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- Dieses Thema hat 32 Antworten und 9 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren, 6 Monaten von Schulze.
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17. Oktober 2018 um 10:16 Uhr #326852
Das Amtsgericht Merseburg hat heute den Widerspruch unseres Sprechers Valentin Hacken gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Halle verhandelt.
[Der komplette Artikel: „Protest nicht kriminalisieren“ : Prozess gegen Sprecher von Halle gegen Rechts]17. Oktober 2018 um 10:22 Uhr #326853Das Motto „Protest nicht kriminalisieren“ wenn angeblich kein Verstoß vorlag ist ja putzig. Wenn man rechtsstaatliches Handeln als Repression verunglimpft zeigt man, wie wenig einem an Dialog und Demokratie gelegen ist.
17. Oktober 2018 um 10:26 Uhr #326854Ich glaube schon, dass auch bei Dir der Blutdruck steigen würde, wenn du in einem Strafverfahren angeklagt bist, und selber aber glaubst, unschuldig zu sein.
17. Oktober 2018 um 10:48 Uhr #326855
AnonymZum Rechtsstaat gehört auch dass die Behörden zu rechtsstaatlichem Handeln verpflichtet sind. Der Angeklagte sieht das offenbar anders als die Staatsanwaltschaft, weswegen er der seiner Meinung nach nicht rechtskonformen Anklage politisch motiviertes Handeln vorwirft.
@nixidee dir fehlen offenbar ein paar Vorstellungen, wie Demokratie und Rechtsstaat funktionieren, oder ging es dir in deinem Beitrag nur um die Verunglimpfung Andersdenkender?
17. Oktober 2018 um 11:40 Uhr #326856Ohne die AfD hätte es den Vorfall nicht gegeben. Die AfD sollte sich schämen, dass man wegen ihr protestieren muss.
17. Oktober 2018 um 11:54 Uhr #326857SfK, wenn der Hacken sein Handeln nicht unter Kontrolle hat, muss er dafür büßen! Für dessen Fehltritt die AfD verantwortlich zu machen ist ja nun absolut daneben. Du glaubst auch, dass vergewaltigte Frauen auf Grund ihres Verhaltens / Aussehens / Bekleidung selbst schuld an der an ihnen begangenen Tat sind, oder ?!
17. Oktober 2018 um 12:04 Uhr #326858Doch, der Rechtsstaat ist nicht perfekt und wenn es eine Anzeige gibt muss der nachgegangen werden. Diesen völlig normalen Vorgang zu politisieren und sich als Opfer darzustellen kennt man nur vom politischen Rand. Und man muss solche Leute auch nicht erst kriminalisieren.
17. Oktober 2018 um 12:15 Uhr #326859
Anonym@nixidee das mit dem Rechtsstaat und der Demokratie musst du noch ein wenig üben. Deswegen in der Wiederholung:
Auch die Behörden sind zu rechtsstaatlich konformen Verhalten verpflichtet. Der Vorwurf zielt genau auf die Verletzung dieser Regel. Die Bewertung muss das Gericht übernehmen. (Wobei auch hier Menschen sitzen, die das Gesetz auslegen. Und demzufolge auch diese Gesetzesauslegung kritisierbar ist./ Das ist dann der Teil mit der Demokratie)
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17. Oktober 2018 um 12:49 Uhr #326870Da es das Bündnis »Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage« gibt, wird es Zeit, dass das Bündnis „Halle gegen Links – Bünnis für Zivilcourage“ gegründet wird, besser aber noch „Halle gegen Rechts- und Linksextremismus – Bündnis für Zivilcozrage“.
17. Oktober 2018 um 13:21 Uhr #326871Das wurde ja bislang nicht gegründet, weil es in Halle kein Problem mit Linksextremismus gibt.
17. Oktober 2018 um 15:09 Uhr #326887wolli, da fehlt dir ein „t“ wenn es „Cotzrage“ heißen soll…
Aber du kannst ja, in Vereinsfragen gut bewandert und vernetzt, einen solchen Verein gründen… mit allen möglichen Folgen.
17. Oktober 2018 um 15:34 Uhr #326891Das wurde ja bislang nicht gegründet, weil es in Halle kein Problem mit Linksextremismus gibt.
Mehrere Anschläge auf das IB Haus und deren Mitglieder zeigen wie Unrecht hast. Aber für Linke sind Polizisten oder Andersdenkende halt auch keine Menschen, daher verzeihe ich dir den Wahrnehmungsgehler.
17. Oktober 2018 um 15:38 Uhr #326892Du meinst sicher diese Meldung:
17. Oktober 2018 um 15:55 Uhr #326894Das waren bestimmt linksgrünversiffte Polizisten.
17. Oktober 2018 um 16:14 Uhr #326895Da hast du ja noch einiges vor, wolli.
17. Oktober 2018 um 16:15 Uhr #326896Nicht zu vergessen die fahrradversifften Spürhunde.
17. Oktober 2018 um 16:49 Uhr #326898Du meinst sicher diese Meldung:
Du weißt natürlich, dass ich diesen Übergriff nicht meine, der auch völlig zurecht entsprechend geahndet wird und wie der Fall im Artikel auch nichts mit Repression oder Kriminalisierung zu tun hat. Lustigerweise vergisst du den Auslöser, ein weiterer massiver Angriff auf Haus und Bewohner direkt davor.
Aber ich meine diesen Anschlag auf Leib und Leben:
https://www.mz-web.de/halle-saale/angriff-auf-identitaere-bewegung-eskaliert-die-lage-im-viertel–28722908Straßensperren, mehrfache Brandstiftungen bei denen man mindestens den Tod von Menschen in kauf aber wohl er gewünscht hatte. Dazu Steinwürfe auf das Haus um Bewohner zu treffen und ebenfalls mindestens schwer zu verletzen. Aber wie gesagt, wenn einfache Linke Straftaten begehen wird es eben ausgeblendet. Wie gesagt, einfaches Hufeisen.
17. Oktober 2018 um 17:50 Uhr #326900Komisch, ich kann nirgendwo lesen, dass ein linksextremer Täter ermittelt wurde. Alles nur Spekulation oder gibt es auch Anklage oder gerichtsbelegte Fakten?
17. Oktober 2018 um 17:58 Uhr #326901Die MZ berichtet online darüber.
Wenn eine Demonstration mit Route genehmigt ist, kann doch nicht später eine Spontandemo mit Sitzblockade auf dieser Route genehmigt werden, das ist doch juristisches Affentheater. Diese Sitzblockierer sollten alle eine saftige Ordnungsstrafe zahlen müssen.17. Oktober 2018 um 18:29 Uhr #326903Komisch, ich kann nirgendwo lesen, dass ein linksextremer Täter ermittelt wurde. Alles nur Spekulation oder gibt es auch Anklage oder gerichtsbelegte Fakten?
Gab Bekkenerschreiben. Wie waren denn die Urteile beim Übergriff auf die Polizisten? Du musst dich aber nicht winden wie ein Aal. Du bist und bleibst auf dem Niveau der IB.
Die MZ berichtet online darüber.
Wenn eine Demonstration mit Route genehmigt ist, kann doch nicht später eine Spontandemo mit Sitzblockade auf dieser Route gemenigt werden, das ist doch juristisches Affentheater. Diese Sitzblockierer sollten alle eine saftige Ordnungsstrafe zahlen müssen.Bei einer Strafanzeige wird es keine Ordnungsstrafe. Hoffentlich wird es mal geahndet, leider werden solche Straftaten leider nicht wirklich ernst genommen.
17. Oktober 2018 um 19:14 Uhr #326905Ein Bekennerschreiben als Beweis? So aussagekräftig wie ein Bierdeckel…
17. Oktober 2018 um 21:26 Uhr #326914Nix Idee schrieb: „Bei einer Strafanzeige wird es keine Ordnungsstrafe.“
Bist du da sicher?
Ganz sicher?Also, Lieschen Müller erstattet Strafanzeige, weil du falsch parkst. Und dann wird es keine Ordnungsstrafe?
17. Oktober 2018 um 23:24 Uhr #326924„Ein weiteres Verfahren mit identischen Vorwürfen gegen eine Versammlungsleiterin einer weiteren Versammlung in Querfurt an diesem Tag hatte die Staatsanwaltschaft Halle eingestellt mit der Begründung, es habe keine vollziehbare Auflage vorgelegen. “
Das ist eben der entscheidende Punkt. Wenn diese Darstellung richtig ist (was ich nicht weiß) dann kommt es auf Freispruch oder Einstellung raus. Soweit meine Einschätzung als juristischer Laie.
Irgendwelche Diskussionen über Linksextremismus pp. kann man sich an der Stelle sparen, warten wir mal das Ergebnis der Beweisaufmahme einfach ab.17. Oktober 2018 um 23:54 Uhr #326927Nix Idee schrieb: „Bei einer Strafanzeige wird es keine Ordnungsstrafe.“
Bist du da sicher?
Ganz sicher?Also, Lieschen Müller erstattet Strafanzeige, weil du falsch parkst. Und dann wird es keine Ordnungsstrafe?
Ganz sicher, Strafanzeigen ergeben keine Ordnungsstrafe. Strafanzeigen gegen offensichtliche Extremisten ergeben bestenfalls eine Verurteilung. Den oben genannten kann es m.E. nicht falsch treffen.
18. Oktober 2018 um 08:05 Uhr #326944„Ganz sicher, Strafanzeigen ergeben keine Ordnungsstrafe.“
Zum Glück haben Strafrichter keine Wissenslücken wie du.
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