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  • #282534

    Hier ein Link zu den „alternativen“ Fakten des ADFC zum Thema Helmpflicht:

    http://www.adfc.de/helme/seite-2-argumente-gegen-die-helmpflicht

    Demnach gibt es Reihe von guten Gründen auf eine Helmpflicht zu verzichten.

    Klar kommen einem bei diesem Thema eine Reihe von nicht sachgerechten Assozationen, z. b. warum es in diesem Land so schnell gefahren werden darf,
    wo doch die Ursachen wg. überhöhter Geschwindigkeit jährlich zu zahlreichen Toten und Querschnittsgelähmten führt.
    Tempo 30 wäre in Innenstädten ein probates Mittel viele Unfälle zu verhindern oder wenigstens abzumildern. Das bestätigt z. B. eine aktuelle Studie des UBA: https://www.umweltbundesamt.de/tags/tempo-30-0.
    Demnach wird noch nicht ein Mal der Verkehrsfluss beschränkt.

    #282323

    Immerhin eine klare Perspektive!
    Zwei Jahre bis zu einer Entscheidung, ob überhaupt gebaut wird, weitere Jahre bis zu einer eventuellen Baumaßnahme, das ist gruselig.
    Die Verkehrssicherungspflicht ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Es geht im übrigen auch die Beendigung der diskriminierenden Ampelschaltung ausgangs der Lu-Wu Straße Rcht. Richard-Wagner Str..
    Die Stadt gibt anderseits jährlich Hunderttausende zusätzliche Euros für tolle freiwillige Leistungen wie Kultur, Observatorium, Eisstadion und wahrscheinlich ein zusätzliches fragwürdiges Parkhaus am Zoo aus.
    Da fragt man sich aber, wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Tempo 30 wäre im übrigen auch eine kurzfristig umsetzbare und hilfreiche Maßnahme.

    #140147

    Die ERA 2010 fordert eine Breite von 1,60 m Abstand zwischen Schiene und parkenden PKW. Dies um vor aufgehenden Türen zu schützen. Die Verkehrsbehörde hat deshalb lange die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht verweigert. Die Argumentation des ADFC war dann müssten eben die PKW-Stellflächen aufgehoben werden, die Fahrbahn diene vorrangig dem fließenden Verkehr und der Radweg sei aus verschiedenen Gründen nicht zumutbar.
    Von Anfang an zwischen den Schienen zu fahren hat den Vorteil, das man nicht die Schiene in ja recht spitzem Winkel queren muss wenn es enger wird.
    In der Richard-Wagner Str.,Burgstr., Seebener Str. ist Tempo 30 angesichts der schmalen Fahrbahn,bei viel Radverkehr erforderlich.

    #139789

    zu 4. mit fehlertoleranter Infrastruktur ist eine Verkehrsanlage gemeint, die Fehler erlaubt ohne das die Folgen unbeherrschbar werden. Z. B. haben kleine Fahrfehler in der Abfahrt Kröllwitzer Straße zu verheerenden Folgen geführt; zwei Tode und Dutzenden Schwerverletzte sind Beleg dafür. Im spitzen Winkel bei schneller Fahrt die Schiene zu queren beinhaltet hohe Risiken. Deshalb siehe das Regelwerk, die ERA 2010 solche Führungen nicht vor. Bei dem Bau der Straße hat man diese Erkenntnisse nicht berücksichtigt, das es eine Wahl gab, zeigt der jetzige Bau eines separaten Radweges. Vielleicht hätte es damals auch noch weitere Optionen gegeben, z. B was die Schienenführung und Lage de Haltestelle angeht.
    Ein anderes Beispiel ist die Planung von Sicherheitsflächen zwischen Radwegen und parkenden PKWs. Fehlen die,und damit die Fehlertoleranz, können Aufmerksamkeitsfehler, die immer wieder vorkommen sehr schwerwiegende Folgen zeigen, wenn Radfahrer auf plötzlich geöffnete Autotüren auffahren. Um dieses Risiko zu vermeiden, könnte man die Lu-Wu abwärts die Radwegebenutzungspflicht aufheben um Radfahrern die Möglichkeit zu geben, aufgehende Türen und rechtsabiegende PKWs auf der Fahrbahn zu vermeiden.

    #139657

    Der Franckeplatz ist ein Beispiel für eine Planung, bei der Radverkehr überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Auf einer Hauptroute mit mehreren tausend Radfahrern täglich eine Führung mit dem Fußverkehr anzubieten kann man nur als Provisorium bezeichnen. Auf solchen Routen sollten Radwege gemäß Regelwerken zwei Meter breit sein und direkt geführt werden. Mir derartigen Provisorien provoziert man Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern.

    Differenzieren ist eine wichtige intellektuelle Fähigkeit, es erschließt sich nicht, wie man auf den Schluss kommen kann, dass das Queren von Fußgängern auf Zebrastreifen mit den fehlenden Querungsmöglichkeiten auf langen Straßenbahntrassen zu vergleichen sei.

    Es gibt Infrastrukturen, die mit dem Wissen um die Fehlbarkeit des Menschen „fehlertolerant“ konzipiert werden und andere die genau das nicht tun.

    Die zwei großen jahrelangen Unfallschwerpunkte für Radfahrer in Halle, die Kröllwitzer Straße und die Kreuzung Frankestraße/ Rudolf-Breitscheidstraße sind eben nicht „fehlertolerant“ geplant worden.

    Die Unfälle in der Kröllwitzer Straße wurden aber in der Polizeistatistik, als selbst verursachte und selbst verschuldete Alleinunfälle von Radfahrern erhoben. Sie beruhten aber tatsächlich auf dem Ausbau einer nicht fehlertoleranten und gefährlichen Infrastruktur. In der stark abschüssigen, kurvigen Straße musste die Schiene im spitzen Winkel gequert werden. Das ist mal gut gegangen und immer mal wieder nicht gut gegangen. Deshalb erfolgte aktuell eine Korrektur durch den Ausbau eines Radweges.

    Der andere jahrelange Unfallhäufungspunkt (wie die Kröllwitzer Straße landesweit einer der zehn gefährlichsten Unfallhäufungsstellen für Radfahrer gemäß Großer Landtagsanfrage Radverkehr 2012; Siehe unter V 17 Drucksache 1241), die Kreuzung Frankestraße/ Rudolf-Breitscheidstraße befindet sich auf einem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg. Unfälle werden dort überwiegend durch die Vorfahrtnahme von Kfz-Führern gegenüber Radfahrern verursacht.
    KFz Fahrer sind dort durch die Beachtung der aus zwei Richtungen kommenden Radfahrer bei dichtem Verkehr regelmäßig überfordert, bis heute gibt es keine Lösung. Nach Ansicht des Teilnehmers nix idee ist das also allein auf Faulheit, Dummheit und Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen. Sie halten sich nicht an die Regel, dem Radfahrer die ihm zustehende Vorfahrt zu lassen. Aus dieser Argumentation heraus ist aber nicht erkennbar, wie sich etwas bessern könnte. Klar kann und muss man immer wieder an die Verkehrsteilnehmer appellieren die Regeln einzuhalten, manchen aber auch erst Regeln erklären. Die Verkehrswissenschaftler kommen aber zu dem Schluss, dass man derartige Unfälle nicht ausschließen kann, sie passieren jedenfalls überall und immer wieder an Zweirichtungsradwegen.

    Das Regelwerk kommt hier schlicht zu dem Schluss, auf solche Zweirichtungsradwege innerorts besser zu verzichten. Die Unfallversicherer haben nämlich festgestellt, dass KFz Fahrer regelmäßig in solchen Situationen überfordert sind, der Forumteilnehmer würde sagen faul, dumm und unachtsam sind. Unfall- und Sicherheitsexperten würden zu dem Schluss kommen, dass die falsche Entscheidung im Planungsverfahren für eine fehlerintolerante Infrastruktur getroffen wurde. Aus der Situation heraus können dort Unfälle immer wieder vorkommen, es wird schwierig werden hierfür Verbesserungen zu finden, die Unfallkommission hat dies wohl jedenfalls bisher erfolglos versucht.

    #139392

    Na jetzt wird doch differenziert, Falschparken ist eine Kavaliersdelikt, Verständnis zeigen für Ampelüberfahren eine Todsünde.
    Ich wünsche dem Teilnehmer das er täglich auf dem Weg zur Arbeit vor einer roten Ampel steht, die Bahn ist vorbei und es gibt kein Grund fürs länger Halten, die Uhr tickt 25 mal ….
    Es gibt eben auch den Faktor Mensch und der folgt seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten. Je länger eine Ampel ohne erkennbaren Grund auf Rot geschaltet ist, umso eher die Neigung eigenmächtig zu handeln. Dies ist durchaus problematisch, weil damit allgemein die Regelakzeptanz, auch dort wo sie bitter notwendig ist untergraben wird. Deshalb sollte man mit dem Einsatz von Regeln sehr sorgfältig umgehen.
    Je weiter ein Umweg über eine Querungsstelle zu dem angestrebten Ziel, je stärker ist die Neigung regelwidrig den direkten Weg zu suchen. Das gilt für Fußgänger, Radfahrer und KFz-Fahrer. Es hat ja wohl schon PKW Unfälle in der Delitzscher Str. gegeben, weil auf dem Straßenbahndamm gewendet wurde und die Straßenbahn kam ….
    Bei Fußgängern weiß man wohl, dass maximal der 1,7 fache Umweg in Kauf genommen wird.
    Wer derartige Beweggründe nicht in das Kalkül zieht provoziert Regelverletzungen und unter Umständen Unfälle.

    #138604

    Der Glaube ist nicht immer ein guter Ratgeber, eine überbordende Phantasie schon gar nicht. Von 2010 bis 2013 war das Verkehrszeichen 241 Getrennter Rad- und Fußweg nach der Querung Kardinal-Albrechtstr. aus welchen Gründen auch immer, zwei Jahre nicht vorhanden. Ein Teil der Radfahrer, die Verkehrsbehörde hat irgendwann anteilig 37% der Radfahrer auf der Straße gezählt, hat in der Folge die Fahrbahn genutzt. Trotzdem ist es laut Polizei Halle in den Jahren vor 2013 zu keinem Unfall auf dieser Fahrbahn gekommen. Auch schlimme Auseinandersetzungen mit der Straßenbahn, die teilt sich vorher in der Großen Ulrichstr und der Gheiststr., und nicht nur dort, auch schon die Trasse mit Radfahrern und PKWs, sind auch nicht bekannt geworden. Hingegen gab es einige Unfälle auf dem Radweg in der Bernburger Str. Zuletzt wurde im Sept. 2014 eine Fußgängerin angefahren als sie den Hauseingang verließ.
    Auch vor der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht war es übrigends StVO konform zum direkten Linksabbiegen vorher auf die Fahrbahn zu wechseln, weder im Mühlweg noch in der der Richard-Wagner Str. existieren benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen.
    Aber dem Teilnehmer Russe geht es sicherlich nicht um solche „Feinheiten“ die die Realität leider bereit hält. Es soll geglaubt und notfalls „vollumfänglich“ gekennzeichnet und gebußgeldet werden.
    Tatsache ist, das besagte Signalisierung, wie auch andere im Stadtgebiet, von einem Großteil der Betroffenen nicht akzeptiert und schlichtweg ignoriert wird. Das ist die Realität! Um das zu sehen muss man kein „Kraut rauchen“, es reicht schlichtes Beobachten. Mag sein, dass dies Menschen, die „Kraut rauchen“ leichter fällt.
    Diese Realität kann man versuchen zu verändern, in dem man z. B. ganztätig Aufsichtspersonal postiert. Dann wird sich die Realität, d. h. der Mensch, mittels genügend erhöhter Repression der Regel anpassen.
    Das ist die Logik der Zonengrenze.

    #138603

    Die Antwort listet die TOP der Unfallhäufungspunkte in Sachsen-Anhalt auf. Darunter ist die Kröllwitzer Str. die mit der in der Summe der Jahre größten Anzahl, wenn ich richtig gezählt habe.

    #138560

    Nicht bekannt, sollte man spätestens nach einem Jahr Praxis einmal nachfragen.

    In den 5 Jahren vor 2012 (Antwort auf eine Große Landtagsanfrage) war die Kröllwitzer Str. Unfallhäufungspunkt Nr. 1 für Radfahrer in Sachsen-Anhalt!

    #138547

    „Das ist richtig“, bezog sich auf die Kröllwitzer Straße.
    Bei den Regelverletzungen von Radfahrern sollte man differenzieren. Wenn vor Ampelschaltungen gewartet werden muß, ohne das ein erkennbarer Grund vorhanden ist, wie z. B. an der großen Schleife in Halle Neustadt (auch 25 sec nach der Durchfahrt der Straßenbahn haben haben Radfahrer noch Rot), wenn wg. fehlender Querungsstellen kilometerlange Umwege in Kauf genommen werden müssen um auf die andere Seite zu kommen, wie z. B. in der Delitzscher Straße oder wenn der Belag ruinös ist, wie in vielen Kopfsteinpflasterstraßen im Paulusviertel kommt es zu Regelverletzungen, die eine gewisse Plausibilität in sich tragen.
    Es kommt auch zu problematischen Regelverletzungen. Aber nicht nur bei Radfahrern. Diese gefährden in aller erster Linie sich selbst, Kfz Fahrer, die die Geschwindigkeit überschreiten oder alkoholisiert fahren, keine Abstände beim überholen einhalten, die Rad- und Fußwege zuparken, beim Rechtsabbiegen keine Schulterblick kennen (soll es auch alles geben), gefährden hingegen in erster Linie andere. Trotzdem wir davon selten gesprochen. Im übrigen sind das nicht selten dieselben Menschen. 90% aller über 18 jährigen Radfahrer haben einen Führerschein, über die Hälfte aller tödlich verunglückten Radfahrer sind mittlerweile über 65 Jahre alt

    #138543

    Das ist richtig. Eigentlich war der Ausbau bzw. die Verbreiterung des Radweges ja auch bis zur Einfahrt Bergschenke vorgesehen, wurde aber aus finanziellen Gründen abgekürzt. Die Radwegebenutzungspflicht ist dort deshalb sehr fragwürdig.

    #138537

    Die Rede war von Bernburger Str. stadtauswärts. Dort ist die Schiene bzw. die Fläche zwischen der Schiene nicht sperrmarkiert!
    Die Initiative zur Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht bezog sich auf die Bernburger Str. und einige weitere Straßen in Halle. Über 50 sind noch benutzungspflichtig. Davon entsprechen viele nicht den Anforderungen der VV-StVO, was Führung, Breite und Qualität angeht und sollten deshalb ebenfalls abgeordnet werden.
    Sonstige Radwege sollten erhalten bleiben, da Radfahrer sehr unterschiedlich sind, auch was die Fahrtgeschwindigkeit angeht, und sich viele subjektiv auf separaten Führungen sicherer fühlen.
    Ob Radfahrer auf der Fahrbahn akzeptiert werden, hängt von der Fahrradkultur in einer Stadt ab. Umso mehr Menschen selbst Rad fahren und um so alltäglicher Radfahrer auch die Fahrbahn nutzen um so stärker wächst die Akzeptanz. Mehr Information kann dazu beitragen. In Halle ist Mischverkehr jedenfalls sehr verbreitet, siehe Große- und Kleine Ulrichstr., siehe Richard Wagner Str, Seebener Str., Mansfelder Str. Usw. usw.

    #138500

    Was das Überholen auf dem Radweg angeht. Mir sind aus der StVO keine Mindestabstände bei Überholen von Radfahrern durch Radfahrer bekannt. In der Regel halte ich aber die gegebene Breite von 1,50, noch zumal auf einer Hauptroute, ohne Sicherheitszone von mindestens 25 cm und bei sehr viel Fußgängern für nicht ausreichend (die VV-StVO
    sieht hier mindestens 2 m vor) um gefahrlos überholen zu können. Deshalb ja auch unsere Initiative für die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht!
    Was die Fahrbahn angeht, sollten Kfz Mindestabstände von 1,50 m bei dem Überholen von Radfahrern einhalten (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92) . Die Radfahrer sollten Mindestabstände zu Parkraumständen von 0,90 m einhalten wegen der aufgehenden Türen (eine in Halle nicht seltene Unfallursache). Also heißt das in der Bernburger Str. meistens zwischen den Schienen zu fahren. Das ist sicher nicht ideal, ist aber in Halle häufig geübte Praxis.
    Tempo 30 wäre eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme, die Durchschnittsgeschwindigkeit dürfte schon geringer sein.

    #138400

    Freie Fahrt in der Bernburger Straße
    Seit kurzem haben Radfahrer die Wahl in der Bernburger Straße, stadtauswärts die Fahrbahn zu nutzen oder wie bisher, einen jetzt nicht mehr benutzungspflichtigen, d. h. sonstigen Radweg, zu nutzen. Das Verkehrszeichen 241 Getrennter Rad- und Fußweg wurde abgenommen. Die Stadtverwaltung kommt damit einer Forderung nach, die der ADFC seit 2011 nachdrücklich und wiederholt erhoben hat.
    Der Radweg ist baulich überwiegend in einem schlechten Zustand, führt nah an Einfahrten, Freisitzen und anderen Hindernisse vorbei. Rechtsabbiegende Kfz sind vor allem beim Queren des Mühlweges ein Problem, da die Radfahrer hinter den geparkten PKWs schlecht gesehen werden. Konflikte mit Fußgängern (im Sept. vergangenen Jahres ist es zu einem in der MZ veröffentlichten Unfall gekommen) und anderen Radfahrern müssen in Kauf genommen werden, es ist angeraten sich entsprechend vorsichtig und angepasst zu bewegen. Das Linksabbiegen in den Mühlweg oder die Richard-Wagner Str. ist umständlich und zeitaufwendig.
    Die Fahrbahn ist in einem besseren baulichen Zustand, nachts besser ausgeleuchtet und liegt stärker im Blickfeld der Kfz Fahrer. Direktes Linksabbiegen, das die StVO vorsieht, wird erleichtert, zügigeres Fahren wird möglich.
    Der ADFC bedankt sich bei den Teilen der Stadtverwaltung, darunter dem Oberbürgermeister, die den Radfahrern, in dieser Straße, im Einklang mit Erkenntnissen der Unfallforschung und den Vorgaben der StVO, seine Mündigkeit als Verkehrsteilnehmer zurück gegeben haben. Dem einzelnen Radfahrer wird die Möglichkeit eingeräumt sich entsprechend seinen Präferenzen für die Fahrbahn oder den Radweg zu entscheiden.

    #79033

    Die Leugnung der Entlastungswirkung des Radverkehrs in Halle ist unsachlich und ideologisch begründet. Die Stadt Halle weist demnach im Jahre 2012 Radverkehrsanteile von 13% auf. Das ist nicht gerade überragend für eine Universitätsstadt in Deutschland. Hier besteht erhebliches Wachstumspotential, es gibt in Deutschland Städte wie Bremen, Greifswald oder Münster die doppelt oder dreifach so hohe Radverkehrsanteile vorweisen können. Die werden aber nicht erreicht werden, wenn man im Stadtrat die Winterräumung von Radwegen ablehnt und Null Euro Haushaltsmittel für Radverkehr einstellt. Der ADFC hat zahlreiche Vorschläge gemacht, wie man die Bedingungen für den Radverkehr in Halle verbessern könnte, noch lange nicht sind alle umgesetzt worden. Alle Erfahrungen zeigen, das durch eine ambitionierte Radverkehrspolitik, ob in Karlsruhe, München oder Frankfurt am Main Radverkehrsanteile rasch befördert werden können. Und das für weit weniger Geld als die 240 Mio. Euro für die Fertigstellung der A 143.
    Nicht alle Pendler in Halle kommen von weit her, von daher vermisst man in der bisherigen Diskussion eine ernsthafte Debatte um die Frage, dass der meiste PKW-Verkehr in Halle hausgemacht sei!

    #78480

    Die Einrichtung eines ampelgesteuerten Übergangs, an Stelle der baufälligen Fußgängerbrücke über die Merseburger Str., ist ein Gewinn für den Fuß- und Radverkehr. Der ADFC hatte bereits im Jahr 2010, gemeinsam mit der Deutschen Post eine Initiative gegenüber der Stadt Halle bzw. der Frau OB Frau Szabados gestartet, mit der vorgeschlagen wurde, mit dem damaligen Abriss der Brücke über die Rudolf-Ernst-Weise Str. auch die Brücke über die Merseburger Str., beides Kennzeichen autozentrierten Politik der 70 er Jahre, abzureißen und einen ebenerdigen Fußgänger- Radfahrerübergang zu schaffen. Vielleicht kann sich manch einer noch erinnern, dass die Fahrradzustellerinnen der Post damals regelmäßig die Merseburger Str. gequert haben, mit den vielen Kilos Postgepäck schob es sich schlecht über eine solche Brücke. Frau Szabados sah diese Notwendigkeit nicht, obwohl ein absehbarer Abriss in einem Schritt u. U. Kosten gespart hätte.
    Jetzt sollte auch eine Öffnung der Einbahnstraßen Rudolf-Ernst-Weise Str. und Buddestraße für den Radverkehr erfolgen. Kurzfristig könnte auch in der Radfahrer frei auf dem Fußweg für Abhilfe sorgen. Dann könnte eine attraktive Verbindung zur Innenstadt entstehen. Außerdem verbessert sich die Radfahrverbindung in die Magdeburger Straße, da Umwege vermieden werden können. Für Radfahrer aus Rcht. Westausgang sowie Mitarbeiter z. v. von Dell und Landesverwaltungsamt entsteht ein komfortable Verbindung.

    #72926

    Seit 2006 haben wir beim ADFC die Radverkehrssituation in der Kröllwitzer Straße problematisiert. Fahrt aufgenommen hat die Diskussion nach einem tödlichen Unfall und nach dem dann MZ und Bildzeitung (Todeskurve) auf das Thema aufmerksam geworden sind. Leider braucht es zu viele Unfälle bis etwas passiert, das war schon in der Paul-Otto-Suhr Straße so, dort hatte der ADFC vor langen Jahren ein Schutzgeländer gefordert, die 70 Tsd. Euro waren erst dann da, nach dem ein Radfahrer tödlich gestürzt war.
    Bestätigt hat uns eine Zusammenstellung von Unfallhäufungsstellen im Ergebnis einer Großen Landtagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/ Grüne vom vergangenen Jahr. Demnach ist die Kröllwitzer Straße Unfallhäufungsstelle Nummer 1 in den vergangen 5 Jahren in Sachsen-Anhalt gewesen.
    Trotzdem mußten mittlerweile sieben Jahre vergehen bis sich eine Lösung anbahnt. Trotzdem wurde die seit Jahren angedachte Lösung aus finanziellen Gründen abgespeckt. Soviel zu den Prioritäten in der Kommunalpolitik in Halle. Die machte es z. B. aber möglich, dass um den HFC nur für ein Jahr eine Ersatzspielstätte bieten zu können drei Mio. Euro in das Fußballstadion in Halle Neustadt gesteckt wurden. Halle ist insofern auch ein bißchen Brasilien, nur das der Bevölkerung noch nicht bewußt geworden ist, was für einen Preis für die finanzielle Vorfahrt für den Spitzensport bezahlt werden muß.
    Die jetzt vorgesehene Lösung wird keine Idealsituation schaffen. Sie versucht die verfehlte Planung (niemals hätte die Straßenbahnhaltestelle in die Kurve verlegt werden dürfen, das Queren der Schiene in der Abfahrt ist Risikofaktor mit hohem Gefährdungspotential) ein Stück weit zu kompensieren bzw. ergänzt eine bestehende bauliche Situation. Insbesondere die Ecke auf dem Fußweg vor der Einfahrt zur Bergschenke bleibt eng und unübersichtlich.
    Da ja keine ERA konformen Breiten erreicht werden, kann es nur ein Angebot, kein Muß für Radfahrer werden den Radweg zu nutzen, d. h. es sollte Radfahrer frei angeordnet werden. Das gleiche gilt im Übrigen auch für die Brücke, auch hier erlaubt die Situation (hohes Fußgängeraufkommen, schlechte bauliche Situation) keine Anordnung der Benutzungspflicht. Hier hätte allerdings auch ein Schutzstreifen vorgesehen werden können. Die letzte Entscheidung muß dem Radfahrer selbst überlassen bleiben, jede Wahl hat ihre Risiken, ihre Vor- und Nachteile. Der ADFC begrüßt aber das erstens einmal Geld in Verkehrssicherheit investiert wird, das versucht wird einen Fehler, der viel Leid bei den Betroffenen verursacht hat, zu korrigieren und erhofft sich das zukünftig die vielen schweren Unfällen der vergangenen Jahre unterbleiben.
    In der Beesener war es richtig, bergab eine Schienen querungsfreie Führung vorzusehen, nur hätte man das besser entlang der Fahrbahn als Radstreifen machen sollen. Dies hatte der ADFC, wie es auch die ERA empfiehlt, vorgeschlagen. Jetzt ist unnötigerweise die Gefahr entstanden, dass Radfahrer vom Bordstein stürzen. Bergauf muß die Benutzungspflicht auf dem gemeinsamen Rad-/Fußweg aufgehoben werden. Die Breite ist nicht ERA gerecht, die Gefahr vor Eingängen und Einfahrten zu verunglücken ist größer als die auf der Fahrbahn zu verunglücken.

    #65121

    Es gibt in der Beyschlagstr. einen Bereich, in der der Fußweg 6 m breit ist und zwar zwischen Einfahrt Streiberstr. und Willy-Brandt Str. Allerdings wurde der Fußweg auf der anderen Seite schon weitgehend für quer parkende PKW freigegeben. Damit verbunden sind erhebliche Einschränkungen für den Fußverkehr, Behinderte und radfahrende Kinder. Der Fußweg erreicht nicht mehr die laut Empfehungen für Fußverkehrsanlagen vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50 m.

    Sinnvoll wäre es diese breiten Fußwege dort wie z. B. in der Bernhardystr.Radfahrer frei zu geben. Dies um eine Alternative zu dem holprigen Pflaster auf der Fahrbahn anzubieten (wird jetzt schon von vielen Radfahrern praktiziert). Überall wird es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen. Zur Gefahrenabwehr (zugestellte Hauseingänge wie im Paulusviertel) und zur Förderung des Radverkehrs wäre es wünschenswert, an der ein- oder anderen Stelle Abstellanlagen auf breiten Fußwegen zu schaffen. Insgesamt sind aber die breiten Fußwege urbaner Lebensraum, die Lebensqualität darstellen.

    Generell ist zu fordern, das der Rad- und Fußverkehrsbeauftragte und der Behindertenbeauftragte an solchen Vogängen beteiligt werden sollte!

    Exkurs Rapperswil Schweiz: Dort wurden vor kurzem sämtliche öffentlichen Parkplätze, auch vor den Kleingärten, aufgehoben und können mit Parkgebühr genutzt werden, Anwohner können sich für 40 Franken monatlich eine Parkberechtigung für diesen öffentlichen Parkpätze kaufen.

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