Startseite › Foren › Halle (Saale) › Diverse Verfehlungen: SPD will rechtliche Konsequenzen gegen Wiegand
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11. August 2013 um 17:50 Uhr #60928
@ilmenau1967
Sicherlich hatte er auch seinen Beitrag zu leisten, nur
hat seine Chefin der Zappelfrosch auch sehr viel dafür getan
um ihn zu unterstützen, oder?
Wer sich auf andere verlässt ist verlassen, also wer sich auf den
Stadtrat verlässt…….
Stimmt der Wiegand informiert ja nicht,
warum wohl die Frage ist viel wichtiger.11. August 2013 um 18:05 Uhr #60929
Anonym@Hallunke Ich sehe es doch ähnlich, aber bei diesem Thema hier geht es vorrangig um den aktuellen Streit wegen des Deichbaus, des Baustopps und der Klage des OB im Namen der Stadt, zu der er nach Ansicht CDU und SPD nicht berechtigt war. Der Stadtrat muss sicher den OB anhören, bevor er klagt, also sind wir wieder beim 25.9. Oder Stadtrat und OB laden sich gegenseitig ein, vergeben und vergessen und kümmern sich gemeinsam um Deich und Brunnengalerie.
11. August 2013 um 18:53 Uhr #60931@ilmenau1967
Der Streit wäre hinfällig wenn die Gefahrenabwehr
als notwendig eingestuft wird.
Die anderen Zänkereien zwischen OB Stadtrat usw.
sollten nicht den politischen Alltag der Stadt bestimmen.Dein Wunsch nach vergeben und vergessen, wird es
wohl nicht geben. Dafür haben sich ja bereits verschiedene
Fraktionen entsprechend positioniert.
Ich empfinde den Umgang aller miteinander, als absolut
undemokratisch und vor allem nicht zielführend.
Egal welch Baustelle man da genau betrachtet.11. August 2013 um 19:01 Uhr #60932
Anonym@Hallunke Gefahrenabwehr in Regie der Stadt wird es nicht geben. Das wäre ein Präzedenzfall, den das Land juristisch verhindern würde. Wenn sich Stadtrat und OB nicht friedlich einigen, sind die Chancen gegenüber dem Land auch nicht besser. OB wird sich vor der Entscheidung der 2. Instanz kaum bewegen.
11. August 2013 um 19:10 Uhr #60935Wie ich bereits mehrfach erwähnte, setzt GEFAHRENABWEHR im Sinne des SOG S-A, zzumindest eine unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus.
Da dies nicht zutrifft, weil man nicht weiß, wann das nächste Hochwasser kommt, lag Wiegand mit seiner Argumentation leider falsch. In der sache (Notwendigkeit des Deichbaues) hat er nach wie vor Recht.Leider fällt es nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.
redhall hat Recht, die hallesche SPD wird es Wiegand bis ans Lebensende nachtragen, dass er die Partei auch deutsch gesagt gef….t hat.
Leute wie HeiWu werden dies nie verstehen, die irren sich lieber hundert Mal mit der Partei, als das sie einmal den Mund aufmachen und sich gegen die eigene Partei stellen.
W muß dennoch aufpassen, dass er beim Thema Deichbau nicht überzieht.11. August 2013 um 19:17 Uhr #60937Man kann Gefahrenabwehr auch vorbeugend sehen, gibt es ja beim Brandschutz auch…
Un d eigentlich hat es der Stadtrat vergeigt, seit H&S… der braucht, außer einer Sitzungseinerufung vom Vorsitzenden HBB, nix weiter…
11. August 2013 um 19:19 Uhr #60939
Anonym@braegel Jetzt ahne ich zumindest, was @redhall mit seinem Spruch meinte. Parteidisziplin scheint es in die BRD geschafft zu haben. Alle Parteien reden so gern von Geschlossenheit.
Im Deichbau hat OB bereits überzogen, ohne den Stadtrat kommt er ohne Gesichtsverlust nicht raus. Auwei, das wird eklig, wenn du recht hast.
@schulze beim Deichbau nicht. schon gar nicht von einer nachgeordneten Behörde. siehe Beschluss… OVerwG11. August 2013 um 19:41 Uhr #60945@braegel
Wie du die Gefahrenabwehr einstufst habe ich verstanden,
wann tritt dann die unmittelbare Gefahr ein, wie lange
vor einer Gefahr darf eine Gefahrenabwehr vollzogen werden.Wie bereits gesagt im Jahre 2011 hätte dir jeder gesagt
derartige passiert nicht wieder so schnell.
Alle auch der Gesetzgeber muss erkennen das die
Zeitspanne zwischen den extremen immer kürzer werden.Kann man den da überhaupt überziehen, es geht um den
Schutz der Bürger.Es gibt immer gute und schlechte Verlierer, die SPD
kann jeder für sich selber einordnen.11. August 2013 um 19:57 Uhr #60950hallunke, es müsste ein Hochwasser unmittelbar bevorstehen, d.h. Thüringen/Sachsen müssten schon überschwemmt sein, dann wäre Wiegands Handeln rechtmäßig, käme dann aber zu spät.
ZHandeln muß nun das Land, die lassen sich aber zeit, sie sind schließlich an Zwänge gebunden. Diese Zwänge haben die handelnden Politiker bzw. deren Parteien, selbst zu verantworten, weil sie diese Möglichkeiten der Bürger-/Verbandsbeteiligungen selber geschaffen haben.
Den Betroffenen hilft das nichts, sie müssen hoffen, dass das nächste Hochwasser erst in ein paar Jahren und nicht in ein paar Monaten kommt.
Das ist schon ein Teufelskreis.
Wichtig ist, Wiegand in seinem Ansinnen weiter zu unterstützen.11. August 2013 um 20:14 Uhr #60960
Anonym@braegel Welches Ansinnen genau? Du zeigst auf, dass er sich juristisch vertan hat. Außerdem sagt OB ja, dass es einen fertigen Plan gab, den das Land abgesegnet hatte. Eine wie auch immer geartete, egal wie aufwändige Sanierung des alten Dammes wäre jetzt oder doch sehr zeitnah möglich. Steht auch im Beschluss. Dann hätte OB am falschen Platz gebaut und Halle den Zonk.
Aber wir hätten einen Damm. Darum geht es doch immer noch?11. August 2013 um 20:30 Uhr #60964Woher wisst Ihr eigentlich, dass das Land nicht handelt? Nur weil die Planierraupen nicht rollen?
11. August 2013 um 20:36 Uhr #60965
Anonym@heiwu Wissen nicht, woher auch. Weil man nichts sieht, nichts hört und die letzte Ansage war, dass die Stadt mit dem LHS ein Schutzkonzept für Halle erstellt, inklusive Verteidigung alter Damm, das Land baut 2014.
Rechtstreit läuft natürlich auch noch. Infos über Medien. Weder OB noch Land äußern sich zur Zeit. Keine fachkundige aktuelle Auskunft zum Zustand des Dammes, müsste vom LHS kommen.
Außerdem hätte OB nicht weiter geklagt, wenn Land das Handeln zusichert. Hat er gesagt in seinem „Ultimatum“.
Gegenfrage. Weißt du, dass das Land handelt?11. August 2013 um 21:01 Uhr #60969@braegel
„…, es müsste ein Hochwasser unmittelbar bevorstehen, d.h. Thüringen/Sachsen müssten schon überschwemmt sein, dann wäre Wiegands Handeln rechtmäßig, käme dann aber zu spät. …“
Genau darum geht es, ausreichende Maßnahmen
könnten nicht mehr rechtzeitig ergriffen werden.11. August 2013 um 21:11 Uhr #60971
Anonym@braegel und @hallunke Das Pferd, dass ihr reitet ist tot, es sei denn OVG gibt OB (wann?) recht. Die Stadt (Stadtrat und OB als Chef der Verwaltung) müssen das Hochwasserschutzkonzept erstellen, Brunnengalerie sanieren und alle vom Land angeforderten Grundstücke, Unterlagen etc. bereit stellen. Eine Klage des Stadtrates gegen OB würde das nicht vereinfachen. Aber die wollen ja erst prüfen.
11. August 2013 um 21:12 Uhr #60972@illmenau: im Landesverwaltungsamt brennt noch Licht.
11. August 2013 um 21:20 Uhr #60973
Anonym@heiwu und der shredder läuft? Dieser Vorgang hat die Spitze des Amtes nie erreicht… Aber sicher nur der Wachschutz der die Sitzkissen aufschüttelt.
11. August 2013 um 21:27 Uhr #60981
Anonym@heiwu hm, der Wachschutz sucht bestimmt noch einen Skatbruder um die Runde komplett zu machen.
@ilmenau1967 Du irrst. Nicht die Stadt ist für ein Hochwasserschutzkonzept verantwortlich. Sie kann maximal Zuarbeit leisten.
11. August 2013 um 21:35 Uhr #60982
Anonym@omueller
„Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz (LHW) ist bereit, die Stadt Halle bei der Erstellung eines Hochwasserabwehrplanes unterstützen.“ Aeikens am 01.08. laut Artikel hier im Forum.
Plan statt Konzept. Mein Fehler. Stadt ist ja die untere Wasserbehörde, muss sie auch was machen. MZ 01.08. schreibt das auch. Frage ich mich gerade: Hatte Halle noch gar keinen Plan zur Hochwasserabwehr?11. August 2013 um 21:58 Uhr #60984@ilmenau1967
„… Das Pferd, dass ihr reitet ist tot, es sei denn OVG gibt OB (wann?) recht. …“Das Pferd wird vorläufig von vielen für tot erklärt,
nur Gewissheit darüber hat noch keiner.
Erst wenn alle Messen gelesen sind, kann man es begraben.13. August 2013 um 11:59 Uhr #61183
AnonymAnforderung Unterlagen durch LHW. durch Herrn Dr. Uhlmann. Schreiben als PDF anbei. Dresdner Ingenieurbüro (PGS-dresden) mit Prüfung beauftragt.
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