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5. April 2016 um 17:53 Uhr #238483
Richtig, die Polizei wurde erwischt.
5. April 2016 um 18:16 Uhr #238485Und der Radfahrer hat auch noch das Polizeiauto zerkratzt. Das ist Gewalt gegen Sachen !
5. April 2016 um 18:37 Uhr #238486Fein Geraldo, du sagst also, man darf sich nur nicht erwischen lassen. Ist in diesem Fall geschehen. Und jetzt?
Nein, ich sage, dass die geäußerte Vorstellung, jeder (O-Ton) Rotlichtverstoß müsse geahndet werden, die pure Traumtänzerei ist. Und dann wird auch noch so getan, als ob der Untergang des Abendlandes drohe, wenn ein Radfahrer ein Ampelrot ignoriert und dann auch noch stiften geht.
Der Untergang des Abendlandes könnte hingegen drohen, wenn es sich die Polizei zur Gewohnheit macht, solche geringfügigen Ordnungswidrigkeiten mit so massiver Gewaltanwendung zu verfolgen wie das hier dem Anschein nach erfolgt ist.
5. April 2016 um 18:43 Uhr #238487Wurden die Ermittlungen erst durch Strafanzeige des Geschädigten eingeleitet oder von Amts wegen?
5. April 2016 um 18:53 Uhr #238488
AnonymSteht auf Seite 1 verlinkten im Artikel:
Ihre Schwiegertochter hatte daraufhin Anzeige gegen den Fahrer des Streifenwagens erstattet.
Ein Unfall mit Personenschaden hätte aber auch von Amts wegen Ermittlungen nach sich gezogen. NACAB!
5. April 2016 um 19:31 Uhr #238490
Anonymgeraldo, also bist du der Meinung, dass in einem Rechtsstaat nicht jedes Vergehen bestraft werden sollte? Wer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?
Ist Diebstahl dann auch kein Problem, wenn ich niemanden gefährde und das Opfer reich genug ist? Wo ist die Grenze zwischen muss und kann ?
Dass nicht alle Rorlichtverstöße geahndet werden können, ist klar, aber diejenigen, wo Täter bekannt sollten es schon sein.
Es werden ja auch nicht alle Morde aufgeklärt und trotzdem ist Mord nicht straffrei.Dass die Polizei hier offenbar überreagiert hat, ist Gegenstand der Ermittlung. Dennoch sollte auch der Radfahrer belangt werden.
5. April 2016 um 19:49 Uhr #238494
AnonymWer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?
Da gibt es gleich mehrere Institutionen. Der Gesetzgeber, der darüber eintscheidet, was Vergehen, Verbrechen, Ordnungswidrigkeit oder nur arschlochhaftes Verhalten ist. Das wurde in Gesetzbüchern festgehalten.
Dann gibt es da die Ermittlungsbehörden, die ein Verhalten abwägen, einordnen, bewerten, woraufhin es verfolgt oder wegen „schnulli“ auch nicht (weiter) verfolgt wird.
Und dann gibt es da Gerichte, die am Ende darüber entscheiden, Obergerichte, die nochmal und vielleicht anders entscheiden und oberste Gerichte, die über Entscheidungen entscheiden und eventuell nochmal entscheiden lassen.Braucht sich der kleine Mann von der Straße also nicht auch noch mit beschäftigen.
Ist Diebstahl dann auch kein Problem, wenn ich niemanden gefährde
Abgesehen davon, dass du bei Diebstahl jemandens Eigentum gefährdest – sonst ist es kein Diebstahl – ist Diebstahl seit spätestens 1871 im deutschen Abendland eine Straftat. Ein Rotlichtverstoß ist hier dagegen wahrscheinlich erst seit 1925 möglich und seit jeher nur eine Ordnungswidrigkeit.
Hundehaufen liegen lassen ebenso – ich finde allerdings, da sollte wirklich jeder Verstoß geahndet werden!
5. April 2016 um 19:57 Uhr #238495Steht auf Seite 1 verlinkten im Artikel:
Ihre Schwiegertochter hatte daraufhin Anzeige gegen den Fahrer des Streifenwagens erstattet.
Ein Unfall mit Personenschaden hätte aber auch von Amts wegen Ermittlungen nach sich gezogen. NACAB!
Das HÄTTE stört mich eindeutig. Wenn es um gefährliche Körperverletzung (im Amt) geht, ist es ja kein reines Anzeigedelikt. Hat nun die Polizei von Amts wegen Anzeige erstattet oder hat man erstmal abgewartet, bis Anzeige gestellt wird? Letzteres kann schnell mal einen Verdacht der Strafvereitelung (im Amt) auslösen.
5. April 2016 um 19:59 Uhr #238496geraldo, also bist du der Meinung, dass in einem Rechtsstaat nicht jedes Vergehen bestraft werden sollte? Wer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?
Ist Diebstahl dann auch kein Problem, wenn ich niemanden gefährde und das Opfer reich genug ist? Wo ist die Grenze zwischen muss und kann ?
Dass nicht alle Rorlichtverstöße geahndet werden können, ist klar, aber diejenigen, wo Täter bekannt sollten es schon sein.
Es werden ja auch nicht alle Morde aufgeklärt und trotzdem ist Mord nicht straffrei.Dass die Polizei hier offenbar überreagiert hat, ist Gegenstand der Ermittlung. Dennoch sollte auch der Radfahrer belangt werden.
Es geht nicht darum, OB man Taten verfolgt, sondern WIE. Würdest du den einen Menschen vom Apfelbaum schießen, um den Apfeldiebstahl zu verhindern?
5. April 2016 um 20:09 Uhr #238497
AnonymWenn es um gefährliche Körperverletzung (im Amt) geht, ist es ja kein reines Anzeigedelikt.
Eben. Also muss auch niemand auf Anzeigen warten. Nur wenn die Streifenwagenbesatzung dichthält, der Verletzte und seine Angehörigen nichts sagen und sämtliche Zeugen schweigen, nur dann bleibt auch die Staatsanwaltschaft untätig. Die muss nämlich, wie auch immer, davon erfahren.
Bitte keine Verschwörung ausdenken!
Würdest du den einen Menschen vom Apfelbaum schießen, um den Apfeldiebstahl zu verhindern?
Mit dieser Frage haben sich bereits Millionen Jura-Erstis beschäftigt. Alle können dir darauf mit derselben Phrase antworten: Es kommt darauf an. 🙂
5. April 2016 um 20:10 Uhr #238498Da muss man sich als Polizei eben etwas ausdenken. Zum Beispiel die Äpfel mitpflücken.
5. April 2016 um 20:18 Uhr #238499
AnonymOder den Baum verschwinden lassen. Spurlos. *Kinnlade unten*
5. April 2016 um 20:26 Uhr #238500
AnonymManche können echt nicht trennen.
Ich schrieb doch deutlich, dass gegen die Polizei wegen der Wahl der Mittel ermittelt werden sollte. Wird ja auch.
Aber deswegen ist der Rotlichtversto trotzdem strafwürdig.u d wird nicht durch den darauffolgenden Hergang legalisiert.Wenn ich schwarz fahre und dann einen Kontrolleur verprügele, bin ich auch wegen beiden dran.
Es werden auch nicht alle falschparker erwischt. Sollte man deswegen keine knöllchen mehr verteilen?
generell könnte man ja alle Ordnungswidrigkeiten ansonsten weglassen.5. April 2016 um 20:30 Uhr #238501Es wäre doch eine gute Idee, das Unrecht des Rotlichtverstoßes zu neutralisieren, in dem man dem Radfahrer aufgibt, bei der nächsten grünen Ampel zu warten.
5. April 2016 um 20:52 Uhr #238502
AnonymAber deswegen ist der Rotlichtversto trotzdem strafwürdig.u d wird nicht durch den darauffolgenden Hergang legalisiert.
Legalisiert nicht. Aber Ordnungswidrigkeiten werden anders verfolgt als Straftaten. Wenn du schonmal mit einer mündlichen Verwarnung davongekommen bist, weißt du das auch zu schätzen.
Wenn ich schwarz fahre und dann einen Kontrolleur verprügele, bin ich auch wegen beiden dran.
Nicht wenn du’s „richtig“ machst und es auch keiner bezeugt.
Hier wurde jedenfalls ein Mensch verletzt und das offenbar auch schwer. Das geringste Problem ist momentan die Verfolgung des Rotlichverstoßes.
5. April 2016 um 20:55 Uhr #238504
AnonymEs wird doch ermittelt. Was willst du denn noch? offentliche Lynchjustiz? Mit oder ohne Familie?
5. April 2016 um 21:05 Uhr #238505
AnonymHä?
5. April 2016 um 21:14 Uhr #238508Sag mal Eissportler, du warst wohl zu lange in der Eishalle?
5. April 2016 um 22:26 Uhr #238510geraldo, also bist du der Meinung, dass in einem Rechtsstaat nicht jedes Vergehen bestraft werden sollte? Wer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?
Das ist Lebenswirklichkeit in Deutschland, dass nicht jedes Vergehen bestraft wird, allein schon deswegen, weil nicht jedes Vergehen aufgeklärt werden kann.
Dass nicht alle Rorlichtverstöße geahndet werden können, ist klar, aber diejenigen, wo Täter bekannt sollten es schon sein.
Aber nicht durch „Übern Haufen fahren“.
Dass die Polizei hier offenbar überreagiert hat, ist Gegenstand der Ermittlung.
Na da sind wir uns doch mal einig. Wobei ich eher den Begriff „anscheinend“ verwenden würde.
Dennoch sollte auch der Radfahrer belangt werden.
Warum das eventuell nicht passieren könnte wurde dir weiter vorne schon zu erklären versucht.
6. April 2016 um 00:06 Uhr #238516geraldo, es ist klar, dass nicht jede Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (genauso wie es nie 100% Sicherheit geben kann), aber ein Rechtsstaat wäre eine Bananenrepublik, wenn man von vorn herein ahndungswürdige Delikte nicht ahnden würde. Dann muss man auch gleich keine Gesetze schreiben, wenn man sie im Ernstfall eh nicht durchsetzen will.
Es gibt (rein theoretisch) sogar Strafen fürs Wildpinkeln und fürs Zigarette auf die Straße schmeißen (bzw. austreten und liegenlassen). Aber warum, wenn man von vorn herein sagt, das wären nur Kavaliersdelikte und kein Interesse daran hat, sie zu ahnden? Dann kann man’s doch gleich abschaffen bzw. legalisieren?Und auch wenn Rotlichtverstöße oder Fußwegfahren von Radfahrern selten eine Gefahr für andere darstellen, gibt es Unterschiede in der Ausführung. Es gibt die rücksichtsvollen, die manchmal bei rot fahren, weil sie den Sinn einer Ampel in Frage stellen, und dann gibt es die ignoranten, die grundsätzlich auf jegliche Regel gemeinschaftlichen Zusammenlebens scheißen und nur das machen, was ihnen passt. Man erkennt solche Leute oft auch am bloßen Augenschein: Klapperfahrräder oder Spezialanfertigungen (z. B. sog. „Fixies“), die keiner Prüfung standhalten würden, dicke Kopfhörer auf während der Fahrt, rasante/rücksichtslose Fahrweise etc. Auch da gibt es Ermessensspielraum, was die Ahndung eines Vergehens angeht. Bei einer vorsichtig auf dem Fußweg fahrenden und nach Ermahnung einsichtigen Mutti bleibt es schon mal eher bei einer reinen Verwarnung als bei einem ignoranten halbstarken, der wie ein bekloppter durch die Gegend fährt – auch wenn rein theoretisch gerade niemand gefährdet wird.
Wir wissen auch nicht, was die Polizei beim betreffenden Fahrradfahrer vor dem Rotlichtverstoß an der Schopenhauerstraße vielleicht schon bemerkt hat. Wie ich schon schrieb: Irgendwas anderes muss die Polizisten ja auf ihn aufmerksam gemacht haben. Ich habe es jedenfalls noch nicht erlebt, dass die Polizei bei einem einfachen Rotlichtverstoß eines Radfahrers aktiv geworden ist.
6. April 2016 um 09:35 Uhr #238570Vielleicht gab es ja auchen leisen anderen Anfangsverdacht… und um „nur mal“ Wäsche irgendwohin zu fahren braucht man gewiss nicht solche Fahrweise.
6. April 2016 um 10:08 Uhr #238574Jetzt ist man schon verdächtig, weil man sportlich/zügig Rad fährt…
6. April 2016 um 11:18 Uhr #238581Nochmal zum mitschreiben, geraldo: Es gibt einen Unterschied zwischen einfach nur sportlich-zügiger und komplett rücksichtsloser Fahrweise. Aber niemand hier weiß, was wirklich vorgefallen ist. Aber dennoch ja, beides kann – abhängig vom Kontext – verdächtig erscheinen.
6. April 2016 um 11:30 Uhr #238583Na hoffentlich steht er am Ende nicht als Dieb auf der Flucht da, der seiner mitfahrenden Mutter ein Brötchen aus der Tasche genommen hat.
6. April 2016 um 11:52 Uhr #238585@10010110
Ich habe nicht gesagt, dass man Ordnungswidrigkeiten nicht ahnden solle. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ich die hier im Forum/Thread geäußerte Erwartungshaltung, es müsse jede Ordnungswidrigkeit geahndet werden, für (im übrigen blockwarthafte) Traumtänzerei halte. Und im Gegensatz zu den Traumtänzern hier täte ich von der Polizei erwarten, dass sich sich im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis zu bewegen weiß.
Tatsächlich hoffe ich ja immer noch, im konkreten Falle würden noch Umstände zutage treten, die das Verhalten der Polizei erklären könnten. Also Umstände, die im konkreten Verhalten des verunfallten Radfahrers lagen, nicht im (Aus)Bildungsstand der beteiligten Polizisten. Nach meinem unmaßgeblichen Rechtsempfinden müsste da jedoch mindestens ein Verkehrsverstoß mit Unfallflucht vorangegangen sein, um ein derart hartes Vorgehen beim „Ergreifen des Täters“ für angemessen zu halten.
Ansonsten muss – und das habe ich schon mehrfach geschrieben – bei der Reaktion der Polizei eine Rolle spielen, dass die Ahnung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – erst recht aufgrund der Personalpolitik des Landes – Zufallstreffer bleibt. Und dementsprechend gehört das „Sausenlassen“ eines „flüchtenden“ Radfahrers definitiv zu den maßgeblichen Handlungsoptionen.Und ja: Es hat beim gegenwärtigen Stand der Verkehrsüberwachung wenig Sinn, bestehende Gesetze noch weiter zu verschärfen. Das schreckt notorische Verkehrs“sünder“ kaum noch ab und bestraft die wenigen Dummen, die sich erwischen lassen. Man schaue sich doch nur mal den Blödsinn an, den da auf der Volkmannstraße Autofahrer reihenweise verzapfen. Mit Verkehrssicherheit hat diese Art der Verkehrsüberwachung nix zu tun.
Was deine Kategorisierung von Radfahrern angeht: Die ist natürlich unvollständig. Es gibt da durchaus auch ein gerüttelt Maß an Radfahrern und Radfahrerinnen, die wirklich viel zu selten erwischt werden, und das sind nicht nur die rücksichtslos rasanten, sondern auch die verträumten und verpeilten. Wirklich gefährlich werden mir als Radfahrer übrigens durchaus auch andere Radfahrer und vor allem Radfahrerinnen, die so verträumt durch die Gegend pendeln, dass man wirklich nicht abschätzen kann, welchen Haken sie als nächstes zu schlagen gedenken. Gerade diese Verpenntheit wird von der Polizei viel zu selten und wenn dann auch noch zu milde bestraft, denn dieses Verhalten ist viel gefährlicher als das eines Radlers, der unter Beachtung der gesamten Verkehrslage bewusst bei Rot fährt.
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