Wie weiter mit oder ohne Oberbürgermeister
22. Dezember 2021 | Politik | 19 Kommentare(Kommentar) Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat Bernd Wiegands Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung/Suspendierung abgelehnt. Seit April ist Bernd Wiegand nun nicht mehr im Amt und wenn man kundige Juristen fragt, wird vermutet – dezidierte Aussagen sind in der Juristerei ja eher selten – es könne noch eine ganze Weile dauern. Disziplinarverfahren scheinen extrem zeitaufwendig zu sein. Das ist für eine gründliche Aufarbeitung sinnvoll. Zudem ist es verständlich, ihn für diesen Zeitraum aus der Verwaltung fern zu halten. Dass Wiegand, wenn nötig, innerhalb der Verwaltung hochgradig manipulativ und aggressiv agiert ist keine Neuigkeit.
Glücklicherweise führt seine Abwesenheit nicht gleich zum Totalausfall der Verwaltung, auch wenn Wiegand gern den Eindruck seiner Unersetzlichkeit verbreitet. Dennoch haben die Bürger dieser Stadt ein Anrecht auf ein gewähltes Stadtoberhaupt und zudem müssen die Beigeordneten etliches zusätzliche Aufgaben erledigen. Das scheint noch zu gelingen, aber langfristig kann es keine Lösung sein.
Hier zeigt sich nun das Dilemma der Doppelrolle eines einerseits demokratisch gewählten Oberbürgermeisters und dessen Funktion als Verwaltungsoberhaupt. Auch Wiegand hat diese Doppelfunktion gerne genutzt und sich je nach Situation und die für ihn passende Argumentation ausgesucht ob er gewählter Repräsentant oder scheinbar völlig neutraler, unbestechlicher, sozusagen „steriler“ Oberverwaltungsbeamter sei – was dann meistens auch „geflunkert“ war. Als „Oberverwaltungsbeamter“ hat er sich den Regularien des Landesverwaltungsamtes und des Beamtenrechtes zu unterwerfen, da hält sich das Mitleid des Kommentators in Grenzen. Aber als demokratisch gewähltes Stadtoberhaupt, also aus politischer Sicht, ist die Kritik an der andauernden Suspendierung nicht unberechtigt.
Wäre es nicht besser gewesen, die Frage ob diese Stadt mit oder ohne Bernd Wiegand weiter verwaltet und gestaltet wird, politisch zu lösen? Und könnte das noch gelingen? Offensichtlich ist die Chance zur Abwahl vertan worden und das verdanken wir ebenso Wiegands Freunden wie auch Widersachern. Eine Mehrheit im Stadtrat zum Abwahlverfahren scheiterte an zwei Gruppen. Denen, die sich sorgten er überlebe trotz aller Impfpeinlichkeiten das Abwahlverfahren und würde dann doppelt triumphieren und denen, die in Nibelungentreue zu ihm standen und ihn verteidigt hätten, selbst wenn er die Impfärztin des Diakoniekrankenhauses mit vorgehaltener Pistole zur Impfung gezwungen hätte (was ja nicht nötig war 😉
Unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen, müssen nicht nur 50 +x % der Bürger ihn abwählen, sondern diese Abwahlmehrheit muss auch mindestens 30% aller wahlberechtigten Bürger sein. Und wie hoch sind Wahlbeteiligungen bei OB-Wahlen z.B. 2019? 42, 4% beim ersten Wahlgang und zur Stichwahl waren es dann noch 35,8 %. ergo kann eine Abwahl wahrscheinlich nur im Rahmen einer Bundes- oder Landtagswahl erfolgen. Diese stehen vorerst nicht an.
Ein komplexes Abwahlverfahren, mangelnder Mut einerseits sowie grenzenlose Selbstüberschätzung auf der anderen Seite begleitet von langsam mahlenden Verwaltungsmühlen haben uns diese Hängepartie beschert. Schade und leider auch kein Ruhmesblatt für unsere Stadt und ihre demokratischen Prozesse.
Detlef Wend
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„Die Vorwürfe sind somit nicht „aus der Luft gegriffen““
Und warum gibt es dann kein Urteil?“
Weil dafür die heiße Luft der SPD einfach zu dünn ist!
Nicht mal Magarine auf die Bemme, von anderem ganz zu schweigen!
Detlef Wend hat die Angelegenheit um die Person Bernd Wiegand schon nicht schlecht zusammen gefasst. Denke ich.
Auf dem nächsten bild kannst du ihm ja eine Sammelbüchse unhängen!
Du kannst für den armen Mann sammeln. Ist doch Weihnachtszeit.
Die Kürzung der Bezüge ist die Vorbereitung , nicht in Widerspruch gehen zu können.
Recht haben, ist die eine Seite, Recht bekommen eine finanzielle.
Cata hat es auf den Punkt gebracht. Anklage—–>Verhandlung—–> Urteil des Gerichts.
Und man hüte sich, da Eile zu fordern, es kann als Beeinflussung ausgelegt werden und das ist auch strafbar, nicht wahr, Cata?
Aber als „Finanzerin“ muss ich schon sagen, dass auch
gekürzte Vergütungen (ohne Leistung!!) zumal in der Höhe zum stetigen Wachsen des Schuldenbergs beitragen. Das wissen die Juristen auch alleine.
Fällt auch aus – du behauptest ja ständig, in Halle werde gar nichts produziert. Zurück zum Thema jetzt.
Eben!
In der DDR wurden politisch Missliebige zur „Bewährung in der Produktion“ geschickt.
weil vielleicht noch keine Klage eingereicht wurde?
„Die Vorwürfe sind somit nicht „aus der Luft gegriffen““
Und warum gibt es dann kein Urteil?
Dem Märchen vom tapferen Schneiderlein, das erst von der OB-Hexe und danach von den Orks der Parteien unterdrückt wird, hat das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich widersprochen.
„Die Vorwürfe sind somit nicht „aus der Luft gegriffen“ oder gar als politisch motiviert anzusehen, um dem Antragsteller persönlich zu schaden, ihn zu diskreditieren oder ihn aus politischen Gründen von der Amtsführung fernzuhalten, wie der Antragsteller es andeutet.“ (VG Magdeburg vom 16. Dezember 2021)
Der vom OB gegen die Bemme durchgezogene Impfplan für die Älteren hat bleibenden Eindruck hinterlassen
und das auch sonst nicht in der Stadt funktioniert, läßt alle Indriganten alt aussehen.
Der OB muss weg, war in einer Stadt wie Halle ein bisschen wenig.
Dass die Stadt funktioniert, kann man aber nicht behaupten. Unter Druck der Bevölkerung wurde die Sanierung des Glauchaer Platzes um Monate verkürzt. Bei der „Steinigung“ des Saaleufers weiß man nicht, was man eigentlich beschlossen hat. Die Verschuldung ist enorm gestiegen.
Ist in der Tat spannend. Jede Größe erscheint für sich genommen nicht komplett unrealistisch. Ist es aber den Aufwand wert?
Die Stadt funktioniert ja auch so, die Corona-Krise geht ihren Gang auch ohne die tägliche Wiegand-Video-Show. Man braucht keinen OB, der täglich Zahlen vorliest. 90% der Hallenser können selber lesen, und der Anteil von Analphabeten, die statt dessen Youtube nutzen, um pünktlich um 12 die Stimme ihres Herrn zu lauschen, dürfte gering sein.
Den Rest erledigen doch Stadtrat, Geyer und die Verwaltung auch ziemlich entspannt.
Die entscheidende Aussage ist der vorletzte Absatz. Insofern hätte ein vom Stadtrat mit 3/4-Mehrheit eingeleitetes Abwahlverfahren keinerlei Erfolgsaussichten. 30 % aller WahlBERECHTIGTEN und über 50 % der tatsächlichen Wahler.
„Nö. Ihm die Trillerpfeife als Oberbademeister anzuhängen, war nicht schwer.“
Ich meine rechtsstaatlich.
All die Hetze war und ist unsonst, weiß der Geyer, warum!
Nö. Ihm die Trillerpfeife als Oberbademeister anzuhängen, war nicht schwer. Die scheint er mit Stolz zu tragen.
Es ist das ganze Gegenteil eines Ruhmesblattes für die Demokratie. Es erinnert eher an einen Bananenrepublik. Es muss ja ungeheuer kompliziert sein, ihm etwas anzuhängen.