Startseite Foren Halle (Saale) Sind Wiegands Tage vorerst gezählt? Mitteldeutsche Zeitung veröffentlicht Umfrage unter Stadträten

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  • #394811

    Es geht wohl eher darum, dass hei-wu Dinge behauptet, welche er nicht beweisen kann und zu unser aller Glück das Gericht zu entscheiden hat.

    #394815

    Es geht wohl eher darum, dass hei-wu Dinge behauptet, welche er nicht beweisen kann und zu unser aller Glück das Gericht zu entscheiden hat.

    Ist es erlaubt, zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht?
    (Der sich natürlich später einmal als nicht zutreffend erweisen kann)

    #394816

    Natürlich. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach. Siehst Du? Kein Problem.

    #394818

    Nicht das erste Mal, dass Verteidiger Wiegands zu drohen beginnen.

    Der Rechtsstaat unterscheidet sehr fein zwischen Meinung und Behauptung.

    #394820

    Der Rechtsstaat unterscheidet sehr fein zwischen Meinung und Behauptung.

    Köstliche Aussage, auch sprachlich. Verrätst du uns, was das heißen soll und wo das im „Rechtsstaat“ steht?

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 1 Monat von Cata.
    #394822

    B2B

    Wenn Wänste lügen, bekommen sie eine hinter die Löffel, bei Oberbürgermeistern ist dies ein akzeptiertes Mittel zur Durchsetzung eigener Ziele.

    #394823

    Mit anderen Worten: du bist der Meinung, dass die Unterschlagung im Amt ungeahndet bleiben sollte?

    Nein. Sollte es das gegeben haben, soll sich der OB dafür verantworten. Klingt halt nur sehr konstruiert. Bin auch gespannt wann sich die Stadträte und Beigeordneten dafür verantworten, wenn dieser Fall vorliegen sollte.

    #394825

    Es wird eben nix und wieder nix. Nur schwätze, schwätze, wichtig tun, sonst nix.

    #394837

    Köstliche Aussage, auch sprachlich. Verrätst du uns, was das heißen soll und wo das im „Rechtsstaat“ steht?

    Ich finde es bezeichnend, dass du das nicht verstehst. Aber gut, ich verbuche es unter Hopfen und Malz verloren.
    „Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zum Werturteil bei einer Beleidigung (§ 185 StGB) das Behaupten und öffentliche Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen unter Strafe steht. Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn der Wahrheitsgehalt der Äußerung objektiv geklärt werden kann“ (wikipedia)

    #394853

    Also ich fasse zusammen:
    a) Für dich sind Strafrecht und Rechtsstaat Synonyme und Wikipedia ist sozusagen das Amtsblatt des Rechtsstaates.
    b) „Meinung“ und „Behauptung“ sind nach deiner Leseart die zentralen Begriffe beim Aufbau der Delikte gegen die Ehre.
    Das steht aber im Amtsblatt zu Recht nicht so.

    Wie wäre es mit einem Besuch des Seniorenkollegs der MLU, wenn die Rechtswissenschaften dich so interessieren?
    Und vergiss nicht, eine kleine Spende an Wikipedia zu machen. Denn du bemühst sie ständig und sie ist eine sehr gute Sache zumindest für diejenigen, die verstehen, was sie dort lesen.

    #394855

    Und vergiss nicht, eine kleine Spende an Wikipedia zu machen.

    Mach ich schon seit einiger Zeit. Du nicht, merkt man an deinem Wissensstand.
    Ich habe doch andernorts geschrieben, dass ich mir ständig Kompetenzen erarbeitet habe. Solltest du auch machen.

    #394859

    Und vergiss nicht, eine kleine Spende an Wikipedia zu machen.

    Mach ich schon seit einiger Zeit. Du nicht, merkt man an deinem Wissensstand.

    Ich habe doch andernorts geschrieben, dass ich mir ständig Kompetenzen erarbeitet habe. Solltest du auch machen.

    @farbi, weil @cata nicht auf deinem Niveau argumentiert, spendet sie nicht? Pass auf, dass du an der Erhaltung deiner Kompetenzen dran bleibst. War schon am anderen Ort zum fremd schämen.

    #394860

    weil @cata nicht auf deinem Niveau argumentiert,

    Das habe ich schon längst gemerkt.

    #394863

    Da würde auch ich nicht widersprechen.

    #394887

    Heute bei der angekündeten Terminvergabe ab 12:00 Uhr für 2000 der über 70-Jährigen große Katastrophe und Fehlanzeige.-

    #394888

    Berichte mal ausführlicher

    #394906

    Ja, bitte !

    #394907

    Schon kurz nach 12:00 Uhr gab es telefonisch keine Termine mehr.Also müßte man auch für die über 70-Jährigen das OB-Anschreibsystem weiterhin durchführen.

    #394931

    Oder dich wählt der „Zufallsgenerator“ aus.

    #394934

    Nein, habe nur Hilfestellung für meine Lebensgefährtin leisten wollen.

    #394955

    Es geht wohl eher darum, dass hei-wu Dinge behauptet, welche er nicht beweisen kann und zu unser aller Glück das Gericht zu entscheiden hat.

    Ist es erlaubt, zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht?

    (Der sich natürlich später einmal als nicht zutreffend erweisen kann)

    Fraglich ist, wer die Hunde von der Leine gelassen hat?
    Wie ich schon schrieb, ist die Bemme mit der Butterseite nach unten gefallen (Siehe Gutachten!)

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