Verbot von Kunststoff-Wegwerfartikeln

4. Juli 2021 | Politik, Umwelt + Verkehr, Vermischtes | 3 Kommentare

 

Kunststoffabfälle nehmen bereits seit Jahren in ganz Europa kontinuierlich zu. Allein in Deutschland beträgt der Plastikmüll laut einer Studie des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) inzwischen mehr als sechs Millionen Tonnen im Jahr. Zwischen den Jahren 2010 und 2018 stieg der Verbrauch von Kunststoffverpackungen hierzulande um mehr als 20 Prozent.

Verantwortlich für diesen deutlichen Anstieg ist unter anderem die Tatsache, dass sich immer mehr Deutsche ihr tägliches Essen über Lieferdienste bis an die Haustür bringen lassen. Auch die Pandemie hat hierzu natürlich ihren Beitrag geleistet (HalleSpektrum berichtete in diesem Zusammenhang). So nahm etwa der Abfall von Einwegbechern und Styropor-Menüboxen im letzten Jahr deutlich zu. Das Umweltbundesamt berichtete in diesem Zusammenhang zuletzt von einem Verbrauch von knapp 34 Einwegbechern pro Einwohner.

Die EU hat nun auf diese alarmierende Entwicklung reagiert. Seit gestern ist demnach die Produktion zahlreicher Kunststoff-Wegwerfartikel – wenn es für sie Alternativen aus umweltfreundlicherem Material gibt – verboten.

Dieses Verbot gilt sowohl für Strohhalme, Geschirr und Besteck wie auch die angesprochenen To-Go-Essens- und -Getränkebehälter. Außerdem werden auch Wattestäbchen und etwa Luftbalonstäbe aus Plastik verboten. Dennoch ist der Verkauf des noch in den Lagern der Verkaufsstätten vorhandenen Kunststoff-Wegwerf-Produkte weiterhin erlaubt. Ob der Abfall also direkt spürbar sinken wird, bleibt vorerst noch abzuwarten.

Für die kommenden Jahre sollen jedoch EU-weit weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Produktion von Plastikmüll weiter zu senken.

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