Startseite › Foren › Halle (Saale) › Sind Wiegands Tage vorerst gezählt? Mitteldeutsche Zeitung veröffentlicht Umfrage unter Stadträten
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19. März 2021 um 12:37 Uhr #394811
Es geht wohl eher darum, dass hei-wu Dinge behauptet, welche er nicht beweisen kann und zu unser aller Glück das Gericht zu entscheiden hat.
19. März 2021 um 13:21 Uhr #394815Es geht wohl eher darum, dass hei-wu Dinge behauptet, welche er nicht beweisen kann und zu unser aller Glück das Gericht zu entscheiden hat.
Ist es erlaubt, zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht?
(Der sich natürlich später einmal als nicht zutreffend erweisen kann)19. März 2021 um 13:25 Uhr #394816Natürlich. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach. Siehst Du? Kein Problem.
19. März 2021 um 14:12 Uhr #394818Nicht das erste Mal, dass Verteidiger Wiegands zu drohen beginnen.
Der Rechtsstaat unterscheidet sehr fein zwischen Meinung und Behauptung.
19. März 2021 um 14:47 Uhr #394820Der Rechtsstaat unterscheidet sehr fein zwischen Meinung und Behauptung.
Köstliche Aussage, auch sprachlich. Verrätst du uns, was das heißen soll und wo das im „Rechtsstaat“ steht?
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 1 Monat von Cata.
19. März 2021 um 15:21 Uhr #394822Wenn Wänste lügen, bekommen sie eine hinter die Löffel, bei Oberbürgermeistern ist dies ein akzeptiertes Mittel zur Durchsetzung eigener Ziele.
19. März 2021 um 16:37 Uhr #394823Mit anderen Worten: du bist der Meinung, dass die Unterschlagung im Amt ungeahndet bleiben sollte?
Nein. Sollte es das gegeben haben, soll sich der OB dafür verantworten. Klingt halt nur sehr konstruiert. Bin auch gespannt wann sich die Stadträte und Beigeordneten dafür verantworten, wenn dieser Fall vorliegen sollte.
19. März 2021 um 16:52 Uhr #394825Es wird eben nix und wieder nix. Nur schwätze, schwätze, wichtig tun, sonst nix.
19. März 2021 um 17:57 Uhr #394837Köstliche Aussage, auch sprachlich. Verrätst du uns, was das heißen soll und wo das im „Rechtsstaat“ steht?
Ich finde es bezeichnend, dass du das nicht verstehst. Aber gut, ich verbuche es unter Hopfen und Malz verloren.
„Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zum Werturteil bei einer Beleidigung (§ 185 StGB) das Behaupten und öffentliche Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen unter Strafe steht. Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn der Wahrheitsgehalt der Äußerung objektiv geklärt werden kann“ (wikipedia)19. März 2021 um 21:05 Uhr #394853Also ich fasse zusammen:
a) Für dich sind Strafrecht und Rechtsstaat Synonyme und Wikipedia ist sozusagen das Amtsblatt des Rechtsstaates.
b) „Meinung“ und „Behauptung“ sind nach deiner Leseart die zentralen Begriffe beim Aufbau der Delikte gegen die Ehre.
Das steht aber im Amtsblatt zu Recht nicht so.Wie wäre es mit einem Besuch des Seniorenkollegs der MLU, wenn die Rechtswissenschaften dich so interessieren?
Und vergiss nicht, eine kleine Spende an Wikipedia zu machen. Denn du bemühst sie ständig und sie ist eine sehr gute Sache zumindest für diejenigen, die verstehen, was sie dort lesen.19. März 2021 um 21:21 Uhr #394855Und vergiss nicht, eine kleine Spende an Wikipedia zu machen.
Mach ich schon seit einiger Zeit. Du nicht, merkt man an deinem Wissensstand.
Ich habe doch andernorts geschrieben, dass ich mir ständig Kompetenzen erarbeitet habe. Solltest du auch machen.19. März 2021 um 21:46 Uhr #394859Und vergiss nicht, eine kleine Spende an Wikipedia zu machen.
Mach ich schon seit einiger Zeit. Du nicht, merkt man an deinem Wissensstand.
Ich habe doch andernorts geschrieben, dass ich mir ständig Kompetenzen erarbeitet habe. Solltest du auch machen.
@farbi, weil @cata nicht auf deinem Niveau argumentiert, spendet sie nicht? Pass auf, dass du an der Erhaltung deiner Kompetenzen dran bleibst. War schon am anderen Ort zum fremd schämen.
19. März 2021 um 21:59 Uhr #394860weil @cata nicht auf deinem Niveau argumentiert,
Das habe ich schon längst gemerkt.
19. März 2021 um 23:39 Uhr #394863Da würde auch ich nicht widersprechen.
20. März 2021 um 15:31 Uhr #394887Heute bei der angekündeten Terminvergabe ab 12:00 Uhr für 2000 der über 70-Jährigen große Katastrophe und Fehlanzeige.-
20. März 2021 um 15:46 Uhr #394888Berichte mal ausführlicher
20. März 2021 um 17:21 Uhr #394906Ja, bitte !
20. März 2021 um 17:41 Uhr #394907Schon kurz nach 12:00 Uhr gab es telefonisch keine Termine mehr.Also müßte man auch für die über 70-Jährigen das OB-Anschreibsystem weiterhin durchführen.
20. März 2021 um 19:46 Uhr #394931Oder dich wählt der „Zufallsgenerator“ aus.
20. März 2021 um 19:58 Uhr #394934Nein, habe nur Hilfestellung für meine Lebensgefährtin leisten wollen.
21. März 2021 um 06:30 Uhr #394955Es geht wohl eher darum, dass hei-wu Dinge behauptet, welche er nicht beweisen kann und zu unser aller Glück das Gericht zu entscheiden hat.
Ist es erlaubt, zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht?
(Der sich natürlich später einmal als nicht zutreffend erweisen kann)
Fraglich ist, wer die Hunde von der Leine gelassen hat?
Wie ich schon schrieb, ist die Bemme mit der Butterseite nach unten gefallen (Siehe Gutachten!) -
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