„Protest nicht kriminalisieren“ : Prozess gegen Sprecher von Halle gegen Rechts
17. Oktober 2018 | Politik | 8 KommentareDas Amtsgericht Merseburg hat heute den Widerspruch unseres Sprechers Valentin Hacken gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Halle verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Versammlungsleiter einer Eilversammlung am 1. Mai 2018 in Querfurt gegen Auflagen der Versammlungsbehörde verstoßen zu haben. Die Proteste hatten sich gegen einen Aufmarsch der rechtsextremen AfD gerichtet, an dem sich neben mehreren Landtagsabgeordneten der AfD auch Neonazis beteiligt hatten. Dabei kam es u.a. zu Morddrohungen gegen Journalisten.
Das Ordnungsamt des Landratsamts Saalekreis behauptet in seiner Strafanzeige, es hätte dem Versammlungsleiter Auflagen – unter anderem zum Versammlungsort – erteilt, welche dieser nicht umgesetzt habe. Unser Sprecher hat in der Verhandlung heute ausgeführt, dass es mehrere Verhandlungen mit der Versammlungsbehörde und Polizei (sogenannte Kooperationsgespräche) gab, in denen unter anderem auch über mögliche Auflagen gesprochen wurde. Diese wurden jedoch nicht erteilt. Voraussetzung für einen strafbaren Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist hier das Vorliegen einer vollziehbaren Auflage. Die Zeugin des Ordnungsamtes gab jedoch in ihrer Aussage – auch auf Nachfrage – gar nichts zu einer etwaigen Anordnung einer sofortigen Vollziehbarkeit an.
„Als Bündnis stehen wir für entschlossenen und gewaltfreien Protest gegen Rechtsextremismus und für Zivilcourage“, erklärte Christof Starke, Sprecher von Halle gegen Rechts. „Wir stehen als Bündnis geschlossen hinter Valentin Hacken und sind froh, dass er an diesem Tag die Proteste vor Ort unterstützt hat.« Ein weiteres Verfahren mit identischen Vorwürfen gegen eine Versammlungsleiterin einer weiteren Versammlung in Querfurt an diesem Tag hatte die Staatsanwaltschaft Halle eingestellt mit der Begründung, es habe keine vollziehbare Auflage vorgelegen. Henriette Quade, MdL DIE LINKE dazu »Es ist nicht zu verstehen, warum die Staatsanwaltschaft im einen Fall das Verfahren einstellt und im anderen Fall eine Verurteilung erreichen will. Ich bin überzeugt, dass sich der Versammlungsleiter rechtlich einwandfrei verhalten hat.« Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage erwartet einen Freispruch in der kommenden Verhandlung und weist entschieden die Versuche zurück, mit Repression zivilgesellschaftlichen Protest zu kriminalisieren.
»Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage« ist ein überparteiliches Bündnis aus über 100 Einzelpersonen und mehr als 30 Organisationen aus Halle, das sich entschieden gegen die extreme Rechte, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sowie gegen jede Diskriminierung und für Zivilcourage einsetzt. Das Bündnis wurde im Jahr 2017 als „Botschafter für Demokratie und Toleranz“ durch das von den Bundesministerien des Inneren und der Justiz getragene „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ (BfDT) ausgezeichnet.
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„wenn der Hacken sein Handeln nicht unter Kontrolle hat, muss er dafür büßen! Für dessen Fehltritt die AfD verantwortlich zu machen…“:
Verräterische Sprache: Das Gericht befindet sich mitten in der Beweisaufnahme, aber für manch einen steht der „Fehltritt“ schon jetzt fest.
@nixidee das mit dem Rechtsstaat und der Demokratie musst du noch ein wenig üben. Deswegen in der Widerholung:
Auch die Behörden sind zu rechtsstaatlich konformen Verhalten verpflichtet. Der Vorwurf zielt genau auf die Verletzung dieser Regel. Die Bewertung muss das Gericht übernehmen. (Wobei auch hier Menschen sitzen, die das Gesetz auslegen. Und demzufolge auch diese Gesetzesauslegung kritisierbar ist./ Das ist dann der Teil mit der Demokratie)
Doch, der Rechtsstaat ist nicht perfekt und wenn es eine Anzeige gibt muss der nachgegangen werden. Diesen völlig normalen Vorgang zu politisieren und sich als Opfer darzustellen kennt man nur vom politischen Rand. Und man muss solche Leute auch nicht erst kriminalisieren.
SfK, wenn der Hacken sein Handeln nicht unter Kontrolle hat, muss er dafür büßen! Für dessen Fehltritt die AfD verantwortlich zu machen ist ja nun absolut daneben. Du glaubst auch, dass vergewaltigte Frauen auf Grund ihres Verhaltens / Aussehens / Bekleidung selbst schuld an der an ihnen begangenen Tat sind, oder ?!
Ohne die AfD hätte es den Vorfall nicht gegeben. Die AfD sollte sich schämen, dass man wegen ihr protestieren muss.
Zum Rechtsstaat gehört auch dass die Behörden zu rechtsstaatlichem Handeln verpflichtet sind. Der Angeklagte sieht das offenbar anders als die Staatsanwaltschaft, weswegen er der seiner Meinung nach nicht rechtskonformen Anklage politisch motiviertes Handeln vorwirft.
@nixidee dir fehlen offenbar ein paar Vorstellungen, wie Demokratie und Rechtsstaat funktionieren, oder ging es dir in deinem Beitrag nur um die Verunglimpfung Andersdenkender?
Ich glaube schon, dass auch bei Dir der Blutdruck steigen würde, wenn du in einem Strafverfahren angeklagt bist, und selber aber glaubst, unschuldig zu sein.
Das Motto „Protest nicht kriminalisieren“ wenn angeblich kein Verstoß vorlag ist ja putzig. Wenn man rechtsstaatliches Handeln als Repression verunglimpft zeigt man, wie wenig einem an Dialog und Demokratie gelegen ist.