Entweder, es gibt eine Auflage, dann ist die auch schriftlich vorliegend und quittiert(!), oder es gibt eben keine nachgewiesene Auflage. Dann ist die Anzeige BS.
Behördenkram ist immer nachweispflichtig; da gibt es diverse Regularien.
Und erst, wenn die voll durchgesteuert sind, wird es amtlich.
@Wolfgang
Ja, auch des ALG1-Empfängers und des H4-Empfängers. Und mindestens daran mangelt es in diesem unserem Lande absolut. Das geht schon mit der Bezeichnung „Kunde“ dort los.