung
    „Unternehmen im Sinne von § 4 Satz 2 der Gefahren­abwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel ist innerhalb geschlossener Ortschaften das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln im Sinne von 8 1 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel untersagt. Die nach Satz 1 untersagten Tätigkeiten können durch die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt unter Beteiligung des zuständigen Gesundheitsamtes zugelassen werden.“ ( Zulassung durch LHW beantragt, aber nicht zugelassen)

    @Heiwu
    : Keine Verzögerung durch LHW als Ausrede wie von Dir vermutet. Ein Verstoß gegen den §17 hätte der Bohrfirma 2000€ gekostet.
    Die gerade durchgeführten Baugrunduntersuchungen sind eine Kombination aus Kampfmittelerkundung und vertiefte Baugrunderkundung.

    @Kenno
    :Die archäologischen Untersuchungen sind ebenfalls Forderungen aus dem Planfeststellungsverfahren. Heiwu kann Dir das sicherlich erklären.Die Forderung wurde von seinem Arbeitgeber erhoben.

    #369652

    Weshalb wird denn gleich unterstellt das die für die Baumfällungen außerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Fristen erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der daraus resultierenden Nebenbestimmungen, nicht vorliegen?

    #282524

    Nur mal zur Erläuterung:
    @hei-wu: Die von der Klägergemeinschaft Gut Gimritz beauftragte Rechtsanwältin hat unter Anderem in der Klage gegen die Plangenehmigung bemängelt, dass durch das Landesverwaltungsamt auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVS) verzichtet wurde. Diesen Sachverhalt haben die Gerichte auch gerügt. Also hat das Landesverwaltungsamt nunmehr die Erarbeitung einer UVS gefordert. Entsprechend der geltenden Gesetze ist diese Erhebung über eine komplette Vegetationsperiode zu führen. Das ist nunmal ein ganzes Jahr.
    @ Kenno: Eine UVS beinhaltet die Prüfung der Umweltverträglichkeit von mehreren Varianten. Das Ergebnis der Studie weist eine Vorzugsvariante aus und dies ist die Variante 2. Du hast insoweit Recht, dass die Vorzugsvariante aus der UVS erst dann die Vorzugsvariante für die weitere Planung ist, wenn diese durch das Landesverwaltungsamt im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als Vorzugsvariante bestätigt wurde. Das hat sich nicht der LHW ausgedacht sondern ist geltendes Recht.
    @alle: Glaubt wirklich jemand das der LHW komplett schmerzfrei ist und sich immer wieder mit Wonne als unfähig in der Öffentlichkeit präsentieren will ? Oder ich mich über die freundlichen Hinweise bezüglich „Muttiheft“ freue? Ganz sicher nicht. Gefreut hätte ich mich, wenn mich der Postschreiberling zu Sachstand und Hintergründe gefragt hätte. Ernst zu nehmende Berichterstattung sieht anders aus. Wenn ich schon mit vollem Namen benannt werde, dann wäre es nur fair zu wissen wer sich eigentlich hinter “ Paula Poppinga“ verbirgt. Im Übrigen bin ich nicht „aufgetaucht“, sondern der LHW hatte eine förmliche Einladung und ich wusste auch, das es eine öffentliche Veranstaltung ist..

    #253125
    #238986

    Nein, war ich nicht.Der LHW ist zuständig für ca 1300 km Deiche im Land Sachsen-Anhalt, Davon ca 138 km der hier für u.a.die Saale und Weiße Elster zuständige Flussbereich Merseburg. Alle Deiche werden derzeit geschaut.Landesweit und durch Mitarbeiter der Flussbereiche. Ich selbst gehöre zu dem Geschäftsbereich Grundlagen, Planung und Bau und nicht zu einem der 7 Flussbereiche.Ich hoffe nur, das mir dass nicht als Desinteresse ausgelegt wird.

    #238026

    Klar doch darf man Witze auf Kosten von Landesbehörden machen. Ich habe ja auch beim Lesen gelacht.

    #237472

    @ Kenno
    eigentlich gibt es 3 Einwirkungen zur Standsicherheitsberechnung
    http://de.share-your-photo.com/img/bbef4723eb.jpg

    #237372

    @Kenno
    Entsprechend der geltenden DIN 19712 werden für die Standsicherheitsberechnungen an Deichen zwei Lastfälle berücksichtigt. Der jeweilige Bemessungswasserstand (HQ100) und der sogenannte Kronenstau (Oberkante Deich).Bei beiden Lastfällen wird ein unendlich langer (stationärer)Wasserstand angesetzt.D.h. der Deich muss standsicher sein, egal wie lange das Wasser auch immer ansteht.Im Prinzip hast Du recht.Bei der Sanierung auf bestehender Deichtrasse kann ein Planfeststellungsverfahren entfallen. Das bedeutet aber nicht es kann auf alle Genehmigungen verzichtet werden.Das Oberverwaltungsgericht hat allerdings die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen einschließlich Variantenuntersuchungen vorgeschrieben und eine Berufung dazu ausgeschlossen. Es wurde gegen die Linienführung und gegen die ERHÖHUNG geklagt. Wer, glaubst Du, wird jetzt freiwillig eine erneute Klage riskieren und bei der vorhandenen Aktenlage ohne rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss bauen? Der LHW ganz sicher nicht.Das Oberverwaltungsgericht hatte sich im Übrigen in keinster Weise mit den teilweise haarsträubenden fachlichen Begründungen der Klagevertreter auseinandergesetzt.Die Entscheidung erfolgte rein formal. Falsches Verfahren, Punkt und aus.Eigentlich schade.Ich hätte es gern gesehen wenn sich das Gericht mit Hilfe von vereidigten Sachverständigen die einzelnen Fachargumente des LHW und der Klagevertreter vorgenommen hätte.

    #237366
    #237365

    @Kenno
    Untersucht im Rahmen der Umweltverträglichkeit werden insgesamt 4 Varianten. Eine davon ist auch der Neubau auf der vorhandenen Trasse.Der Begriff „Sanierung“ war irreführend. Es wird schon ein Neubau.

    @fractus

    Grundlage des hydraulischen Modells ist ein digitales Geländemodell.Sozusagen ein digitales Sandkastenmodell. Standard sind derzeit die Gegenüberstellung des IST-Zustandes mit dem Planzustand.Im IST Zustand wird das Abflussverhalten im derzeitigen Zustand simuliert. Im Planzustand werden die zusätzlich erforderlichen Deiche, sowie die Poldereinlauf-und Auslaufbauwerke in das digitale Geländemodell eingefügt.Die Verschneidung der beiden Ergebnisse in Differenzenkarten führt dann zu den genannten Wasserspiegellagenabsenkungen. Das Modell gibt die Wasserstände, die Strömungsrichtung und die über die Tiefe gemittelte Fließgeschwindigkeit an jedem Knotenpunkt des digitalen Geländemodells aus.

    #237358

    Es gibt auch Antworten.
    Ich gehe mal davon aus, dass es im Gut Gimritz keine Schwarzbauten gibt.So dumm, um dort schwarz zu bauen, waren die Investoren sicherlich nicht.Es gab aber damals auch warnende Stimmen.
    Überschwemmungsgebiete:http://www.geocms.com/webmap-lsa/de/hochwassergefahrenkarte-hq100.html
    Die Flächen der Saale befinden sich derzeit im Feststellungsverfahren durch das Landesverwaltungsamt.
    Geschützte Tiere und Pflanzen gibt es erfahrungsgemäß überall. Auch, oder gerade im Polderbereich, da Auenlandschaft. Ergo Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
    Der LHW wird am Gimritzer Damm bauen, wenn er die Genehmigung zum Bauen hat und gegen diese nicht wieder geklagt wird.Die Urteile in erster und zweiter Instanz schreiben ein Planfeststellungsverfahren vor. Dazu erfolgen derzeit die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die einzelnen Varianten. http://www.gimritzer-damm.de
    Dauer? Eine Vegetationsperiode. D.h. Die Ergebnisse liegen im Frühjahr 2017 vor, werden dann vom Landesverwaltungsamt geprüft. Dann erfolgt die technische Planung. Beides wird öffentlich ausgelegt. In Abhängigkeit der Anzahl und Qualität der Einsprüche erfolgt ein schneller Planfeststellungsbeschluss oder auch nicht.Dann Klagen oder auch nicht. Dauer? Keine Ahnung.
    In Halle gibt es nur zwei Deichsysteme. Der Passendorfer und der Gimritzer Damm. Der Passendorfer befindet sich in der Sanierung und der Gimritzer Damm soll saniert werden. Es ist davon auszugehen, dass beide Deichsysteme dem belastungen zukünftig sicher standhalten können.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von Frank.
    #237341

    Da ich mit HTML nicht so bewandert bin, eine Frage.Wie kann ich ein Bild hier im Forum veröffentlichen? Manchmal lassen sich Sachverhalte anhand eines Fotos besser verdeutlichen. Weiterhin finde ich es gut, dass an dieser Stelle so intensiv diskutiert wird.Kenno hat natürlich recht mit dem Rechfehler. 847 -160 sind 687 m³/s.
    Zu den von Fractus gestellten Fragen.
    Vernachlässigt man den Flächenverbrauch für die Aufstandsflächen der erforderlichen neuen Deiche, geht eigentlich durch den Polderbau kein Überschwemmungsgebiet verloren. Das vorhandene Überflutungsgebiet wird nur zu einem späteren Zeitpunkt als bisher in Anspruch genommen.Um den „richtigen“ Zeitpunkt der in Anspruchnahme festzulegen, ist natürlich eine möglichst genaue Hochwasservorhersage nötig. Um diese derzeit noch vorhandene Schwachstelle abzumindern, favorisiere ich auch ein steuerbares Einlaufbauwerk.Richtig ist auch, dass dies noch nicht modelliert wurde.Aber wie gesagt, die Planungen sind erst am Anfang.Das die unmittelbar am Polder erzielbaren Absenkungen von 60cm sich im weiteren Saaleverlauf auf ca 18cm am Pegel Trotha reduzieren, hat verschiedene Ursachen. Da ist zum Einen die unterhalb des Polders befindlichen Stromverzweigungen in Elisabethsaale, wilde Saale, Mühlgraben usw. welche den Abfluss verzögern und den Wasserstand erhöhen, zum Anderen auch die beschriebene Engstelle am Giebichenstein und weiter bis hin zum Pegel Trotha.Es ist nicht vorgesehen im Auenbereich Holzungsarbeiten durchzuführen. Die Genehmigungsschwelle für derartige Maßnahmen ist mittlerweile durch NSG und FFH derartig hoch,dass diese Massnahmen kaum noch umsetzbar sind.Klar ist, dass durch derartige Maßnahmen am Ort des Eingriffes und unmittelbar danach große Effekte zu erzielen sind.Aber leider keine nachhaltigen Effekte.Die Fließhindernisse und damit die Oberflächenrauigkeiten sinken zwar, die Wasserspiegelhöhe damit auch, aber die Fließgeschwindigkeit steigt meist und das Wasser erhält der Unterlieger.Nicht nachhaltig und das Problem wird verlagert.Hochwasserrückhaltung und verzögerte Abgabe ist da wesentlich effektiver.Für das Stadtgebiet von Halle existieren zwei Wasserspiegellagenmodelle. Ein „Sommer-“ und ein „Wintermodell“. Die Unterschiede der Modelle liegen in den unterschiedlich verwendeten Rauigkeitsparametern.Diese wurden mittels Modelleichungen ermittelt. Das Wintermodell am Hochwasser 2011 und das Sommermodell am Hochwasser 2013. Während der Hochwasserereignisse wurden Hochwassermarken eingemessen und die Modellrauigkeiten derart verändert, bis die eingemessenen Wasserstände erreicht wurden.Bei den Modellen handelt es sich um sogenannte zweidimensionale Modelle.Programm Hydro AS 2D.
    Stichwort Talsperren. Die Diskussion um die Saaletalsperren ist bei weitem noch nicht beendet. Dafür sorgen schon die thüringer Unterliegerstädte Jena usw. Momentan gibt es eine Arbeitsgruppe, welche die Auswirkungen einer veränderten Talsperrensteuerung untersucht. Bei allen Forderungen darf nicht vergessen werden, dass die derzeitige Talsperrensteuerung auf Grund von erteilten Genehmigungen erfolgt.Heiwu wäre sicherlich auch nicht sehr erfreut wenn die rechtskräftig erteilten Bebauungsgenehmigungen für das Gut Gimritz mit einem Federstrich für nichtig erklärt würden.Mir ist heute noch völlig unverständlich wie ein Kindergarten und ein Pflegeheim an einer derartig exponierten Stelle eingerichtet werden konnten.
    Noch eins in eigener Sache.Ich vermisse hier bei der Diskussion die LHW Jäger der Diskussion um den Gimritzer Damm.Da wurde ja vehement nach Rückhaltung verlangt.

    #237056

    Bei dem Polder handelt es sich nicht um eine umsetzungsreife Planung. Bis dahin ist noch ein langer Weg zurückzulegen.Bemessungsgröße für diese ersten Ünerlegungen ist eine theoretische, aus bisher abgelaufenen Hochwassern ermittelte HQ100 Welle mit einem Spitzenabfluss von 847 m³/s, welche im Sommerhalbjahr zum Abfluss kommt. Die Betonung liegt bewusst auf Sommer, da bei gleichem Abfluss auf Grund der erheblich größeren Rauigkeiten durch den Bewuchs, ein bis zu 40cm höherer Wasserstand als im Winterhalbjahr auftritt. Ein Blick in die Pegelaufzeichnungen zeigt, dass bis auf das HW 2013 alle weiteren größeren Hochwasser immer als Ergebnis von Tauprozesssen und Starkniederschlägen aufgetreten sind. Das war 1994 so und auch 2011. Das erklärt auch, dass die Saaletalsperren im Winterhalbjahr einen erheblich größeren Hochwasserrückhalteraum vorhalten als im Sommer. In den Modellierungen wurde zunächst eine feste, im Vergleich zu der übrigen Deichhöhe abgesenkte Überlaufschwelle von rund 400m Breite angesetzt. Damit kann bei der in Ansatz gebrachten Welle der Scheitelabfluss um 160m³/s abgesenkt werden.D.h., es fließen dann noch 787 m³/s durch das Stadtgebiet. Dies wiederum bewirkt eine Wasserstandsreduzierung von ca. 60cm unmittelbar am Polderausgang und, bezogen auf den Pegel Trotha, immer noch ca 18 cm.Dies erscheint zwar recht wenig, aber für das Stadtgebiet und die Auswirkungen auf die Bebauung ist das eine nicht zu unterschätzende Größenordnung.Wie gesagt, erste Überlegungen.Wahrscheinlicher statt der Überlaufschwelle ist allerdings ein steuerbares Einlaufbauwerk.Damit kann zielgerichtet der Polder geflutet werden und kleinere Hochwasser in den Auenbereich, wie bisher auch eingelassen werden.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von Frank.
    #206488

    Was ist hoch genug? Sieht man sich die Hochwassermarken an der Mühlpforte an und die dazugehörigen Jahreszahlen, dann muß ein großer Teil von Halle freigemacht werden. Wer sagt’s den Betroffenen? Du? Ein Teil der hohen Hochwasser stammt aus Zeiten wo es kaum Versiegelung oder andere menschliche Eingriffe gab. Da waren ein großer Teil der Flüsse noch Natur pur.

    #206486

    Um mir die Erklärungen zum Wirkungsmechanismus eines Polders zu ersparen hier mal ein Link zu den Fachkollegen in Bayern:http://www.hochwasserdialog.bayern.de/flutpolder_info/index.htm
    Hier werden die Wirkungsmechanismen eines Polders ganz gut erklärt.
    Ausgangspunkt ist immer die Bestimmung welches Grundhochwasser, welche Wasserstände der unterhalb eines Polders liegende Siedlungsbereich „vertragen“ kann.D.h. welche Menge an Wasser kann ich möglichst schadarm durch das Stadtgebiet ableiten. Da ein Hochwasser als Welle ankommt, einen anlaufenden Ast, eine Spitze und einen ablaufenden Ast besitzt und die Fläche unter der Kurve (Welle) das Gesamtvolumen des Hochwassers ist, kommt es darauf an, ob ich mit denm vorhandenen hier zu aktivierenden Poldervolumen die Spitze einer Welle kappen kann oder nicht. Der Nachteil des Polders ist dabei, dass ich das Hochwasserereignis in die Länge ziehe da ich ja den Polder auch wieder entleeren muss. Das Gesamtvolumen des Hochwassers bleibt ja gleich, durch das Kappen der Spitze werden die Wasserstände abgesenkt aber dafür der Zeitraum mit erhöhten Wasserständen verlängert.

    #206319

    Die Bedenken hinsichtlich einer Zerstörung der Auenlandschaft verstehe ich. Auch dieser Fakt macht es nicht leichter, da die Auenlandschaft einen besonderen Schutzstatus besitzt. Aber die Aue ist nur Aue wenn sie auch regelmäßig Wasser bekommt.Das schließt aber die Anlage eines Hochwasserpolders nicht zwingend aus. Dafür haben bspw.die Kollegen am Rhein vielfältige Erfahrungen mit der sogenannten ökologischen Flutung gewonnen. Im Prinzip wird die Aue nach einem festzulegenden Rhythmus regelmäßig geflutet um die Auenlandschaft zu erhalten. Steuerpegel dafür ist natürlich nicht der Pegel Halle Trotha. Trotha wäre ein Zielpegel. Um einen solchen Polder zu steuern, braucht es eine ganze Pegelkette, welche an den Abgabepegeln der Saaletalsperren beginnt,die Pegel der wichtigen Zwischeneinzugsgebiete Helme und Unstrut berücksichtigt, sowie die Pegel Naumburg und Leuna Kröllwitz beinhaltet und auch noch die Weiße Elster nicht zu vergessen. Der Pegel Oberthau der Weißen Elster ist allerdings nicht als Steuerpegel geeignet, da für diesen Pegel die Reaktionszeit zur Pegelsteuerung zu kurz ist. Hier wird der Pegel Zeitz in Verbindung mit Leipziger Pegeln und auch die Flutung des Restloches Zwenkau eine Rolle spielen. Das Pegelsystem könnt Ihr hier sehen: http://www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de/
    Alles nicht einfach, aber für den Hochwasserschutz der Stadt, bei den vorhandenen Randbedingungen keine einfache und schnelle Sache, aber nicht unlösbar. Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird,einseitig nur auf Deicherhöhungen zu setzten ist auch für den LHW keine dauerhafte und nachhaltige Lösung. Aber für den Moment eine schnelle Lösung. (Nur nicht in Halle). Zum Thema Gimritzer damm. Der Scoopingtermin ist gelaufen, Der Untersuchungsumfang und die Untersuchungstiefe für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sind bestätigt. es werden insgesamt 4 Trassenvarianten hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeitsuntersuchungen untersucht. In Kürze werden dazu weitergehende Informationen auf der entsprechenden Internetseite veröffentlicht.

    #205684
    #205683

    Ich möchte mal etwas zur allgemeinen Information beitragen.Der LHW stand und steht teilweise berechtigt aber auch teils unberechtigt bezüglich des Deichbaus am Gimritzer Damm heftig in der Kritik der Öffentlichkeit.Ein Kritikpunkt war die angeblich nicht durchgeführten Überlegungen zu möglichen Rückhalteräumen. Die jetzt vorgeschlagenen Polderstandorte im Bereich der Weißen Elster (Elster-Luppe Aue) und gerade an der Saale unmittelbar vor Halle, können den Hochwaserschutz für die Stadt erheblich verbessern. Die Idee dabei ist, wie kenno schon richtig bemerkt hat, die Flächen, die jetzt bereits bei kleineren Hochwassern ungesteuert und zwangsläufig geflutet werden, erst dann zu Fluten, um die Spitze eines großen Hochwassers zu kappen. Dazu muss der vorgesehene Bereich, wie auch schon bemerkt wurde, eingedeicht und mit entsprechenden Ein- und Auslaufbauwerken versehen werden. Um die vorhandene Aue nicht dauerhaft auszutrocknen, was niemand möchte und auch darf, können sogenannte ökologische Flutungen des Bereiches durchgeführt werden.Aber eben nicht wenn ein Hochwasser vor der Tür steht, welches aller Wahrscheinlichkeit nach den vorhandenen Grundschutz der Stadt überschreitet.Es ist klar das das keine leichte Planung ist und die Ideen erst am Anfang stehen.Aber die Idee ist nicht am Biertisch auf der Rückseite eines Bierdeckels entstanden, sondern Ergebnis umfangreicher Berechnungen. Damit das System funktioniert, muss parallel dazu auch das Hochwasservorhersagesystem verbessert werden. Alles in allem, keine leichte und schnelle Aufgabe, aber lösbar. Dem LHW ist schon klar, dass für die Umsetzung dieser Planung eine Menge Aufklärung gehört. Dazu wird es in nächster Zeit auch Informationsveranstaltungen geben. Ich bin auch gern bereit an dieser Stelle die eine oder andere Erläuterung schon vorab zu geben. Sage aber auch gleich, beleidigen oder blöd anmachen lasse ich mich nicht.

    #156937

    Die Rangelei mit Herrn Schaum dauerte vielleicht höchstens 10 Minuten. Die Ordner der IG Pro Deich haben deeskalierend gewirkt und nachdem die Polizei schlichtend eingriff, durfte Herr Schaum sein Plakat die ganze Zeit lang unbelästigt zeigen.Die anwesenden Neustädter als „Prolls“ zu bezeichnen, ist wahrlich diffamierend.Was zunächst befremdlich und anschließend sogar belustigend wirkte, war die Anwesenheit von Herrn W., welcher nahezu die ganze Zeit um die Veranstaltung herum marschierte und nahezu alles und jeden fotografierte und vielleicht sogar filmte.

    #129596

    @feldstudien:Natürlich haben die ganzen Diskussionen und Veranstaltungen eine Menge Zeit gekostet. Keine Frage.Der Deich könnte schon fertig sein.Ich bezweifele aber das Eure Variante eine tragfähige Lösung für, wie Du behauptest, „alle“ ist. Eure Variante war ja bereits schon einmal angedacht und ist vor allem aus Naturschutzgründen und dabei insbesondere, weil niemand die Bäume auf dem alten Gimritzer Deich weghaben wollte, gescheitert.Warum das jetzt anders sein sollte, erschließt sich mir nicht.Wenn Du glaubst das das was Du meinst an Planungen nachgeschoben wurde, wäre auf Eure Veranlasssung geschehen, dann bist Du gewaltig auf dem Holzweg.Um vom LVwA eine Genehmigung zu bekommen ist auch ein ganzes Stück Arbeit nötig.Da mussten schon ein ganzer Teil Untersuchungen geliefert werden. Und das hatte gar nichts mit Euch zu tun. Das waren ganz normale Forderungen mit denen wir es auch bei anderen Maßnahmen zu tun haben. Auch wenn es Dich vielleicht wundert.Es ist nicht die erste Genehmigung die beklagt wird.

    #129565

    @feldstudien: Jetzt mal nicht übertreiben.Ich sehe nicht das der gesamte Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt leidet.Und vor Gericht wird sich der LHW auch nicht „herumschlagen“. Wenn es soweit kommen sollte, dann muss sich das Gericht mit den jeweiligen Argumenten der Beteiligten auseinandersetzen. Dafür sind die Gerichte auch da.

    #128977

    @heiwu: Warum muss ein Antragsteller wem gegenüber erklären weshalb er welche Art von Genehmigung beantragt hat und weshalb er diese Genehmigung bekommen hat? Was ist denn das für eine Logik?Ich stelle mir gerade vor wieviel Jahre ein Planfeststellungsverfahren dauern würde bei so vielen unterschiedlichen Meinungen die allein hier im Forum schon erörtert wurden.

    @feldstudien
    :Warum sollte jemand die Nase voll von Bürgern aus der Altstadt haben?Ich sehe doch die persönliche Betroffenheit und weiß auch das Engagement zu schätzen auch wenn ich manchmal glaube das da persönliche Interessen im Vordergrund stehen.Aber auch das ist normal. da habe ich schon wesentlich schlimmeres erlebt.Zu persönlichen Beleidigungen ist es ja noch nie gekommen.Die HW 2013 Modellierung ist nun auch kein Geheimnis.Ich persönlich habe aber etwas gegen einseitigen Erfahrungsaustausch.Warum sollte eine Seite etwas liefern während die andere Seite blockt?

    #128960

    @schalotte: Der Begriff Schadenspotential in dem Sinne wie ich ihn benutzt habe, ist ein Begriff aus dem Risikomanagement und damit sind algemein Werte in einem abgegrenztem Untersuchungsraum bezeichnet, die potenziell von einem definierten Naturereigniss, in diesem Fall Hochwasser, betroffen werden könnten und als schadensanfällig anzusehen sind.Die Betonung liegt bei könnte und nicht auf betroffen waren.Bei der Betrachtung Halle-Neustadt kommt dabei potentiell schadenssteigernd dazu, das es sich bei einer Überflutung von HaNeu nicht um ein relativ langsames Ansteigen des Hochwassers handeln kann, sondern bei einem die Überflutung herbeiführenden Ereignis, in dem Fall der Bruch des Deiches, kommt die Fließgeschwindigkeit noch hinzu.Zu den bereits erwähnten Problemen der sich in Sammelkanälen befindlichen Medienleitungen und die Betroffenheit der damit abhängigen Bevölkerung (Einwohner pro bebauter m² Grundstücksfläche) kommen noch Sekundärschäden durch unterbrochene Straßenverbindungen (PKW und Straßenbahn) dazu.Das alles in Summe betrachtet, führt zu der Aussage das das Schadenspotential in Halle Neustadt höher ist als in der Altstadt.

    #128803

    @HeiWu: Der Bestimmung eines HQ 100 Abflusses geht eine wahrscheinlichkeitsstatistische Betrachtung voran welche an einem Pegel mit einer möglichst langen Messreihe durchgeführt wird.Hier in Halle ist es der Pegel Trotha. Unterstützt werden die Messreihen der Wasserstände mit entsprechenden Abflussmessungen. Im Januar 2011 und auch im Juni 2013 erfolgten an der Giebichensteinbrücke entsprechende Abflusmessungen.Eine gute Heranführung an die problematik findest Du hier:http://www.hydrology.uni-kiel.de/download/lehre/sose/hydrol_extreme/VLGuse_187.pdf

    @feldstudien
    :Es ist doch schon so oft wiederholt wurden. Der Deich ist für einen Wasserstand, welcher sich aus einem HQ100 Abfluss ergibt bemessen wurden.Ein weiteres Kriterium bei der Festlegung der OK Deich mit 79 m.ü.NHN war das zu erreichende einheitliche Höhenniveau mit dem Passendorfer Deich.Mit der einheitlichen Höhe von 79 m.ü.NHN schützt er dann auch automatisch unter Ausnutzung des Freibordes gegen einen Wasserstand wie er 2013 am Ort aufgetreten ist. Das heißt aber nicht, dass er für ein HW2013 bemessen ist. Wenn das so wäre, dann käme zu dem Wasserstand noch ein Freibord von 0,5m dazu.
    Also wenn ich die Forderung jetzt richtig verstanden habe, geht es nunmehr nicht mehr um den Deichverlauf sondern um die Höhe des Deiches? Es ist jetzt ernsthaft von Interesse zu wissen welche Wasserstände in der Altstadt eingetreten wären wenn der Gimritzer Deich 2013 nicht erhöht und somit ein Deichbruch verhindert wurde? Soll der LHW jetzt die Steilvorlage für eine eventuelle Klage gegen den Katastrophenschutz, der ja richtigerweise die Deichverteidigung angeordnet hat, liefern? Eine andere Zielrichtung kann ich nicht erkennen. Das ist schon ziemlich perfide und hat nichts mit dem Deichverlauf zu tun.Unabhängig davon das ich bereits in einem früheren Beitrag erwähnt habe das ein Erddeich bei Überströmung brechen wird (Bsp Fischbeck)und somit ein Deichbruchszenario mit Breschenbildung und Flutwelle je nach Bruchszenario berechnet werden müsste, frage ich mich, welche Erkenntnisse daraus abgeleitet werden sollen? Auch wenn eine neue Linienführung bzw. die alte Linienführung zur Anwendung käme, müsste der neue Deich erhöht werden.Und was wäre dann? Wieder Einsprüche? Diesmal ausschließlich gegen die Höhe? Natürlich gibt es eine Modellierung des IST-Zustandes beim HW 2013 mit Deichverteidigung weil daran ja das gesamte Modell kalibriert wurde.Was auch bereits mehrfach wiederholt wurde.Ein Deichbruchszenario am Gimritzer Damm wurde nicht gerechnet weil es keine wirklichen Erkenntnisse bringt. Sollte ein Winterhochwasser jetzt kommen, würde wiederum versucht werden den Deich mit allen Mitteln zu halten. Ob das nun jemandem gefällt oder auch nicht.Das Schadenspotential ist nun mal in Halle Neustadt ungleich größer als in der Altstadt.

    #128679

    @feldstudien: Woher ich weiß das ihr mit dem Modell nichts anfangen könnt? Das weiß ich allerdings nicht mit Bestimmtheit.Ich weiß allerdings das der LHW am Tisch des Ministers Aikens der IG Altstadt angeboten hat das Modell mit fachkundigen Vertretern der IG Altstadt zu diskutieren. Und dieses Angebot steht bereits ergebnislos seit dem 12. März!Im Übrigen verlangt niemand das Du Dich zu den Plänen äußern sollst. Das war Euer freier Wille sonst hättet Ihr ja nicht das Gericht angerufen.Ich glaube auch nicht, dass das LVwA eine vom Gericht geforderte Akteneinsicht verweigert. Und wenn das Gericht die Unterlagen hat, dann hat sie auch Eure Anwältin.Welche Kartendarstellung möchtest Du denn nun genau sehen? Die Ergebnisskarten eines HQ100 mit neuem Gimritzer Damm oder die mit dem alten? Wassertiefenkarte oder Geschwindigkeitsverteilung? Oder ganz einfach alles, egal ob jemand etwas damit anfangen kann oder nicht.Hauptsache haben?

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