Es geht um den Schutzraum Schule
28. März 2019 | Bildung und Wissenschaft | 8 KommentareDie Generalstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob die Einstellung der Ermittlungen gegen einen 18jährigen Berufsschüler wegen des Zeigens des Hitlergrußes im Klassenzimmer durch die Staatsanwaltschaft Halle möglicherweise rechtsfehlerhaft war. Dabei soll genauer untersucht werden, ob das Klassenzimmer als öffentlicher Raum anzusehen war. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:
„Dass das Zeigen des Hitlergrußes auch in der Schule nicht geduldet werden kann, sondern Sanktionen nach sich ziehen muss, steht für Eltern und Pädagogen außer Frage. Niemand darf und wird akzeptieren, dass durch Fallstricke in den Gesetzen oder deren juristischer Auslegung der Eindruck entsteht, dass die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zur Bagatelle wird, weil die Schule kein öffentlicher Raum sei.
In jedem Fall ist die Schule ein in vielfacher Hinsicht geschützter Raum, den alle Kinder und Jugendlichen besuchen und bei dem sich Eltern darauf verlassen, dass Bildung und Erziehung in großer Verantwortung und zum Wohle der Schülerinnen und Schüler gesichert werden. Wenn sich herumspricht, dass in der Schule verfassungsfeindliche Symbolik ungestraft verwendet werden kann, wäre das Vertrauen der Eltern in die Institution Schule schwer beschädigt.
Eltern, Pädagog*innen und die Öffentlichkeit erwarten jetzt schnelle und klare Aussagen vom Bildungsminister und eine Stärkung der Schulkollegien in der Auseinandersetzung mit rechten Entwicklungen. Dafür reicht es nicht, sein Unverständnis über die Arbeit der Staatsanwaltschaft und die Schwächen im Strafgesetzbuch zu äußern. Der jetzt geführte Streit um die Öffentlichkeit im Klassenzimmer liegt völlig neben der Sache und irritiert zusätzlich. Wenn die Rechtsgrundlagen nicht ausreichend sind, ist der Minister gefordert, umgehend entsprechende Änderungen z.B. auch im Schulgesetz des Landes auf den Weg zu bringen.“
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Die höchste Schulstrafe ist eine Versetzung an eine andere Schule. Meinst du das reicht @wolli?
Blödsinn ist Angesicht der Stolpersteine in Halle eine unwürdige Verharmlosung!
Es ist ja so, dass wenn die AfD schreit
https://www.watson.de/deutschland/best%20of%20watson/521080660-afd-macht-schule-in-hamburg-antifa-vorwuerfe-loest-falsche-empoerung-aus
durchaus die sogenannten Journalisten der BILD u.a. einen steifen Penis bekommen.
Bei „Sieg Heil“ bekommen dies offenbar unsere Staatsanwälte.
Erinnert mich an Freisler.
Schon eine merkwürdige Weltsicht. Bei Schülerstreiks wird gleich nach Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen gerufen, aber ein Hitlergruß eines Volljährigen wird als harmloser „Blödsinn“ abgetan.
wolli, der junge Mann ist 18 Jahre jung. Der weis, wer Hitler war. „Wehret den Anfängen“. Und „ein Schüler soll in der Schule erzogen werden“, wo lebst du denn? Das war einmal. Mein Professorfreund, Dr. Reinhard Nemson, Chef der Erziehungswissenschaft an der Uni in Halle, nach der Wende flugs abgewickelt, würde sich über deine Meinung hier freuen, weil, natürlich soll und muss die Schule auch erziehen, besser Lebenshilfe leisten. Tut sie das?
Ist das denn noch Blödsinn? Wo hört der Blödsinn denn dann auf?
Schüler sind in der Entwicklung begriffenen Menschen, die machen auch mal Blödsinn, die Strafe sollte mit den Mögkichkeiten der Schule erfolgen und nicht mit den Möglichkeiten des Staatsanwaltes. Ein Schüler soll in der Schule erzogen werden und wegen eines solchen danach nicht als vorbestraft gelten. Aufklärung ist nötig, warum der Hitlergruß verboten ist.
Sehe ich auch so.