AfD-Fraktion siegt vor Gericht: Stadt Halle muss Besetzung der Ausschüsse überdenken

10. August 2023 | Politik | Keine Kommentare

Das Verwaltungsgericht Halle hat nun entschieden, dass der Beschluss des halleschen Stadtrats vom 19. Dezember 2019 falsch war. In diesem Beschluss war damals entschieden worden, dass sieben sachkundige Bürger, die von der AFD-Fraktion vorgeschlagen wurden, nicht in die Beratungsausschüsse des Stadtrats aufgenommen werden durften. Dies wurde hauptsächlich damit begründet, dass drei der vorgeschlagenen Personen eine extrem rechte Einstellung hatten. Alle waren sich jedoch zugleich einig gewesen, dass die AFD-Fraktion grundsätzlich das Recht habe, sachkundige Bürger für die Ausschüsse zu benennen.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass laut den Gesetzen des Landes Sachsen-Anhalt der Stadtrat an die Benennung von sachkundigen Bürgern durch die Fraktionen gebunden ist. Der Stadtrat kann demnach lediglich überprüfen, ob die vorgeschlagenen Personen sachkundig sind, aber nicht nach ihrer politischen Einstellung urteilen. Da in diesem Fall die fachliche Qualifikation der Personen nicht angezweifelt wurde, verstößt der Beschluss des Stadtrats gegen diese Gesetze und ist daher als falsch zurückgewiesen worden.

Die Entscheidung des Gerichts kann jedoch noch angefochten werden. Gegen das Urteil kann demnach beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein Antrag gestellt werden, um die Berufung zu erlauben.

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