Heute keine Sondersitzung des Stadtrates. Landesverwaltungsamt konnte keine Begründung für Eilbedürftigkeit finden

11. Februar 2021 | Politik | 7 Kommentare

Wie Oberbürgermeister Bernd Wiegand mitteilte, hält das Landesverwaltungsamt den Stadtrat durchaus für zuständig, eine Sondersitzung zum Thema Impfskandal einzuberufen. In einem heutigen Schreiben an den OB stelle das Landesverwaltungsamt jedoch klar, dass die Ratsvorsitzende nicht die erforderliche Eilbedürftigkeit begründet hätte. Wenn diese nachgereicht werde, könne eine Sondersitzzung durchaus stattfinden.

Das Landesverwaltungsamt stellte dazu folgendes fest:

„Auf Bitten der Stadt Halle (Saale) hat ihr das Landesverwaltungsamt am heutigen Mittag seine rechtliche Auffassung zum Antrag der Stadtratsvorsitzenden übermittelt.
Inhaltlich soll es am heutigen Nachmittag in der Sondersitzung des Stadtrates um die „Aufklärung des Umgangs der Stadt Halle mit Impfstoffresten der COVID 19-Schutzimpfung“ gehen. Diesen Verhandlungsgegenstand hält das Landesverwaltungsamt für zulässig. Der Stadtrat hat nach § 45 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA die Kompetenz, ggf. bestehende Missstände bei der Erledigung von Aufgaben (auch) des übertragenen Wirkungskreises durch den Hauptverwaltungsbeamten (hier: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand) aufzuklären. Die Durchführung von Impfungen durch die Stadt Halle (Saale) als kommunaler Trägerin des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Gesundheitsdienstgesetz LSA unterfällt dem übertragenen Wirkungskreis.
Die Fragen der Dringlichkeit und ob der Inhaltsgegenstand keinen Aufschub duldet, konnten anhand der dem Landesverwaltungsamt zur Verfügung stehenden Unterlagen jedoch nicht beantwortet werden“
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