Startseite Foren Halle (Saale) Jagd auf Radfahrer

  • Dieses Thema hat 224 Antworten und 25 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren von nix idee.
Ansicht von 25 Beiträgen - 151 bis 175 (von insgesamt 225)
  • Autor
    Beiträge
  • #238483

    Richtig, die Polizei wurde erwischt.

    #238485

    Und der Radfahrer hat auch noch das Polizeiauto zerkratzt. Das ist Gewalt gegen Sachen !

    #238486

    Fein Geraldo, du sagst also, man darf sich nur nicht erwischen lassen. Ist in diesem Fall geschehen. Und jetzt?

    Nein, ich sage, dass die geäußerte Vorstellung, jeder (O-Ton) Rotlichtverstoß müsse geahndet werden, die pure Traumtänzerei ist. Und dann wird auch noch so getan, als ob der Untergang des Abendlandes drohe, wenn ein Radfahrer ein Ampelrot ignoriert und dann auch noch stiften geht.

    Der Untergang des Abendlandes könnte hingegen drohen, wenn es sich die Polizei zur Gewohnheit macht, solche geringfügigen Ordnungswidrigkeiten mit so massiver Gewaltanwendung zu verfolgen wie das hier dem Anschein nach erfolgt ist.

    #238487

    Wurden die Ermittlungen erst durch Strafanzeige des Geschädigten eingeleitet oder von Amts wegen?

    #238488

    Anonym

    Steht auf Seite 1 verlinkten im Artikel:

    Ihre Schwiegertochter hatte daraufhin Anzeige gegen den Fahrer des Streifenwagens erstattet.

    Ein Unfall mit Personenschaden hätte aber auch von Amts wegen Ermittlungen nach sich gezogen. NACAB!

    #238490

    Anonym

    geraldo, also bist du der Meinung, dass in einem Rechtsstaat nicht jedes Vergehen bestraft werden sollte? Wer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?

    Ist Diebstahl dann auch kein Problem, wenn ich niemanden gefährde und das Opfer reich genug ist? Wo ist die Grenze zwischen muss und kann ?

    Dass nicht alle Rorlichtverstöße geahndet werden können, ist klar, aber diejenigen, wo Täter bekannt sollten es schon sein.
    Es werden ja auch nicht alle Morde aufgeklärt und trotzdem ist Mord nicht straffrei.

    Dass die Polizei hier offenbar überreagiert hat, ist Gegenstand der Ermittlung. Dennoch sollte auch der Radfahrer belangt werden.

    #238494

    Anonym

    Wer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?

    Da gibt es gleich mehrere Institutionen. Der Gesetzgeber, der darüber eintscheidet, was Vergehen, Verbrechen, Ordnungswidrigkeit oder nur arschlochhaftes Verhalten ist. Das wurde in Gesetzbüchern festgehalten.

    Dann gibt es da die Ermittlungsbehörden, die ein Verhalten abwägen, einordnen, bewerten, woraufhin es verfolgt oder wegen „schnulli“ auch nicht (weiter) verfolgt wird.
    Und dann gibt es da Gerichte, die am Ende darüber entscheiden, Obergerichte, die nochmal und vielleicht anders entscheiden und oberste Gerichte, die über Entscheidungen entscheiden und eventuell nochmal entscheiden lassen.

    Braucht sich der kleine Mann von der Straße also nicht auch noch mit beschäftigen.

    Ist Diebstahl dann auch kein Problem, wenn ich niemanden gefährde

    Abgesehen davon, dass du bei Diebstahl jemandens Eigentum gefährdest – sonst ist es kein Diebstahl – ist Diebstahl seit spätestens 1871 im deutschen Abendland eine Straftat. Ein Rotlichtverstoß ist hier dagegen wahrscheinlich erst seit 1925 möglich und seit jeher nur eine Ordnungswidrigkeit.

    Hundehaufen liegen lassen ebenso – ich finde allerdings, da sollte wirklich jeder Verstoß geahndet werden!

    #238495

    Steht auf Seite 1 verlinkten im Artikel:

    Ihre Schwiegertochter hatte daraufhin Anzeige gegen den Fahrer des Streifenwagens erstattet.

    Ein Unfall mit Personenschaden hätte aber auch von Amts wegen Ermittlungen nach sich gezogen. NACAB!

    Das HÄTTE stört mich eindeutig. Wenn es um gefährliche Körperverletzung (im Amt) geht, ist es ja kein reines Anzeigedelikt. Hat nun die Polizei von Amts wegen Anzeige erstattet oder hat man erstmal abgewartet, bis Anzeige gestellt wird? Letzteres kann schnell mal einen Verdacht der Strafvereitelung (im Amt) auslösen.

    #238496

    geraldo, also bist du der Meinung, dass in einem Rechtsstaat nicht jedes Vergehen bestraft werden sollte? Wer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?

    Ist Diebstahl dann auch kein Problem, wenn ich niemanden gefährde und das Opfer reich genug ist? Wo ist die Grenze zwischen muss und kann ?

    Dass nicht alle Rorlichtverstöße geahndet werden können, ist klar, aber diejenigen, wo Täter bekannt sollten es schon sein.
    Es werden ja auch nicht alle Morde aufgeklärt und trotzdem ist Mord nicht straffrei.

    Dass die Polizei hier offenbar überreagiert hat, ist Gegenstand der Ermittlung. Dennoch sollte auch der Radfahrer belangt werden.

    Es geht nicht darum, OB man Taten verfolgt, sondern WIE. Würdest du den einen Menschen vom Apfelbaum schießen, um den Apfeldiebstahl zu verhindern?

    #238497

    Anonym

    Wenn es um gefährliche Körperverletzung (im Amt) geht, ist es ja kein reines Anzeigedelikt.

    Eben. Also muss auch niemand auf Anzeigen warten. Nur wenn die Streifenwagenbesatzung dichthält, der Verletzte und seine Angehörigen nichts sagen und sämtliche Zeugen schweigen, nur dann bleibt auch die Staatsanwaltschaft untätig. Die muss nämlich, wie auch immer, davon erfahren.

    Bitte keine Verschwörung ausdenken!

    Würdest du den einen Menschen vom Apfelbaum schießen, um den Apfeldiebstahl zu verhindern?

    Mit dieser Frage haben sich bereits Millionen Jura-Erstis beschäftigt. Alle können dir darauf mit derselben Phrase antworten: Es kommt darauf an. 🙂

    #238498

    Da muss man sich als Polizei eben etwas ausdenken. Zum Beispiel die Äpfel mitpflücken.

    #238499

    Anonym

    Oder den Baum verschwinden lassen. Spurlos. *Kinnlade unten*

    #238500

    Anonym

    Manche können echt nicht trennen.
    Ich schrieb doch deutlich, dass gegen die Polizei wegen der Wahl der Mittel ermittelt werden sollte. Wird ja auch.
    Aber deswegen ist der Rotlichtversto trotzdem strafwürdig.u d wird nicht durch den darauffolgenden Hergang legalisiert.

    Wenn ich schwarz fahre und dann einen Kontrolleur verprügele, bin ich auch wegen beiden dran.
    Es werden auch nicht alle falschparker erwischt. Sollte man deswegen keine knöllchen mehr verteilen?
    generell könnte man ja alle Ordnungswidrigkeiten ansonsten weglassen.

    #238501

    Es wäre doch eine gute Idee, das Unrecht des Rotlichtverstoßes zu neutralisieren, in dem man dem Radfahrer aufgibt, bei der nächsten grünen Ampel zu warten.

    #238502

    Anonym

    Aber deswegen ist der Rotlichtversto trotzdem strafwürdig.u d wird nicht durch den darauffolgenden Hergang legalisiert.

    Legalisiert nicht. Aber Ordnungswidrigkeiten werden anders verfolgt als Straftaten. Wenn du schonmal mit einer mündlichen Verwarnung davongekommen bist, weißt du das auch zu schätzen.

    Wenn ich schwarz fahre und dann einen Kontrolleur verprügele, bin ich auch wegen beiden dran.

    Nicht wenn du’s „richtig“ machst und es auch keiner bezeugt.

    Hier wurde jedenfalls ein Mensch verletzt und das offenbar auch schwer. Das geringste Problem ist momentan die Verfolgung des Rotlichverstoßes.

    #238504

    Anonym

    Es wird doch ermittelt. Was willst du denn noch? offentliche Lynchjustiz? Mit oder ohne Familie?

    #238505

    Anonym

    Hä?

    #238508

    Sag mal Eissportler, du warst wohl zu lange in der Eishalle?

    #238510

    geraldo, also bist du der Meinung, dass in einem Rechtsstaat nicht jedes Vergehen bestraft werden sollte? Wer entscheidet, ob ein Vergehen/ eine Owi schwerwiegend genug für eine Verfolgung ist?

    Das ist Lebenswirklichkeit in Deutschland, dass nicht jedes Vergehen bestraft wird, allein schon deswegen, weil nicht jedes Vergehen aufgeklärt werden kann.

    Dass nicht alle Rorlichtverstöße geahndet werden können, ist klar, aber diejenigen, wo Täter bekannt sollten es schon sein.

    Aber nicht durch „Übern Haufen fahren“.

    Dass die Polizei hier offenbar überreagiert hat, ist Gegenstand der Ermittlung.

    Na da sind wir uns doch mal einig. Wobei ich eher den Begriff „anscheinend“ verwenden würde.

    Dennoch sollte auch der Radfahrer belangt werden.

    Warum das eventuell nicht passieren könnte wurde dir weiter vorne schon zu erklären versucht.

    #238516

    geraldo, es ist klar, dass nicht jede Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (genauso wie es nie 100% Sicherheit geben kann), aber ein Rechtsstaat wäre eine Bananenrepublik, wenn man von vorn herein ahndungswürdige Delikte nicht ahnden würde. Dann muss man auch gleich keine Gesetze schreiben, wenn man sie im Ernstfall eh nicht durchsetzen will.
    Es gibt (rein theoretisch) sogar Strafen fürs Wildpinkeln und fürs Zigarette auf die Straße schmeißen (bzw. austreten und liegenlassen). Aber warum, wenn man von vorn herein sagt, das wären nur Kavaliersdelikte und kein Interesse daran hat, sie zu ahnden? Dann kann man’s doch gleich abschaffen bzw. legalisieren?

    Und auch wenn Rotlichtverstöße oder Fußwegfahren von Radfahrern selten eine Gefahr für andere darstellen, gibt es Unterschiede in der Ausführung. Es gibt die rücksichtsvollen, die manchmal bei rot fahren, weil sie den Sinn einer Ampel in Frage stellen, und dann gibt es die ignoranten, die grundsätzlich auf jegliche Regel gemeinschaftlichen Zusammenlebens scheißen und nur das machen, was ihnen passt. Man erkennt solche Leute oft auch am bloßen Augenschein: Klapperfahrräder oder Spezialanfertigungen (z. B. sog. „Fixies“), die keiner Prüfung standhalten würden, dicke Kopfhörer auf während der Fahrt, rasante/rücksichtslose Fahrweise etc. Auch da gibt es Ermessensspielraum, was die Ahndung eines Vergehens angeht. Bei einer vorsichtig auf dem Fußweg fahrenden und nach Ermahnung einsichtigen Mutti bleibt es schon mal eher bei einer reinen Verwarnung als bei einem ignoranten halbstarken, der wie ein bekloppter durch die Gegend fährt – auch wenn rein theoretisch gerade niemand gefährdet wird.

    Wir wissen auch nicht, was die Polizei beim betreffenden Fahrradfahrer vor dem Rotlichtverstoß an der Schopenhauerstraße vielleicht schon bemerkt hat. Wie ich schon schrieb: Irgendwas anderes muss die Polizisten ja auf ihn aufmerksam gemacht haben. Ich habe es jedenfalls noch nicht erlebt, dass die Polizei bei einem einfachen Rotlichtverstoß eines Radfahrers aktiv geworden ist.

    #238570

    Vielleicht gab es ja auchen leisen anderen Anfangsverdacht… und um „nur mal“ Wäsche irgendwohin zu fahren braucht man gewiss nicht solche Fahrweise.

    #238574

    Jetzt ist man schon verdächtig, weil man sportlich/zügig Rad fährt…

    #238581

    Nochmal zum mitschreiben, geraldo: Es gibt einen Unterschied zwischen einfach nur sportlich-zügiger und komplett rücksichtsloser Fahrweise. Aber niemand hier weiß, was wirklich vorgefallen ist. Aber dennoch ja, beides kann – abhängig vom Kontext – verdächtig erscheinen.

    #238583

    Na hoffentlich steht er am Ende nicht als Dieb auf der Flucht da, der seiner mitfahrenden Mutter ein Brötchen aus der Tasche genommen hat.

    #238585

    @10010110

    Ich habe nicht gesagt, dass man Ordnungswidrigkeiten nicht ahnden solle. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ich die hier im Forum/Thread geäußerte Erwartungshaltung, es müsse jede Ordnungswidrigkeit geahndet werden, für (im übrigen blockwarthafte) Traumtänzerei halte. Und im Gegensatz zu den Traumtänzern hier täte ich von der Polizei erwarten, dass sich sich im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis zu bewegen weiß.
    Tatsächlich hoffe ich ja immer noch, im konkreten Falle würden noch Umstände zutage treten, die das Verhalten der Polizei erklären könnten. Also Umstände, die im konkreten Verhalten des verunfallten Radfahrers lagen, nicht im (Aus)Bildungsstand der beteiligten Polizisten. Nach meinem unmaßgeblichen Rechtsempfinden müsste da jedoch mindestens ein Verkehrsverstoß mit Unfallflucht vorangegangen sein, um ein derart hartes Vorgehen beim „Ergreifen des Täters“ für angemessen zu halten.
    Ansonsten muss – und das habe ich schon mehrfach geschrieben – bei der Reaktion der Polizei eine Rolle spielen, dass die Ahnung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – erst recht aufgrund der Personalpolitik des Landes – Zufallstreffer bleibt. Und dementsprechend gehört das „Sausenlassen“ eines „flüchtenden“ Radfahrers definitiv zu den maßgeblichen Handlungsoptionen.

    Und ja: Es hat beim gegenwärtigen Stand der Verkehrsüberwachung wenig Sinn, bestehende Gesetze noch weiter zu verschärfen. Das schreckt notorische Verkehrs“sünder“ kaum noch ab und bestraft die wenigen Dummen, die sich erwischen lassen. Man schaue sich doch nur mal den Blödsinn an, den da auf der Volkmannstraße Autofahrer reihenweise verzapfen. Mit Verkehrssicherheit hat diese Art der Verkehrsüberwachung nix zu tun.

    Was deine Kategorisierung von Radfahrern angeht: Die ist natürlich unvollständig. Es gibt da durchaus auch ein gerüttelt Maß an Radfahrern und Radfahrerinnen, die wirklich viel zu selten erwischt werden, und das sind nicht nur die rücksichtslos rasanten, sondern auch die verträumten und verpeilten. Wirklich gefährlich werden mir als Radfahrer übrigens durchaus auch andere Radfahrer und vor allem Radfahrerinnen, die so verträumt durch die Gegend pendeln, dass man wirklich nicht abschätzen kann, welchen Haken sie als nächstes zu schlagen gedenken. Gerade diese Verpenntheit wird von der Polizei viel zu selten und wenn dann auch noch zu milde bestraft, denn dieses Verhalten ist viel gefährlicher als das eines Radlers, der unter Beachtung der gesamten Verkehrslage bewusst bei Rot fährt.

Ansicht von 25 Beiträgen - 151 bis 175 (von insgesamt 225)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.