Startseite › Foren › Halle (Saale) › Diverse Verfehlungen: SPD will rechtliche Konsequenzen gegen Wiegand
- Dieses Thema hat 169 Antworten und 26 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren, 8 Monaten von Anonym.
-
AutorBeiträge
-
9. August 2013 um 11:58 Uhr #60633
Anonymwiegand hat bestätigt, dass es durch sein vorgehen keine zusatzkosten für die stadt gibt, vielleicht sollte man hier nochmal nachhaken. der erste prozess is ja bereits verloren und die anwaltskanzlei unseres innenministers arbeitet ja auch nicht für lau…
http://www.moeskes.de/rechtsanwaelte.php
ps: gibts bei der stadt halle keine angestellten volljuristen (also richtige juristen, die gesetze auch korrekt lesen und verstehen können)???
9. August 2013 um 12:00 Uhr #60634Hundert Juristen = 100 unterschiedliche Rechtsauffassungen. So einfach ist das.
9. August 2013 um 12:01 Uhr #60635Nach viel BlaBlaBla ist die Gefahrenabwehr laut Richter daran gescheitert das die Gefahr nur abstrakt und nicht akut/real ist.
1. Sieben Seiten ausführliche Urteilsbegründung als „blabla“ zu bezeichnen, ist schon etwas anmaßend.
2. Auf Seite 8 ist erläutert, welches Gefahrenkriterium erforderlich ist. („Gegenwärtige Gefahr“).
9. August 2013 um 12:06 Uhr #60636
Anonym@wolfgangstauch
Außerdem wird ein von mir ausgesuchter beauftragter Anwalt eher meine Auffassung teilen und verteidigen. Städtische Juristen müssten eigentlich das Wohl der Stadt als Ganzes im Auge behalten? Möglicher Interessenkonflikt wenn OB ohne Zustimmung des Stadtrates klagt?9. August 2013 um 12:08 Uhr #60637
Anonymok, was wird der wiegandsche interessenvertreter den so pi mal daumen gekostet haben???
9. August 2013 um 12:16 Uhr #60638Na machst Du jetzt den Rechtsexperten ?
Drehe es doch mal anders herum, ohne das Adjektiv „extrem“ hätte das Gericht keine Handhabe das Urteil so zu fällen denn dann wäre die Gefahr Gegenwärtig. Schließlich tritt ein Normalhochwasser nach Lebenserfahrung bald wieder ein.
Wenn Du wirklich genau liest hat es der Richter geschafft aus der Einschätzung des Landesamtes „erneutes schweres“ -> „extremes“ zu machen. Das sind alles herrlich unbestimmte Rechtsbegriffe und niemand kann sich hinterher beschweren wenn doch etwas passiert.
9. August 2013 um 12:16 Uhr #60639
Anonym@Psychofred Der Streitwert wurde auf 5000 € festgelegt, da ich kein Jurist bin, weiß ich nicht was daraus wird, aber die Sätze wurden angehoben, glaube ich. Die Stadt trägt die Kosten des Verfahrens, also beider Seiten. Weiß auch nicht ob der Einspruch gegen den Beschluss die Kosten mitnimmt, also eventuell später doch das Land blechen muss.
9. August 2013 um 12:21 Uhr #60645Hier noch einmal deutlich für die besonders Oberklugen die nüchtern bewertende User als Fanboys u.s.w. darstellen.
Ich habe es bereits im anderen Faden geschrieben. Hier greift eine privatrechtliche Haftung wenn keine Basis für Gefahrenabwehr vorliegt. Grundlage hierfür ist ein enstandener Schaden. Wie es zu der wundersamen Aussage kommt das keine Kosten entstanden sind wäre wirklich zu klären. Spekulativ betrachtet könnte dies ja nur vorab im Vertrag geregelt worden sein was ich sehr unwahrscheinlich finde, denn was hätte die Baufirma davon ?
9. August 2013 um 12:24 Uhr #60646„…Hundert Juristen = 100 unterschiedliche Rechtsauffassungen. So einfach ist das. …“
Leider ist das so macht aber die Sache nicht
gerade einfacher. Viel Spielraum um die Gesetze
entsprechend auszulegen kommt noch hinzu.@heiwu
Die Erklärung zur abstrakten Gefahr, das erwähnen
von Statistiken und Wahrscheinlichkeiten,
lassen sich leider in beide Richtungen auslegen.Sollte das Wasser auf dem Gut stehen, sagen
wir dann auch laut Statistik darf das nicht sein.
Das ist schwammig und hilft weder dem Gut noch
dem angedachten Hochwasserschutz von HaNeu.9. August 2013 um 12:32 Uhr #60647
Anonym@Nachrichtenticker Der Richter hat schon versucht der Stadt Brücken zu bauen, aber die gegenwärtige Gefahr eines Hochwassers, dass den Gimritzer Damm erneut schwer oder extrem bedroht, ist nach Faktenlage (Stadt und Land) nicht überzeugend dargelegt worden. Aber nein, der Richter verdreht ein Wort und das noch mit Absicht (Gähn). Uns liegt nur der Beschluss, nicht aber die Unterlagen vor.
9. August 2013 um 12:37 Uhr #60648
Anonym@nachrichtenticker
im vertrag mit der baufirma is geregelt, dass diese die gerichtskosten übernimmt??? 😉9. August 2013 um 12:50 Uhr #60649Es sind wörtliche Zitate aus dem Urteil und nicht „nur aus dem Beschluss“: “erneutes schweres” -> “extremes”. Auch hast Du eine erstaunliche Phantasie da ein mit Absicht verdrehtes Wort zu erkennen. Ich würde mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Der Schaden wären nutzlose Bau- bzw. eventuell auch Rückbaukosten. Aber wirklich begreifen tut es immer noch keiner. Hr. Wiegand selbst würde privatrechtlich (mit eigener Kohle) haften !
9. August 2013 um 13:58 Uhr #60669Wieso sollte Herr Dr. Wiegand hier privatrechtlich haften? Bisher hat er doch als Vertreter der Stadt Halle gehandelt.
9. August 2013 um 14:35 Uhr #60674Das ist jetzt ziemlich trockene Materie. (ich nenne es deswegen BlaBlaBla)
Hr. Dr. Wiegand hat für die Vergabe (rechtlich korrekt im übrigen) entsprechend des Polizeirechts die Fa. Papenburg verpflichtet diesen Bau auszuführen. Da aber richterlich festgestellt wurde das es keine Rechtsgrundlage für das Polizeirecht gibt und auch keine Zuständigkeit der Stadt vorliegt kann er auch nicht im Namen der Stadt gehandelt haben. Die Verträge sind aber deswegen nicht ungültig sondern wirken im Rahmen der Rechtskraft der Unterzeichner. Wenn nicht als OB bzw. im Namen der Stadt dann eben als Privatperson.
Wie gesagt das Ganze wird nur ein Thema wenn ein Schaden entsteht. Es wird ja behauptet das es diesen nicht gibt. Ich habe aber keine Idee wieso eine Baufirma hier kostenlos gearbeitet haben soll. Man könnte das allerdings wirklich in Verträgen vorab vereinbaren. Da ich Hr. Dr. Wiegand nicht für blöd halte sondern er sogar Spezialist in diesem Fachbereich (Verwaltungsrecht) ist gehe ich davon aus das er wusste welches extremes Risiko er da eingeht.
9. August 2013 um 14:58 Uhr #60676Danke für die Erläuterung.
9. August 2013 um 15:44 Uhr #60681
Anonym@Nachrichtenticker „Wenn Du wirklich genau liest hat es der Richter geschafft aus der Einschätzung des Landesamtes “erneutes schweres” -> “extremes” zu machen.“ Zitat von dir. Habe ich ironisch aufgegriffen, sinnlos bei dir. Du nimmst dich zu ernst, dann lies aber auch deine eigenen Beiträge.
Der Beschluss ist ein Beschluss und kein Urteil, deswegen heißt er auch Beschluss.9. August 2013 um 15:58 Uhr #60686@ilmenau Was ändert Beschluss oder Urteil an der Situation (mit Ausnahme vielleicht persönlicher Genugtuung)?
Wenn ich es richtig verstehe, hat der OB mit seinem Handeln gegen mehrere Gesetze verstoßen. Resultat ist, dass wir in der Sache kein Stück weiter sind. Sofern seitens des OB vor die nächste Instanz gezogen wird, wird das Verhältnis zum Land/den Landesbehörden noch weiter zerrütet. Und die Stadt muss (wahrscheinlich) Kosten tragen, die an anderer Stelle eingespart werden.
Ich sehe hier keine Gewinner, sondern nur einen Verlierer: Die Bürger, die es letztendlich ausbaden werden.9. August 2013 um 16:21 Uhr #60688
Anonym@ehklar Beschluss und Urteil sind unterschiedliche Dinge. Zitat Nachrichtenticker: „Es sind wörtliche Zitate aus dem Urteil und nicht “nur aus dem Beschluss” Zitat Ende. War als Klarstellung gedacht. Ticker fordert immer, muss er auch selber liefern.
OB will selber vor die nächste Instanz, das Land hat ja laut Beschluss, was es will. Bis jetzt nichts Neues vom OB dazu.
Das Problem mit den Kosten sehe ich auch. Ob der privatrechtliche Zugriff so einfach ist, wie Nachrichtenticker sagt, weiß ich nicht. Ein schlechteres Verhältnis zum Land ist denkbar, aber an dem Punkt ist es auch schon egal, denn wir tauchen in den bisherigen Planungen nicht auf. Was wollen sie uns wegnehmen? Aber Zeit geht verloren und Vertrauen und Geduld der Bürger.9. August 2013 um 16:49 Uhr #60692@ehklar
Wenn du wissen willst wie bürokratische Verfahrensabläufe
funktionieren wende dich vertrauensvoll an @muehle oder
auch @prill.Das im Grunde der möglichen Hochwassergefahr
keine Bedeutung mehr zukommt steht für diese
Leute auf einen anderen Blatt,
Laut Statistik und der geringen Wahrscheinlichkeit
eines Hochwassers, können die Mühlen schön langsam
weiter mahlen.9. August 2013 um 17:02 Uhr #60693Gaaanz wichtig und ändert das irgend einen Inhalt ?
Bevor das Thema ganz verwässert wird. Wie kann ein Stadtrat rechtliche Konsequenzen ziehen wenn die selben Herrschaften öffentlich zugeben nicht zu einem Disziplinarverfahren, welche sie offensichtlich für gerechtfertigt halten, gegen den OB fähig zu sein ? https://hallespektrum.de/nachrichten/politik/wiegand-gegen-wiegand-landesverwaltungsamt-uebernimmt/34359/
9. August 2013 um 17:09 Uhr #60694
Anonym@Hallunke geringe Wahrscheinlichkeit eines erneut schweren oder extremen Hochwassers. Deine Verkürzung ist unredlich.
„Denn der Damm wird wegen seiner Höhenlage nicht bereits bei einem einfachen Hochwasser sogleich massiv in Anspruch genommen.“
Zitat Beschluss, Seite 8. Wie gehabt. Gründlich lesen.9. August 2013 um 17:11 Uhr #60695
Anonym@Nachrichtenticker Genau das müssen sie erst beraten. Da du ungern über nicht belegbare Dinge sprichst (Ironie), wirst wie wir anderen auch, wohl warten müssen. @60601 minus ADS Vorwurf.
Zitier ich mich mal selbst. „Aber du erweckst erfolgreich den Eindruck, nicht mal warten zu können, bis die Leute tatsächlich handeln. Du schreist vorher rum.“9. August 2013 um 17:22 Uhr #60697@ilmenau1967
Die geringe Wahrscheinlichkeit eines HW wie 2013,
war mit dem HW 2011 auch nicht vorhersehbar.
Darüber sollte man mal Nahdenken, wer sagt wann
und in welcher Dimension das nächste „extrem“ HW
zu uns kommt.
Unredlich ist die Verfahrensweise der gesamten
Verantwortlichen in dieser Angelegenheit
bereits seit dem Jahre 2011.9. August 2013 um 17:27 Uhr #60698Sorry aber wie viel Gummi kommt denn noch ?
Es ist BELEGT und DOKUMENTIERT das sich der Stadtrat für ein Disziplinarverfahren nicht in der Lage fühlt. Wie kann ein Gremium sich dann für ein noch komplizierteres Verfahren in der Lage fühlen ?
9. August 2013 um 17:31 Uhr #60700
Anonym@Hallunke
Hast du schon mal einen Irrtum oder Fehler eingeräumt oder kannst du nur weiter reichen? Wahrscheinlichkeit. Langsam wirken lassen, das Wort. Ist auch dem Richter klar, der versucht eine Einigung herbei zu führen, der die Motivationslage der Stadt anerkannt hat und das Nichthandeln des Landes bemerkt hat. Nur ist die Gefahr nicht gegenwärtig. Kann er nicht ändern, OB nicht und du auch nicht. OB hat sich juristisch verschätzt, SPD-Fraktion erwägt Schritte und wir warten jetzt wie es weiter geht. Oder Schimpfen einfach weiter… bitte sehr -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.