Trauernde abkassieren: Warnung vor perfider Betrugsmasche

8. Juli 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Nach dem Verlust eines geliebten Menschen ist das Leid der Angehörigen besonders groß. Das wissen auch Betrüger und nutzen die Situation schamlos aus. Inzwischen häufen sich auch in Sachsen-Anhalt die Fälle einer ganz besonders perfiden Betrugsmasche.

Betroffene eines erst kürzlich erlittenen persönlichen Verlustes werden demnach immer häufiger mit einem Forderungsschreiben über 370 Euro für die angebliche „Austragung ihres Angehörigen“ überrascht. In dem Schreiben, welches scheinbar vom „Landesamt Sachsen-Anhalt“ mit einer Postfachadresse in Halle/Saale zunächst das Beileid zum Ausdruck bringt, werden die Angehörigen dann darauf hingewiesen, dass das Land die Aufgabe habe, die Daten des Verstorbenen zu vernichten. Das beträfe insbesondere Daten beim Finanzamt, Standesamt, Gesundheitsamt und die Sozialkassen. Dafür müsse eine Gebühr erhoben werden.

Um dem Ganzen einen offiziellen Anschein zu geben, ist im Briefkopf das Landeswappen Sachsen-Anhalts mit Benennung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration angegeben. Die angebliche Rechtsgrundlage sei ein Beschluss vom 01.04.2022 zu § 37 b BGB.

ABER: Ein § 37 b BGB existiert gar nicht!

Sowohl die Verbraucherzentrale wie auch das Sozialministerium warnen daher dringend davor, die geforderte Zahlung tatsächlich vorzunehmen.

Das Sozialministerium stellte inzwischen offiziell klar, dass es sich bei den Briefen um eine Fälschung handelt. Niemals würden solche oder ähnliche Bescheide mit Zahlungsaufforderungen durch das Land verschickt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Schreiben erhalten, werden gebeten, sich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu melden und umgehend Anzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges erstatten.

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