Oberverwaltungsgericht stoppt Steinschüttungen am Saaleufer – Naturschützer zeigen sich erfreut

13. Juli 2022 | Natur & Gesundheit | 3 Kommentare

 

Um die Steinschüttungen am Saaleufer in Halle wird noch immer diskutiert. So hatte der Stadtrat zuletzt beschlossen, vorerst nahezu sämtliche Schotterungen einzustellen. Gegen diesen Beschluss hatte die Stadtverwaltung jedoch Widerspruch eingelegt und weiterhin an den Schotterungen festgehalten. Nach einem Eilantrag des NABU Sachsen-Anhalt entschied das Oberverwaltungsgericht nun aber in zweiter Instanz, dass die Steinschüttungen auch außerhalb der Naturschutzgebiete vollständig gestoppt werden müssen. Außerdem erklärte es nachträglich alle bisher erfolgten Arbeiten für rechtswidrig.

Der NABU Sachsen-Anhalt zeigte sich über diese Entscheidung sehr erfreut. Der stellvertretende Landesvorsitzender Martin Schulze, erklärte daher: „Die Auffassung der Stadt, dass die Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete nicht geprüft werden musste, weil es sich nur um Instandhaltungsarbeiten handeln sollte, war von Anfang an falsch. Wenn die Stadt an ihrem
Vorhaben festhalten will, muss sie nun umfangreiche Untersuchungen durchführen, bei denen allein die Erfassungen der Tier- und Pflanzenarten mindestens ein Jahr dauern werden. “

Der NABU appelliert nun an die Stadtvertretung, die hierdurch eintretende Pause zu nutzen, um alternative und naturnähere Befestigungsmöglichkeiten zu prüfen. Solche Möglichkeiten seien
mittlerweile technisch ausgereift und sicher, und sie würden dazu führen, dass die naturnahen Ufer der Saale erhalten bleiben und trotzdem der Hochwasserschutz gewährleistet ist.

„Die Stadt wird den Nachweis, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der europäischen Schutzgebiete kommt, nicht führen können, dafür sind die Auswirkungen der Steinschüttungen viel zu massiv. Dann ist die Stadt aber ohnehin verpflichtet, zu beweisen, dass es keine Alternative gibt. Da solche Alternativen bestehen, beispielsweise durch den Einsatz von bestimmten schnell wachsenden Pflanzenarten oder von Uferbefestigungen durch Pfähle, wird die Stadt schon aus rechtlichen Gründen kaum eine andere Wahl haben. Dann kann sie diese Entscheidung aber auch gleich treffen.“, so die Vorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Katja Alsleben.

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