Nicht unerwartet: Wiegand legt Revision gegen seine Verurteilung ein

23. April 2024 | Politik | 6 Kommentare

Der suspendierte Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand, gibt noch nicht auf: Er hat nach seiner Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage Revision eingelegt. Diese Entscheidung wurde von einer Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigt. Wiegand wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro verurteilt, da das Gericht feststellte, dass er in einem anderen Gerichtsverfahren als Zeuge gelogen hatte.

Diese Verurteilung hat nicht nur unmittelbare rechtliche Konsequenzen, sondern beeinflusst auch das laufende Disziplinarverfahren gegen Wiegand, das seit 2021 vor dem Landesverwaltungsamt läuft. Seitdem ist er von seinen Dienstgeschäften suspendiert und muss sich wegen 16 Einzelvorwürfen verantworten.

Die Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen Wiegand ist jedoch grundsätzlich erst nach Abschluss der strafrechtlichen Verfahren möglich. Das Landesverwaltungsamt hat klargestellt, dass das Urteil im Falschaussage-Prozess erst dann Auswirkungen auf das Disziplinarverfahren haben wird, wenn es rechtskräftig ist.

Bernd Wiegand, der seit 2012 Oberbürgermeister von Halle ist, wird rechtlich von Egbert Geier (SPD), dem Bürgermeister und Beigeordneten für Finanzen und Personal in Halle, vertreten.

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