Startseite › Foren › Halle (Saale) › Diverse Verfehlungen: SPD will rechtliche Konsequenzen gegen Wiegand
- Dieses Thema hat 169 Antworten und 26 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren, 8 Monaten von Anonym.
-
AutorBeiträge
-
9. August 2013 um 08:15 Uhr #60550
@hallunke und @lackmus: Könnt ihr euch nicht gegen zwei Chinesen austauschen lassen? Da gibt es bestimmt welche die Demokratie als Abwägung von Interessen und Rechstaatlichkeit noch schätzen würden. Ihr könntet euch dafür im Paradies des Durchregierens ausleben.
Und ja, mit ein bisschen Fähigkeit zur Differenzierung könnte man zwischen einer notwendigen Hochwasserertüchtigung des Dammes und der Abwehr unmittelbarer Gefahr, die hier nicht gegeben ist, unterscheiden. Muss man aber auch nicht…
9. August 2013 um 08:17 Uhr #60553Also das Hochwasser ist nun schon ein paar Tage weg, aber ich sehe am Gimritzer Damm weder Voruntersucher, noch Begutachter.
9. August 2013 um 08:22 Uhr #60554
Anonym@Lackmus Mach ich dir Freude? Immer wieder gern. Den anderen hier ist auch aufgefallen, dass der Damm vernachlässigt wurde. OB handelte ohne Rechtsgrundlage. Das mit der rosaroten Brille glaube ich dir, so schwarz wie du siehst. Aber die Scheuklappe?
Baum und Gestrüpp ist hier auch kontrovers diskutiert worden.9. August 2013 um 08:25 Uhr #60555Hier scheint wirklich das Treffen der anonymen Narkoleptiker zu sein. 😀
Wann soll man denn die Gefahr abwehren? Wenn das nächste Hochwasser da ist, mit Neoprenanzug und Druckluftatmer?
Ja ilmenau, du bist ein wahrer Spaßvogel. 😀
9. August 2013 um 08:27 Uhr #60556
Anonym@Lackmus Wenn du die ganze Zeit am Damm gesessen hast, versteh ich besser, warum du so ungeduldig bist. Aber vielleicht warst du mal kurz weg, oder bist eingeschlafen.
Vielleicht werden die Fakten auch erst vor dem OVG offen gelegt, OB wollte ja die nächste Runde.9. August 2013 um 08:31 Uhr #60557
Anonym@Lackmus Gähn! (Narkolepsie gell, irre witzig)
Nichts Neues von OB, Stadtrat und speziell der SPD-Fraktion seit 6.8., also abwarten.9. August 2013 um 08:33 Uhr #60558Es wäre wünschenswert, wenn die Fakten generell offengelegt würden.
also abwarten
Das ist ja die Wurzel des Übels.
9. August 2013 um 08:39 Uhr #60559
Anonym@Lackmus Titel: SPD will rechtliche Konsequenzen gegen Wiegand
DAZU nicht Neues. Also DAZU abwarten. Ich würde dir ja erlauben den Deich weiter zu bauen, aber dann kriegen wir beide auch noch Ärger.9. August 2013 um 08:42 Uhr #60560Zur Abwechslung könnte man ja auch mal Urteil lesen: http://tinyurl.com/lnmf9qk
Nach viel BlaBlaBla ist die Gefahrenabwehr laut Richter daran gescheitert das die Gefahr nur abstrakt und nicht akut/real ist.
Das Gericht urteilt fachlich! das der Deich von einem Normalhochwasser nicht bedroht ist und dies nur durch ein wörtlich „deutlich extremeres“ Hochwasser zu befürchten ist. Interessant ist die Verwendung von Adjektiven anstatt von Fachbegriffen aus dem Hochwasserschutz wo HQ Werte hin gehören.
Der zweite Grund ist das Orakeln denn wörtlich: „nach Lebenserfahrung und fachkundigen Erkenntnissen“ gibt es keine hohe Wahrscheinlichkeit.
Wirklich sehr clever, da niemand das Adjektiv extrem als technischen Wert einordnen kann besteht auch nicht die Möglichkeit mal nachzuschauen ob es nicht doch schon 2 Jahre hintereinander ein in Frage kommendes Hochwasser gegeben hat und somit diese Wahrscheinlichkeit auch im realen Leben schon eingetreten ist.
Und für die ganzen BW Fans hier. Da kann man auch noch mal lesen das es keinen Grund gab warum die Landesbehörde nicht schon längst tätig geworden ist. Der Fehler der Stadt war das nicht längst der Rechtsschutz gegen die Landesbehörde genutzt wurde. Auf deutsch es hätte geklagt werden sollen und ab dieser Stelle ist wie ja alle gerade so gern betonen der Stadtrat wieder im Spiel. Denn diesem war bekannt das der Deich verschlissen ist und hat rechtlich nichts unternommen als seitens der Landesbehörde keine Aufnahme ins Sanierungsprogramm erfolgte.
9. August 2013 um 08:59 Uhr #60561
AnonymWarum holte OB nicht Stadtrat für die Klage ins Boot? Nur 2 Tage vor seinem Alleingang war Stadtratssitzung. OB klagt im Auftrag des Stadtrates, muss er allerdings fragen.
Schön, dass du den Beschluss des Gerichts inzwischen auch gelesen hast. Eilentscheidung des Gerichts, wenn die jetzt auf alle Gutachten gewartet hätten, dann würde @Lackmus durchdrehen und du vermutlich auch.9. August 2013 um 09:01 Uhr #60562hallesaale*
*rechtssicher absaufen
9. August 2013 um 09:07 Uhr #60563Es wird aktuell sehr betont das das Recht der Klage nur dem Stadtrat zusteht. Damit wird sogar ein eventuelles Vorgehen gegen BW begründet. Also bitte anders herum, warum beauftragte der Stadtrat die Ex OB nicht mit einer Klage ?
P.S. das Du das Urteil gelsen haben willst sollte eventuell auch mal in Deine Kommentare einfließen…
9. August 2013 um 09:08 Uhr #60564
Anonym@Lackmus Da ist er wieder. Im schlimmsten Falle passiert das. OB hat es nicht beschleunigt oder verbessert.
Und dann haben wir einen ähnlichen Streit um den rechtssicheren Wiederaufbau. Du kannst ja auf Aussetzung des Rechtsstaates auf unbestimmte Zeit (Operation Gefahrenabwehr) klagen. So wie der OB.9. August 2013 um 09:18 Uhr #60565Ich will keine Aussetzung des Rechtsstaates.
Das schlimme dabei ist nur, dass die Bürokratie der Demokratie oftmals im Wege steht. Hirn ist manchmal sinnvoller als Papier.OB hat es nicht beschleunigt oder verbessert.
Zumindest hat OB Wiegand den Büroschlaf gestört.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Allianz der Gekränkten mehr kann als OB Wiegand Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
9. August 2013 um 09:18 Uhr #60566
Anonym@nachrichtenticker
OB hat dem Stadtrat erzählt, dass er die Lage noch prüft, dann baut er plötzlich los, dann klagt er, Stadtrat im Urlaub. Uups das kann er ja nicht bemerkt haben, wunderte sich wohl selber, wo alle hin sind. Es fließt schon. Jedes Mal, wenn ich es lese, steht dasselbe da. Stadt nicht zuständig. Baustopp rechtmäßig.9. August 2013 um 09:31 Uhr #60568@Nachrichtenticker: wenn Du dich als Laie auch noch auf juristisches Fachgebiet begibst, wird es wirklich peinlich.
9. August 2013 um 09:33 Uhr #60569Der (gescheiterte) Versuch des OB via Gefahrenabwehr sollte dem Stadtrat zur Vorlage gegeben werden ?
9. August 2013 um 09:37 Uhr #60571
Anonym@heiwu ich bin auch nur Laie. OVerwG kann theoretisch anders entscheiden, aber dann wird das Land weiter klagen. Und solange wird zumindest nicht gebaut, da niemand sich die Finger verbrennen will. Oder im Fall des OB darf, obwohl es ja die Finger der Stadt sind, die er riskiert. Da fällt Tapferkeit auch leichter.
9. August 2013 um 09:37 Uhr #60572Na kommt noch etwas konkretes oder hast Du hier ein Dauerabbo auf inhaltsleere Statements ?
Da Du es nicht bemerkt hast, es sind wörtliche Zitate aus dem Urteil.
9. August 2013 um 09:40 Uhr #60574Ich meine deinen Beitrag 60560. Lass Dir das von einem Jurastudenten (1. Semester reicht vollkommen) erläutern.
9. August 2013 um 09:42 Uhr #60575Es wird so oder so auf absehbare Zeit nicht gebaut, es sei denn die OVerG Klage hat Erfolg. Oder das Land erneuert den alten Deich denn dann gäbe es sofortiges Baurecht. Allerdings gibt es dafür keinen Etat also passiert da auch nichts. Zügig ist leider auch so eine Floskel.
9. August 2013 um 09:46 Uhr #60577„Ach (was)!“ und ein inhaltsleeres Statement bekommt durch eine nachgeschobene Floskel Inhalt? Welche Aussage von mir stimmt denn nicht? Welches Zitat ist nicht korrekt ? .
9. August 2013 um 09:52 Uhr #60578
Anonym@nachrichtenticker
Entweder Land schichtet Geld intern um, oder Landtag ändert Etat, Nachtrag zum Beispiel. Ab 12.9. reguläre Sitzungen. Hat Halle sich bis dahin mit den Ämtern geeinigt, kann es „zügig“ gehen.
Ein bisschen könntest du dir selber raus suchen, auch wenn ich gern helfe. Schau dir die Ausschusssitzung am 30.8. an. Kostenloser Tipp.9. August 2013 um 09:57 Uhr #60579@Nachrichtenticker: „Gegenwärtige Gefahr“. Sieh mal die Definition im SOG LSA (§3, Abs.3) an. Die Definition ist da rein geschrieben worden, damit selbst Klippschüler es begreifen.
9. August 2013 um 10:03 Uhr #60586
AnonymIch weiß, man soll nicht vorsagen, aber für Alle zum Zeitsparen
§3, Satz 3, b
gegenwärtige Gefahr:
eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorstehtf: abstrakte Gefahr (vgl. § 94):
eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintritts eine Gefahr gemäß den Buchstaben a bis e darstellt; -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.