Startseite › Foren › Halle (Saale) › Untreue-Prozess gegen OB Wiegand: Staatsanwalt fordert 1 Jahr und 4 Monate Haft
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9. Dezember 2014 um 09:52 Uhr #127764
Die Argumentation des Verteidigers, dass Partei-Stadtratsfraktionen ihn zu Fall bringen wollen (nachzulesen in der MZ)halte ich für hanebüchenen Unsinn.
Wiegand will überall mit dem Kopf durch Wand, wir konnten es alle mitverfolgen, das kann auf die Dauer nicht gut gehen, da bringt er viele gegen sich auf, was ihm aber offensichtlich nichts ausmacht.
Für Wiegand ist der Untreueprozess gegen ihn ein normaler Arbeitsvorgang, als wenn er mal eben mit einer Malerfirma über die Renovierung seines Büros spricht.9. Dezember 2014 um 10:05 Uhr #127766Ich finde Deine Einlassung sehr eindimensional. Setze bitte mal deine CDU-Brille ab. Die große Krabbelgruppe will wohl nicht mit dem Kopf durch die Wand, um Wiegand maximal politisch zu schaden?
9. Dezember 2014 um 10:26 Uhr #127768Nicht mal meine CDU bescheinigt mir eine CDU-Brille, SfK.
Das gab es noch nie, dass ein OB neben einer Person seines Vertrauens, die ihm nach ungeschriebenem Gesetz erlaubt ist, weitere Getreue in Spitzenfunktionen einstellt und noch dazu mit umstrittenen Höchstgehältern.
Es ist die Pflicht unserer Gemeindevertreter, darauf zu achten, dass auch der OB Recht und Gesetz einhält.Dass auch der Verteidiger diese Verschwörungstheorie aufgreift, ist ein Armutszeugnis.
9. Dezember 2014 um 10:51 Uhr #127770Dass auch der Verteidiger diese Verschwörungstheorie aufgreift, ist ein Armutszeugnis.
Ich habe keine CDU-Brille, hatte aber beinahe den gleichen Gedanken beim Zeitunglesen. Ich habe ihn dann aber mit dem Wissen um meine juristische und kommunalpolitisch-historische Unkenntnis weggewischt.
9. Dezember 2014 um 10:58 Uhr #127771Würde eher sagen @wolli als Hobbypsychologe
Was in der Zeitung steht, sollte man nicht allzu wörtlich nehmen.9. Dezember 2014 um 11:35 Uhr #127772
AnonymEs geht nicht um die Einstellungen an sich, sondern um Untreue! Gehälter, welche in dem Maße nicht zulässig sind.
Das ein OB Vertraute an seiner Seite braucht, ist unbestritten.9. Dezember 2014 um 11:49 Uhr #127774Wollen wir nicht abwarten, wie das Gericht entscheidet?
9. Dezember 2014 um 11:51 Uhr #127775Keinesfalls. 🙂
9. Dezember 2014 um 13:07 Uhr #127785Schon wieder Campino: Bring‘ doch mal Fakten zur Unzulässigkeit. Du behauptest bloß.
9. Dezember 2014 um 13:32 Uhr #127787Schon wieder Campino: Bring’ doch mal Fakten zur Unzulässigkeit. Du behauptest bloß
Die Unzulässigkeit wird auch durch die Verteidigung nicht bestritten. Offen ist: Wenn alle Vorgänger bei Rot über die Ampel gefahren sind, darf er das auch und hat er sich persönlich bereichert.
9. Dezember 2014 um 13:35 Uhr #127788Die Unzulässigkeit wird auch durch die Verteidigung nicht bestritten.
Das wäre ein Ding. Woraus liest du das?
(Bitte keine Gegenfragen, einfach nur Antworten, am besten mit Quelle)
9. Dezember 2014 um 15:36 Uhr #127806Das muss eine Eingebung sein.
9. Dezember 2014 um 15:39 Uhr #127809Ach das übliche arme Kerlchen aus der Verwaltung … Ähm Verzeihung der Großverdiener außerhalb der Vewaltung wieder. :=)
Es ist schon lustig was man so rumerzählen kann ohne auch nur irgend etwas vom Verfahren zu verstehen.
1. Auf die übliche Verwaltungspraxis wurde seitens der Anklage verwiesen und die Verteidigung hat dies widerlegt. Wenn man auch nur einen Augenblick mal den Schaum vor dem Mund wegwischt könnte Mann/Frau auch selbst darauf kommen wie absurd die Argumentation der Anklage in dem Punkt ist.
Es ist eine TATSACHE das der TVöD die Möglichkeit der Höhereinstufung von Quereinsteigern vorsieht. Dies ist politisch ausdrücklich so gewollt und geregelt. Wenn nun die Anklage unterstützt von der Gewerkschaft hier behauptet das dies in Halle keine Anwendung gefunden hat/finden soll dann kann man nur mit dem Kopf schütteln.2. Auch das der OB nach der Schlichtungsstelle letztinstanzlich entschieden hat ist Höchstrichertlich abgesichert und es ist unverständlich warum die Anklage den Punkt trotzdem wieder aufgemacht hat.
3. Der einzig entscheidende Punkt ist die Stichhaltigkeit der Begründung für die Einstufung. (kann jeder hier nachlesen: http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Personalentscheidungen/#) Zu diesem Thema finden sich noch nicht allzu viele Urteile und dies kann der Punkt sein wo egal wie das Urteil ausfällt weiter gezogen wird.
9. Dezember 2014 um 16:37 Uhr #127814winkus, was du schreibst, sollte man aber auch nicht allzu wörtlich nehmen. Auch wenn Du Juristin bist.
9. Dezember 2014 um 17:11 Uhr #127820
Anonymeine Einstellung mit mehr als erfahrungsstufe1 bedarf laut tvöd entweder einschlägiger berufserfahrung oder eben eines dringenden Bedarfs, der anderweitig nicht gedeckt werden kann.
dass ersteres nicht vorliegt, hat wiegand wohl nicht bestritten.
und zweiteres darf mangels Ausschreibung, also ohne Versuch der Personalfindung, bezweifelt werden.je nachdem, was Anklage und vor allem Verteidigung vorgebracht haben, war es also rechtswidrig oder eben nicht. das hat das Gericht zu entscheiden.
Dass Wiegand und sein Anwalt die Justiz als nicht unabhängig bezeichnen, ist aber eher unüblich und zeugt nicht gerade von schlagenden Argumenten.
warten wir ab, wie das Verwaltungsgericht die Sachlage beurteilt.
9. Dezember 2014 um 17:37 Uhr #127822Es ist eine TATSACHE das der TVöD die Möglichkeit der Höhereinstufung von Quereinsteigern vorsieht
Aber der AG Stadt verweist bei Einstellungen generell auf die Regelung in der Form, daß die Erfahrungsstufe 1 zugebilligt wird. Da zählen selbst Erfahrungen über Jahre nichts.
9. Dezember 2014 um 18:07 Uhr #127823Nicht mal meine CDU bescheinigt mir eine CDU-Brille, SfK.
Das gab es noch nie, dass ein OB neben einer Person seines Vertrauens, die ihm nach ungeschriebenem Gesetz erlaubt ist, weitere Getreue in Spitzenfunktionen einstellt und noch dazu mit umstrittenen Höchstgehältern.
Es ist die Pflicht unserer Gemeindevertreter, darauf zu achten, dass auch der OB Recht und Gesetz einhält.Dass auch der Verteidiger diese Verschwörungstheorie aufgreift, ist ein Armutszeugnis.
Bei den parteipolitischen Übernahmen von Personal aus den stadtratsfraktionen in den öffentlichen Dienst durch Frau S. Hat das niemanden gestört.
9. Dezember 2014 um 19:11 Uhr #127824<div class=“d4p-bbt-quote-title“>Nachrichtenticker schrieb:</div>
Es ist eine TATSACHE das der TVöD die Möglichkeit der Höhereinstufung von Quereinsteigern vorsiehtAber der AG Stadt verweist bei Einstellungen generell auf die Regelung in der Form, daß die Erfahrungsstufe 1 zugebilligt wird. Da zählen selbst Erfahrungen über Jahre nichts.
Und von wem stammt diese Weisung?
Oder gibt es da zufällig einen Erlaß?9. Dezember 2014 um 21:12 Uhr #127850Tritt dann jemand vor die Tür und ruft:“ Der König ist tot, es lebe der König!“
http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/stadtrat-erwaegt-suspendierung-des-oberbuergermeisters,20640778,29281510.html9. Dezember 2014 um 22:26 Uhr #127861Das es sich um einen politischen Prozess zur Disziplinierung unbotmäßiger Wahlbeamter handelt, ist ja wohl klar geworden. Er hat innerhalb der gesetzlichen Grenzen agiert, und das kann nur auf Weisung! Vorgesetzter Behörden Strafbar sein.
9. Dezember 2014 um 22:42 Uhr #127865Du verwechselst da etwas, redhall, die DDR, in der die Richter ihre Weisungen von der SED/Stasi erhielten, ist vor 25 Jahren untergegangen.
9. Dezember 2014 um 23:00 Uhr #127866Wolli, nimm doch mal endlich Deine rosarote Brille ab und gib sie Hei-Wu, der sie im Museums-Tresor einschließt.
Die deutsche Justiz ist gerade nicht einer echten Gewaltenteilung unterworfen:
„Im europäischen Maßstab ist Deutschland Schlusslicht und wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgefordert, dem Vorbild der überwiegenden Mehrheit der europäischen Staaten zu folgen und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz die Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Justizräte zu ermöglichen.“
Das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen: Die SED-Vorgängerpartei muss an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards erinnern.
9. Dezember 2014 um 23:24 Uhr #127870Das Gericht hat noch kein Urteil gesprochen, aber es wird jetzt schon mal unterstellt, es sei nicht unabhängig und handle auf Weisung „von oben“.
9. Dezember 2014 um 23:30 Uhr #127872Es wird nichts unterstellt, sondern festgestellt. Die BRD hat demokratische Defizite an einer sensiblen Stelle. Wenn nicht einmal Richter echte Unabhängigkeit geniessen, dann erst recht nicht Staatsanwälte, die auf Weisungen ihres Chefs hören müssen.
9. Dezember 2014 um 23:35 Uhr #127873Die Richter erhalten Weisungen im Wiegand-Prozeß? Von wem ?
Du bist einem echten Justizskandal auf der Spur. Gratulation !
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