Startseite › Foren › Halle (Saale) › Sodann und Thieme: Oben alles Verbrecher, Ignoranten und Dumme
- Dieses Thema hat 151 Antworten und 24 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahre, 11 Monaten von
hei-wu.
-
AutorBeiträge
-
15. Oktober 2014 um 12:39 Uhr #119523
So langsam amüsiert es mich wirklich. Es muss also das Kriterium ALLES gegeben sein damit es zutrifft. Hast Du auch nur 1 x mal versucht dies auf andere Lebensbereiche anzuwenden? Ich fürchte da musst Du selber ob der Absurdität der Differenzierung lachen.
15. Oktober 2014 um 12:43 Uhr #119524Nein, wenn man den Begriff „Unrechtsstaat“ politisch verwendet, kann man damit gerne alles in einen Topf werfen und gewissermassen auch von „Unrechtsstaatsbürgern“ reden. Juristisch gesehen gab es aber keinen „Unrechtsstaat“, sondern nur einzelne unrechtmäßige Verfehlungen.
15. Oktober 2014 um 12:47 Uhr #119526Man kann SfK keinen Vorwurf machen. Das Phänomen, dieser „speziellen Sicht“ der Dinge, ist in der klinischen Psychologie als kognitive Verzerrung bekannt.^^
15. Oktober 2014 um 12:51 Uhr #119527@Stadt für Kinder
Im nächsten Jahr darfst Du in der Ulrichkrche mit aufs Podium und wirst wie Modrow, Sodann und Thieme die DDR verklären und auf den heutigen Unrechtsstaat -oben alles Verbrecher, Intriganten und Dumme – schimpfen.15. Oktober 2014 um 12:57 Uhr #119528Wir können uns auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen: Die DDR war ein Rechtsstaat mit Zügen eines Unrechtsstaates.
15. Oktober 2014 um 13:00 Uhr #119529Nein so: Die DDR war ein Rechtsstaat, in dem die Partei immer Recht hatte.
15. Oktober 2014 um 13:08 Uhr #119531Dann mache es griffiger: Parteirechtsstaat.
Jetzt haben wir eine Parteienrechtstaat.
Der Unterschied liegt also nur in zwei Buchstaben.
15. Oktober 2014 um 13:28 Uhr #119539Dagegen gibt es einzelne Unrechtsakte oder Rechtsakte eines Staates, die jeweils für sich bewertet werden müssen.
Die Abwertung eines ganzes Staates als “Unrechtsstaat” und die Aufwertung einer ganzen Republik als “Rechtsstaat” sind politische Kunstbegriffe.
Die Ermordung von Bürgern an der Mauer waren einzelne Unrechtsakte, die für sich bewertet werden müssen. Das sind mal spannende Thesen.
15. Oktober 2014 um 13:30 Uhr #119540Dann mache es griffiger: Parteirechtsstaat.
Jetzt haben wir eine Parteienrechtstaat.
Der Unterschied liegt also nur in zwei Buchstaben.
Warum fühle ich mich gerade an Nordkorea erinnert?^^
15. Oktober 2014 um 13:43 Uhr #119553Sags uns!
15. Oktober 2014 um 14:30 Uhr #119558Das liegt vermutlich daran,dass die Bürger in Nordkorea auch so glücklich mit dem System sind und es mit überwältigender Mehrheit immer wieder wählen. Der Staat schützt auch seine Bürger vor subversiven Elementen, die nur Unruhe stiften,besonders von aussen, damit bloss kein böser Faschist ins Land kommt, aber auch von innen, durch qualifizierte Mitarbeiter. Die Versorgung ist vorbildlich, für alle gleich. Jeder hat die Möglichkeit zu studieren und seine Meinung frei zu bilden, durch das Staatsfernsehen. Ganz klar muss bestraft werden, wer sich die Lügen der feindlichen Länder anhört;- ist doch logisch.Auch die Hilfsangebote für geistig Verwirrte sind vorbildlich, wie die Jugendwerkhöfe, Tripperburg, Bautzen, oder Schwedt.
Ich habe sogar einen passenden satirischen Text gefunden, der sich mit der DDR befasst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_Republik
(Hupps, ich vergass ja, dass SfK für Ironie, Zynismus und Sarkasmus nicht empfänglich ist^^)
15. Oktober 2014 um 14:32 Uhr #119559Die Ermordung von Bürgern an der Mauer waren einzelne Unrechtsakte, die für sich bewertet werden müssen. Das sind mal spannende Thesen.
Das passiert heute noch am Grenzzaun USA-Mexiko durch den Unrechtsstaat USA.
Dort werden aber keine Stelen mit Bildern der Erschossenen aufgestellt.15. Oktober 2014 um 14:35 Uhr #119560Das passiert heute noch am Grenzzaun USA-Mexiko durch den Unrechtsstaat USA.
Dort werden aber keine Stelen mit Bildern der Erschossenen aufgestellt.Kleiner, unbedeutender Unterschied. Da wollen Menschen rein in ein Land und nicht raus.
15. Oktober 2014 um 14:40 Uhr #119564Das stimmt, das ist ein wesentlicher Unterschied.
Mich würde interessieren, was Querverweis über das Unrechtsregime Jugendwerkhöfe weiß?
15. Oktober 2014 um 14:41 Uhr #119565Kleiner, unbedeutender Unterschied. Da wollen Menschen rein in ein Land und nicht raus.
Frage: Was ist der Unterschied zwischen reinwollen und rauswollen?
Wenn es ein Recht auf Ausreise gibt, muss es logischerweise auch ein Recht auf Einreise geben.15. Oktober 2014 um 14:49 Uhr #119566Ja gaaanz logisch … das Recht trägt übrigens den Namen Visa oder Greencard.
15. Oktober 2014 um 14:52 Uhr #119567Frage: Was ist der Unterschied zwischen reinwollen und rauswollen?
Wenn es ein Recht auf Ausreise gibt, muss es logischerweise auch ein Recht auf Einreise gebenTheoretisch ja, leider können es sich die wohlhabenden Staaten nicht leisten, alle Armen dieser Welt einreisen zu lassen, sonst sind sie selbst pleite. Einfach mal eine kurze Reise nach El Paso und da zu Fuß über die Grenze gehen. Dort kann man sehen, dass eine unbeschränkte Einreise nicht geht.
Die Amis schießen auch nicht sofort auf jeden Republikflüchtling. Da spielen Drogen, Bandenkriminalität und Waffenscchmuggel eine Rolle. Manche verdursten auch in der Wüste.15. Oktober 2014 um 15:06 Uhr #119580Die Diskussion hier dreht sich doch nur noch weiter, weil man unterschiedliche Auffassungen davon hat, was Unrechtsstaat beduetet. Und eine klare Definition dafür gibt es wohl nicht. Gab es in der DDR staatlich verordnetes Unrecht? Ja, das gab es. War alles was in der DDR passierte unrecht? Nein, natürlich nicht. Und je nachdem, welche Definition man heranzieht, kommt man zu einer unterschiedlichen Antwort auf die Frage, war die DDR ein Unrechtstaat? Wer sachlich korrekt sein will, kann diese Frage also gar nicht mit JA oder NEIN beantworten, ohne weitere Ausführungen zu machen.
Im übrigen gibt es auch in der BRD behördlich(staatlich) verordnetes Unrecht (z.B. bei der Flüchtlingsunterbringung). Oder Behörden wie der Verfassungsschuß oder der BND, die aktiv Unrecht begehen. Trotzdem würde wohl keiner die BRD als Unrechtsstaat bezeichnen.
15. Oktober 2014 um 15:20 Uhr #119582Für mich ist der Streit um die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ einfach nur ein Propagandamittel gegen die nicht totzukriegende Linke. In letzter Zeit wird aus allen Rohren gegen die DDR geschossen. Ich hatte früher mit der Linken nichts am Hut. Inzwischen sehe ich sie als einzige Partei, die sich einem neuen kalten Krieg, der geopolitischen Strategie des Westens und der Aufrüstung widersetzt.
Erinnern wir uns an die 70er Jahre der BRD. Damals wurde ein Briefträger entlassen, weil er in der DKP war.
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/werner-siebler-der-rote-brieftraeger-fordert-rehabilitierung–55090909.html15. Oktober 2014 um 15:31 Uhr #119587Zitat: „Oder Behörden wie der Verfassungsschuß oder der BND, die aktiv Unrecht begehen.“
Wo begehen diese Behörden „aktives Unrecht“?
Wer sich zu unrecht von denen beobachtet fühlt, kann sich dagegen wehren, dies haben viele schon getan und war in der DDR überhaupt nicht möglich.
Dort hat man nicht mal offiziell erfahren was die Stasi überhaupt macht.Und die DKP war und ist eine verfassungsfeindliche Partei, nach dem was nach 1990 über sie bekannt wurde, hätte sie vom Bundesverfassungsgericht verboten werden müssen.
Darüberhinaus wurden jahrzehntelang falsche Rechenschaftsberichte abgegeben (Verstoß gegen das Parteiengesetz), da die millionenschweren Zuwendungen aus der DDR verschwiegen wurden.15. Oktober 2014 um 15:42 Uhr #11959015. Oktober 2014 um 15:42 Uhr #11959115. Oktober 2014 um 15:46 Uhr #119592Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.
http://blog.berg-kommunikation.de/?p=5364
🙂
15. Oktober 2014 um 16:48 Uhr #119607Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.
http://blog.berg-kommunikation.de/?p=5364
Man sollte Dich wegen Verbreitung von „Gurkenideologie“ sperren! Durch den Link, den Du hier reingestellt hast, weiss man wenigstens, dass man Dich in der esoterische Reichsdeutchen- Spinner- Ecke einordnen kann.
Im selben Urteil hat das Bundesverfassungsgericht aber auch deutlich klargestellt, dass bisher getroffenn Enscheidungen davon nicht betroffen, also bindend sind! Weiter sagt das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil, dass durch das Bundeswahlgesetz kein Schaden entstanden ist und es somit nicht geändert werden muss!
Alle ähnlichen Klagen von Anhängern der Reichsdeutschen wurden übrigens abgewiesen, da das Bundesverfassungsdgericht eindeutig festgestellt hat, dass das Grundgestz einer Verfassung gleichgestellt
ist!Zu den anderen Links kann ich nur erwidern, dass Du jederzeit Dein Recht aus Selbstauskunft wahrnehmen kannst, indem Du bei allen Ämtern und Behörden einen kurzen Antrag stellst; entsprechende Formulare findet man im Netz. Im Rahmen des Datenschutzes MÜSSEN die angeschrieben Stellen Auskunft über die Daten geben, die zu Deiner Person gespeichert sind; die Frist dazu beträgt maximal 4 Wochen! Sollten Einträge zu Deiner Person vorliegen, gibt es dazu auch Löschungsfristen, die eigehalten werden müssen. Bei Verstössen kannst Du Dich vertrauensvoll an den Datenschutzbeauftragten wenden!
Mannomann, #!“§$%&/()=?`#
15. Oktober 2014 um 16:54 Uhr #119612Selbstauskunft beim BND? Der war gut.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.