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3. Juni 2014 um 17:12 Uhr #99777
@Kenno
genau wie Torstraße oder Variante B2?4. Juni 2014 um 08:36 Uhr #99854Und wo bleiben bei den Ersatzvarianten die Radfahrer?
4. Juni 2014 um 09:33 Uhr #99862Ohne Radwege? Und die Gehwege erreichen bei dieser Variante auch nicht die Mindestanforderung von 2,50m. Das halte ich für nicht sinnvoll. Wenn schon ausgebaut werden soll, dann richtig.
Ansonsten stellt sich bei einem Ausbau wie in der Torstraße natürlich gleich die Frage nach der Finanzierung. Wie wir ja nun wissen gab es für die Torstraße keine Fördermittel vom Bund, weil kein besonderer Bahnkörper gebaut werden konnte.4. Juni 2014 um 11:13 Uhr #99874Wenn kein besonderer Bahnkörper gebaut und ein Haus nicht abgebrochen werden muß, kostet es aber auch weniger.
4. Juni 2014 um 11:22 Uhr #99877Da hast du wohl recht, aber auch die verbleibende Summe muss aufgebracht werden. Und wie wir wissen hat unsere Stadt dafür kein Geld und die HAVAG ist dann nur für ihre Gleisanlagen zuständig.
4. Juni 2014 um 12:10 Uhr #99890Man kann die Straßen der Innenstadt von Halle nicht komplett mit 2,5m breiten Fußwegen, Radwegen und separaten Gleiskörpern verbauen. Wenn nicht mehr Platz vorhanden ist, dann kann eben nur dieser genutzt werden. Wir sollten incht wegen ein paar Fördermitteln Schneisen in die Stadt schlagen. Es wäre z.B. schade um die Gr. Ulrichstraße oder den Steinweg.
4. Juni 2014 um 12:33 Uhr #99896Genau, die Stadt hat sich nun eben einmal früher als die Fördermittelrichtlinien entwickelt, da sollten wohl eher diese als die Städte angepaßt werden. Wenn Abrisse für den Erhalt von Fördermitteln Voraussetzung sein sollen, dann sind diese Richtlinien am Leben vorbei…
4. Juni 2014 um 13:13 Uhr #99904Nach meiner Beobachtung ist der Verkehr auf der Torstraße weitaus geringer als auf dem Böllberger Weg. So stellt sich also auch nicht der Vergleich der beiden Straßen.
4. Juni 2014 um 13:25 Uhr #99905Wenns dann im Bölli schöne Radwege gibt und ein Großteil der Südstädter auf Arbeit radeln, dann wird der PKW-Verkehr sicher abnehmen. 🙂
4. Juni 2014 um 13:41 Uhr #99909@Schulze
Wo lebst du denn? Anpassung von RL an Städte. Wobei es sich in diesem Fall um ein Bundesgesetz handelt.Außerdem regelt das Gesetz nur was seitens des Bundes gefördert wird und unter welchen Voraussetzungen. Der Bund selber sucht sich die Variante nicht aus.
4. Juni 2014 um 14:17 Uhr #99916Außerdem regelt das Gesetz nur was seitens des Bundes gefördert wird und unter welchen Voraussetzungen. Der Bund selber sucht sich die Variante nicht aus.
Aber mit der Festlegung erzeugt man einen gewissen Druck auf die Entscheidungsträger, sich entweder anzupassen oder zu verzichten. Die Regierung, die die Gesetze beschließt, verfolgt auch eine grundlegende Agenda. Wenn wir eine sozialistische Regierung hätten, hätten wir sozialistische Gesetze, wenn wir eine grüne Regierung hätten, hätten wir ökologisch ausgerichtete Gesetze. Wir haben aber eine „marktkonforme“ Regierung, die Gesetze beschließt, in denen steht, dass nur gefördert wird, was dem Autoverkehr mehr Freiraum verschafft (Zwang zu baulich getrenntem Gleisbett).
Es gibt natürlich immer Möglichkeiten der unterschiedlichen Interpretation von Gesetzestexten. Was ist z. B., wenn nur die Straßenseite stadteinwärts getrennte Fahrbahnen hätte und stadtauswärts gemeinsame (da gibt’s nie Stau)? Gäbe es dann vielleicht halbe Fördermittel? Das hinterfragt ja nichtmal jemand von den Entscheidungsträgern, weil entweder keiner den Arsch in der Hose hat, sich dafür ordentlich einzusetzen, oder weil sie selbst so davon überzeugt sind, dass eine Stadt mit viel Straße und wenig Häusern, eine lebenswerte Umgebung ist.
4. Juni 2014 um 15:59 Uhr #99947Logisch. Nur das bei diesem Gesetz nicht der MIV im Vordergrund steht, sondern der ÖPNV. Daher die Forderung eines besonderen Bahnkörpers.
Auch diese Variante ist untersucht wurden. Förderfähigkeit wurde wohl auch geprüft und wäre sogar möglich. Aber auch hier muss der Querschnitt verbreitert werden. Bei dieser Variante war vorgesehen den Rad- und Gehweg als Arkadenlösung innerhalb des Künstlerhauses. Das Problem ist hier, dass die sehr kostenaufwendige Umbaulösung des Künstlerhauses einer weiteren sinnvollen Nutzung des Gebäudes entgegen steht und somit nicht wirtschaftlich ist.
Bei einer Förderung ist die HAVAG gezwungen wirtschaftlich und sparsam zu planen.4. Juni 2014 um 16:56 Uhr #99961Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Breite gemeinsamer Fuß- und Radweg
– innerorts mindestens 2,50 m
– außerorts mindestens 2,00 mVielleicht ließe sich durch eine Fußgänger- und Radzählung belegen, dass eine Einordnung in „außerorts“ statthaft wäre. Alternativ gäbe es noch den Abschnitt zur Ausnahmeregelung:
„Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann
von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der
örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich
und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B.
kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit
abgewichen werden.“Da muss sich doch was machen lassen.
4. Juni 2014 um 20:56 Uhr #99969Hier mal ein Bild von einer echten Engstelle. Das Bild zeigt die Bundestrasse 172 in Bad Schandau.
http://www.holidaycheck.de/data/urlaubsbilder/mittel/41/1160540837.jpg
4. Juni 2014 um 21:28 Uhr #99973Wenn nun aber einmal aus historisch gewachsenen Tatsachen keine entsprechende Breite des Bauquerschnitts vorhanden ist um die geforderten Breiten von Fuß-, Rad- und Straßenbahnweg zu schaffen, und sonst nix anders gefördert wird, ist das eben am Leben vorbei. Man wird ja wohl kaum den Abriss ganzer Straßenfronten für solche Praxis fordern können…
und ja, zackel hat es beschrieben… es muß!
5. Juni 2014 um 11:36 Uhr #100064@zackel so einfach ist es ja dann auch wieder nicht. Wenn der Gesetzgeber hier von einer Engstelle spricht meint er keine 100 – 300m, sondern geht von 30-50m Länge aus.
Aber ich glaube das wir darüber auch nicht weiter streiten müssen, da wir erstens keine Verkehrsplaner sind und zweitens nicht alle dafür notwendigen Gesetze kennen und drittens wird das jetzt ja ein Gericht zu klären.5. Juni 2014 um 13:49 Uhr #100085@mu-wie
Aus dem Lageplan gemessen hat das Künstlerhaus eine Länge von 47m.
Steht der Klageweg schon fest?5. Juni 2014 um 14:29 Uhr #100091Ein gemeinsamer Rad- und Fußweg innerorts ist seeehr grenzwertig. ZB zum HEP raus, wo kaum Fußgaenger unterwegs sind, aber nicht da. Dort ist doch auch eine Kita in der Nähe, wenn da Eltern mit Kindern unterwegs sind, brauchen die auch entsprechend Platz. Wenn dann noch ftbeun kommt, noch mehr.
5. Juni 2014 um 18:33 Uhr #100111von einer Klage ist bis jetzt nicht die Rede…
6. Juni 2014 um 08:10 Uhr #100181@zackel
Letzter Artikel vom 30. Mai: Zitat: …… Unterdessen will die HAVAG gegen den untersagten Abriss klagen. Stadträte befürchten dadurch aber noch größere Gefahren. So könnte durch den Klageweg der Zeitrahmen nicht eingehalten werden. Bis 2019 stehen die Fördermittel nur bereit.Warum sollten die HAVAG das auch nicht tun, wo es doch nach ihrer meiner keiner andere Lösung gibt.
6. Juni 2014 um 08:28 Uhr #100182Und welcher Zeitrahmen kann nicht eingehalten werden, wenn das Abrissverbot bestehen bleibt?
6. Juni 2014 um 09:21 Uhr #100188Ich denke die meinen die Umsetzung der Vorhaben die zum Stadtbahnprojekt gehören. Der Ausbau soll doch noch weiter in Richtung Südstadt gehen. Und das alles muss dann 2019 fertig sein, ansonsten wäre wahrscheinlich der Zuwendungszweck für die Mittel nicht erfüllt. Und wenn man wahrscheinlich nicht wie geplant mit dem Vorhaben Böllberger Weg beginnen kann verschieben sich alle nachfolgenden Vorhaben.
16. Juni 2014 um 13:24 Uhr #101924Die neuesten Ein- äh Auswürfe der hallischen „Elite“
Ich hoffe, Herrn Girards unqualifizierte Einwürfe bleiben nicht ohne Gegendarstellung? Ich will mal hier den Anfang machen und seine unsinnigen Argumente widerlegen:
An erster Stelle steht das Ziel, die Mobilität der Bürger entsprechend der zu erwartenden Entwicklungen zu erhöhen und in der Zukunft zu gewährleisten.
Das ist eine schwammige, nichtssagende Politikerphrase.
1.: Was ist denn zu erwarten?
2.: Ist es nicht möglich, dass der Ausbau zur weiteren Beschleunigung unseres täglichen Lebens erst genau die „erwarteten Entwicklungen“ generiert? Eine selbsterfüllende Prophezeiung sozusagen.Mit den Ausbauvorhaben wird die Sicherheit deutlich erhöht und die Lärmbelastung reduziert.
Welche Sicherheit wird erhöht, wenn Autos und Straßenbahnen noch schneller mitten in der Stadt rumfahren? Hat der die Todesfälle von Halle-Neustadt vergessen? Meint er diese Sicherheit?
Ist im Böllberger Weg in den letzten 50 Jahren je ein erwähnenswerter Personenunfall mit Straßenbahn passiert?Darüber hinaus werden alle stadtgestalterischen Maßnahmen umsetzbar, die dazu führen, dass die betroffenen Stadtteile attraktiver gestaltet werden, sowie es bekanntlich bereits an vielen Stellen in der Stadt gelungen ist.
An welche Stellen denkt er denn? Den Riebeckplatz? Ja, der ist sogar so attraktiv, dass sich die Menschen nur so drängeln, um dort zu verweilen. Touristenscharen kommen extra deswegen nach Halle.
Was wird denn in der Stadt durch mehr und schnelleren Straßenverkehr (denn genau das wird durch diese Maßnahmen begünstigt) und weniger Häuser attraktiver?Die durch den Stadtrat bereits beschlossene Vorzugslösung zum Ausbau mit einem 800 m langen besonderen Bahnkörper ist die einzig finanzierbare Variante, die allerdings den Abriss des Gebäudes Nr. 188 erfordert.
Populisitische „Alternativlos“-Floskeln à la Merkel sind keine Argumente für oder gegen irgendwas, sondern nur ein Zeichen für größten Unwillen an der Findung eines Kompromisses, der alle Interessen berücksichtigt.
Mit dieser Lösung wird das Straßenbahnsystem optimiert und eine attraktive Gestaltung der Weingärten möglich. Dieses führt zur Erhöhung der Attraktivität für die Anwohner.
Die Anwohner haben vom Ausbau des Böllberger Wegs nichts außer mehr Verkehr, der schneller durch ihr Viertel führt und mehr Lärm durch den Wegfall der Weingärtenschule als Schallbarriere. Die Anwohner kümmert es im großen und ganzen herzlich wenig, ob die Straßenbahn nun eine Minute früher oder später von der Haltestelle abfährt, sie kommen dadurch nämlich auch nicht schneller an ihr Ziel, denn der Zeitvorteil entsteht höchstens in dem Teil des Böllis, den sie ohnehin nicht per Bahn nutzen.
Jetzt ist nicht nur das Vorhaben Böllberger Weg in Gefahr, sondern auch das gesamte Stadtbahnprogramm. Vorhaben, wie das Steintor, der Rannische Platz, die Große Steinstraße und die Dessauer Straße könnten dann eventuell nicht mehr realisiert werden, da die Finanzierungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Blanker Populismus und Panikmache sind das. Nur, weil auf 500m kein separater Gleiskörper sein kann, geht nicht gleich die Welt unter. Und wie ist das überhaupt mit der Steinstraße? Soll da auch der halbe Straßenzug abgerissen werden, damit da mehr Platz für Autos und Straßenbahn gleichzeitig ist? Nein? Warum ist das dann auf einmal möglich?
Die Nr. 188 bleibt uns erhalten und verfällt weiter. Wer soll sich darum kümmern? Wer hat an die Bürger gedacht, die weitere Jahre dem Verkehrslärm und Stau ausgesetzt sind?
Der Herr kann sich offensichtlich nicht vorstellen, dass es auch interessierte Nutzer gibt, die selbst Hand anlegen würden, so wie das „bekanntlich an vielen Stellen in der Stadt gelungen ist“.
Zukunft gestalten anstatt Vergangenes zu bewahren!
Vorwärts immer, rückwärts nimmer!
Dass das eine das andere nicht ausschließt, kommt ihm wohl nicht in den Sinn, oder was? Und welche Zukunft wollen wir überhaupt? Eine Zukunft der Hektik, des Stresses und zunehmenden Zeitdrucks, weil alles immer schneller gehen muss? Eine Zukunft mit mehr Straßenverkehr in einer unattraktiven, totsanierten Stadt, bestehend aus vereinzelten Häusern zwischen Schnellstraßen und Brachflächen?Wenn das unsere Zukunft sein soll, dann bewahre ich liebend gern das Vergangene.
16. Juni 2014 um 14:07 Uhr #101929@zahlensalat, Zu den Todesfällen in Neustadt mit der Straßenbahn, soll man denn die Bahntrasse mit Stacheldraht einzäunen damit die Menschen nicht mehr Blind und verträumt über die Gleise laufen ohne die Augen und Ohren offen zu halten, nur so könntest du die Straßenbahnunfälle verhindern.
Und zum seperaten Bahnkörper, in der Delitzscher Strasse ist das doch gut zu beobachten das die Verkehrsteilnehmer in vielen Fällen nicht gewillt sind die eingebauten Wendemöglichkeiten zu nutzen weil man dann 200 Meter mehr fahren müsste, also wendet man wiederrechtlich über den Bahnkörper der nicht umsonst weiße durchgezogene Randmarkierungen hat also eigentlich eine durchgezogene Sperrlinie ist.
Das Argument mit Rettungsdienst und Feuerwehr zieht nicht mit Sondersignal können die sowohl den Bahnkörper ausserplanmäßig kreuzen oder Ihn sogar wenn nötig streckenweise befahren, dass ist also kein Argument gegen einen separaten Bahnkörper.
16. Juni 2014 um 14:09 Uhr #101930Ich drücke die Daumen für eine erfolgreiche Klage. Endlich mal keine der üblichen Verhinderungsklagen, sondern das Gegenteil.
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