Neue Corona-Welle im Herbst: Gesundheitsministerkonferenz dringt auf zeitnahe Vorbereitungen

17. Mai 2022 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

Die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder wollen sich gemeinsam mit dem Bund frühzeitig für eine neue pandemische Welle ab Herbst rüsten. Dies geht aus der gestrigen GMK-Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Magdeburg hervor.

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen. Mit Blick auf den Herbst und Winter müssen wir mit dem Auftreten neuer Virusvarianten rechnen.“, sagte etwa die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Darum sollte das Bundesgesundheitsministerium möglichst rasch einen Masterplan zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausarbeiten und gemeinsam mit den Ländern abstimmen.“

Das Infektionsschutzgesetz muss nun aus Sicht der Länder überarbeitet werden. Demnach sollten ihnen geeignete gesetzliche Befugnisse eingeräumt werden, um auf das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter reagieren und notwendige Infektionsschutzmaßnahmen schnell, effektiv und rechtssicher ergreifen zu können. Die Bundesregierung wird mit dem von allen Ländern getragenen Beschluss deshalb nun aufgefordert, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zeitnah einzuleiten.

Zu den Maßnahmen, mit denen auf das Infektionsgeschehen ab Herbst reagiert werden könnte, gehören insbesondere:

  • die Anordnung einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen
  • die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G/2G-Regelungen) mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risikogefährdete Bereiche und Einrichtungen
  • die Verpflichtung zur Erstellung von verbindlichen Infektionsschutzkonzepten

In einem weiteren Beschluss haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister für die Verlängerung der Coronavirus Surveillance-Verordnung zunächst um ein Jahr bis zum 30. September 2023 ausgesprochen. Mit der Verordnung sind Labore zur Sequenzierung eines bestimmten Anteils an positiven SARS-CoV-2-Proben und Weiterleitung an das Robert-Koch-Institut (RKI) verpflichtet.

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