Startseite Foren Halle (Saale) Jagd auf Radfahrer

  • Dieses Thema hat 224 Antworten und 25 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren von nix idee.
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  • #238379

    Anonym
    #238381

    Anonym

    Danke, ich hatte es noch nicht gesehen.

    #238400

    Wenigstens die Staatsanwaltschaft weiß noch, was hier Recht und was Unrecht ist.

    Sitzt die rosarote Radfahrerbrille zu eng oder bist du bei dem Artikel nicht über die Überschrift hinaus gekommen? Bis dato scheinen bis auf Mutti und unsere Spezis die sich für das ignorieren von roten Ampeln einsetzen alle recht objektiv an die Sache zu gehen.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von nix idee.
    #238413

    Kollege „nix idee“, horch drauf: Es geht nicht ums Ignorieren von roten Ampeln. Die von dir verunglimpfte Spezies ignoriert Ampeln nicht, sondern achtet auf die gesamte Verkehrssituation.

    Es ist nun mal Fakt, dass die schwersten Unfälle an Ampeln, oft mit Todesfolge auf Seiten der Radfahrer, bei Grün passieren. Weil rechtsabbiegende Kraftfahrer*innen Fahrradfahrer*innen übersehen. Das sind Unfälle, die sich nur vermeiden lassen, wenn man ggf. als Radfahrer*in trotz Grün nicht fährt – aber dann kann man auch gleich bei Rot fahren, so es die Verkehrsverhältnisse erlauben.

    #238414

    Wenigstens die Staatsanwaltschaft weiß noch, was hier Recht und was Unrecht ist.

    Sitzt die rosarote Radfahrerbrille zu eng oder bist du bei dem Artikel nicht über die Überschrift hinaus gekommen? Bis dato scheinen bis auf Mutti und unsere Spezis die sich für das ignorieren von roten Ampeln einsetzen alle recht objektiv an die Sache zu gehen.

    Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten eingeleitet (und nicht gegen den Radfahrer). Erkennst du den Unterschied?

    #238418

    Anonym

    Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, zu ermitteln. Sie ist weiterhin verpflichtet, sowohl für als auch gegen die Beteiligten zu ermitteln. Also ist weder der Fahrer des Streifenwagens noch der Radfahrer „fein raus“ oder „dran“. Das ergeben im Zweifel auch die Ermittlungen nicht. Deren Ergebnis entscheidet aber letztlich darüber, ob öffentliche Klage erhoben wird. Teil des Rechtsstaatsprinzips (#neuland).

    #238419

    Trotzdem gibt es keinen Anfangsverdacht für eine etwaige Straftat des Radfahrers. Trotz aller Ermittlungen, Zeugen und Berichterstattungen nicht.

    #238420

    Ich hoffe trotzdem, dass der Radfahrer (mindestens) 60€ los wird und einen Punkt im Verkehrszentralregister bekommt – und einen Arschtritt noch dazu.

    #238421

    Anonym

    Ich hoffe trotzdem, dass der Radfahrer (mindestens) 60€ los wird und einen Punkt im Verkehrszentralregister bekommt – und einen Arschtritt noch dazu.

    Reichen dir die schwerwiegenden Eigenverletzungen als Denkzettel nicht aus?

    #238423

    Anonym

    Was dem binärcode ausreicht oder nicht, ist völlig ohne belang.

    fakt: der Radfahrer fuhr bei rot. Das hat bisher niemand bestritten oder widerlegt. Sogar die Staatsanwaltschaft geht davon aus. Also muss diese ordnungswidrigkeit, die ja eben keine kleine ist, auch geahndet werden. Ansonsten kann man den Tatbestand gleich abschaffen, denn dann könnte wirklich jeder bei rot fahren ud dann, weil er angeblixh keinen gefährdet hat, sich auf diesen Fall berufen.

    #238424

    Ich glaube kaum, dass die durch den mutmaßlich mutwillig durch Polizisten verursachten Unfall hervorgerufenen Verletzungen zu einer Einsicht beim Radfahrer führen werden. Sollte die Justiz ein Fehlverhalten bei dem/n Polizisten feststellen, wird der Radfahrer sich eher noch im Recht oder in seinem Verhalten bestätigt fühlen. Oder kurz gesagt: Der Unfall selbst kann nicht als Erziehungsmaßnahme gelten, es braucht schon noch einen Arschtritt.

    #238425

    Di argumentierst so wie beim Schießbefehl an der Mauer. Der Grenzverletzer ist schuld, wenn er von einer Kugel getroffen wird.

    #238426

    Der Grenzverletzer (wie du ihn bezeichnest)nahm billigend in Kauf, von einer Kugel getroffen zu werden.

    #238427

    Das Recht muss sicher dem Unrecht nicht weichen. Aber es darf dabei kein neues Unrecht entstehen. So ist es letztlich auch im Gesetz geregelt.

    #238429

    Ich behaupte auch nicht, dass Unrecht nicht geahndet werden soll. Sollte den Polizisten unrechtmäßiges Verhalten nachgewiesen werden, muss der Rechtsstaat natürlich handeln. Dass der Radfahrer aber rechtswidrig gehandelt hat, ist schon nachgewiesen. Wenn er sich bei der Begehung einer rechtswidrigen Handlung verletzt, dann ist das aber seine eigene Verantwortung, egal, auf welche Weise diese Verletzungen entstehen.

    Wenn ich beim Kauf illegaler Drogen vom Drogenhändler beklaut oder beschissen werde, dann kann ich ja auch nicht zur Polizei gehen, Anzeige gegen ihn erstatten und dann rumheulen, dass ich selber auch noch für meine illegale Tat bestraft werde und mein vorheriger Verlust aus einer illegalen Handlung nichtmal kompensiert wird. Das ist dann halt persönliches Pech.

    #238430

    Du hast überhaupt nicht verstanden, worum es geht. Es geht allein um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Der Staat darf danach eben nicht gleich alles tun, was einen anderen in seiner körperlichen Integrität verletzt, nur weil die Rechtsordnung verletzt wurde. Es bestand ja nicht mal mehr einen Gefahrenlage, da der Rotlichtverstoß abgeschlossen war. Es ging allein um die Personenfeststellung wegen einer Ordnungswidrigkeit und da muss man eben abwägen, welche Mittel noch verhältnismäßig ist und ob es ungefährlichere Mittel gegebene hätte, als den Radfahrer abzudrängen.

    #238431

    Ja, und das herauszufinden, bzw. festzustellen, ist der Rechtsstaat ja gerade bemüht.

    #238432

    Anonym

    Was dem binärcode ausreicht oder nicht, ist völlig ohne belang.

    fakt: der Radfahrer fuhr bei rot. Das hat bisher niemand bestritten oder widerlegt. Sogar die Staatsanwaltschaft geht davon aus. Also muss diese ordnungswidrigkeit, die ja eben keine kleine ist, auch geahndet werden. Ansonsten kann man den Tatbestand gleich abschaffen, denn dann könnte wirklich jeder bei rot fahren ud dann, weil er angeblixh keinen gefährdet hat, sich auf diesen Fall berufen.

    Ich gehe davon aus, dass dir der Opportunitätsgrundsatz (einschlägige Vorschrift für OWis: Paragr. 47 OWiG) und seine Bedeutung bei der Rechtsanwendung völlig unbekannt sind.

    Entgegen euren Vorstellungen kann und soll von der Verfolgung einer OWi abgesehen werden, wenn der Betroffene „aus oder wegen der Tat solche Nachteile erlitten hat, dass eine zusätzliche Geldbuße verfehlt wäre“, so z.B. im Standard OWiG-Kommentar Göhler (Paragr. 47, Rn. 11).

    Wie du siehst, gibt es Ermessensspielraum und zwar zurecht. Die Verfolgung von Verkehrs-OWis ist kein Selbstzweck, sondern dient allein einem Ziel, nämlich der Verbesserung und Förderung der Verkehrsdisziplin. Blinde übertriebene Härte kann kontraproduktiv wirken und das erstrebte Ziel letztendlich beeinträchtigen. Deshalb gilt auch hier, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, konkret: Die Geldbuße muss zur Schwere der OWi und der Schuld des Betroffenen sowie zu den Folgen der OWi für alle einschließlich des Betroffenen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

    #238443

    Wie lang ist eigentlich der Bremsweg eines verkehrstüchtigen Fahrrades bei leicht bergauf und sagen wir mal Tempo20?

    Vielleicht bin ich da eigen, aber ich beobachte als Radfahrer allein aus Selbstschutz den umgebenden Verkehr. Plötzlich unmotiviert im Weg stehende PKWs sind ja leider nicht selten.

    #238456

    Kollege „nix idee“, horch drauf: Es geht nicht ums Ignorieren von roten Ampeln. Die von dir verunglimpfte Spezies ignoriert Ampeln nicht, sondern achtet auf die gesamte Verkehrssituation.

    Vorsatz ist zum einen Strafsteigernd und die Ausrede bringt jeder Verkehrssünder.

    Oder ich zitiere dich:

    Was soll die Krümelkackerei?

    Es ist nun mal Fakt, dass die schwersten Unfälle an Ampeln, oft mit Todesfolge auf Seiten der Radfahrer, bei Grün passieren. Weil rechtsabbiegende Kraftfahrer*innen Fahrradfahrer*innen übersehen. Das sind Unfälle, die sich nur vermeiden lassen, wenn man ggf. als Radfahrer*in trotz Grün nicht fährt – aber dann kann man auch gleich bei Rot fahren, so es die Verkehrsverhältnisse erlauben.

    Darum sollten alle Rotlichverstöße auch geahndet werden. Bin ich ja dabei.

    Und das du selbst beim Gendern scheiterst ist schon traurig.

    Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten eingeleitet (und nicht gegen den Radfahrer). Erkennst du den Unterschied?

    Trotzdem gibt es keinen Anfangsverdacht für eine etwaige Straftat des Radfahrers. Trotz aller Ermittlungen, Zeugen und Berichterstattungen nicht.

    Lies doch mal den kompletten Artikel. Der Fall wurde von der Polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben.

    Der Radfahrer wird je nach Ermittlung wohl auch noch Post bekommen. Ob Ordnungswidrigkeit oder die ein oder andere Straftat wird sich zeigen.

    Reichen dir die schwerwiegenden Eigenverletzungen als Denkzettel nicht aus?

    In einem Rechtsstaat nicht. Das sind zwei losgelöste Fälle, selbst wenn der Radfahrer unschuldig am Sturz sein sollte.

    #238458

    Deine Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen.

    #238461

    Deine Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen.

    Welche Behauptung im Speziellen?

    Ich zitiere mal den MZ Artikel der oben verlinkt ist.

    Die Polizei hat jetzt die Ermittlungen gegen einen Beamten aus ihren Reihen an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben.

    Der Polizeibeamte schweige zurzeit zu den Vorwürfen – er will einen Anwalt beauftragen. Deswegen war die Übergabe an die Staatsanwaltschaft notwendig, da die Polizei dem Verteidiger keine Akteneinsicht gewähren kann.

    Oder meinst du das mit der Post für den Radfahrer? Die Polizei wird hier auch aus eigenem Interesse den Fall, wie immer, zu Ende bringen. Zu welchem Ergebnis man kommt wird sich zeigen. Im Gegensatz zu dir scheint man bei der Exekutive Ergebnisoffen an den Fall zu gehen.

    #238478

    Anonym

    In einem Rechtsstaat nicht. Das sind zwei losgelöste Fälle, selbst wenn der Radfahrer unschuldig am Sturz sein sollte.

    Gerade in einem Rechtsstaat würde es ausreichen! Aber ich fürchte, dass auch dir der Rechtsstaat ein böhmisches Dorf ist.

    Jedenfalls ist er mitnichten die Summe der geltenden und somit grundsätzlich einzuhaltenden Rechtsvorschriften, wie du vermutlich denkst. Zum Rechtsstaat gehören vielmehr u.a. die Sicherung materieller Gerechtigkeit und des Anspruchs, dass staatliches Handeln immer gesetzmäßig aber auch immer der Situation angemessen sein muss.

    Was jetzt deine „zwei losgelöste Fälle“ (welche?) zu bedeuten haben, bleibt mir verborgen. Wenn es wichtig ist, versuch es noch einmal in klarer formulierten Sätzen auszudrücken.

    #238480

    @nix Idee: Ich hab meinen Beitrag nur Wolli zuliebe verunstaltet.

    Was die Gefahren an Ampeln angeht: Es ist nicht im Entferntesten damit zu rechnen, das jeder Rotlichtverstoß geahndet wird. Selbst in Diktaturen nicht. Man kann als Radfahrer bei Rot fahren, wenn es der Verkehr zulässt, und entgeht damit dem Überfahrenwerden. Das ist die Realität auf dt. Straßen, also sollte man sich nicht anstellen wie Palmström. So theoretisch und realitätsfern wie eure Diskussionen ist nicht einmal die StVO, geschweige denn deren Auslegung.

    #238482

    Fein Geraldo, du sagst also, man darf sich nur nicht erwischen lassen. Ist in diesem Fall geschehen. Und jetzt?

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