Startseite › Foren › Halle (Saale) › Untreue mit 300.000 Euro Schaden: Prozess gegen OB Wiegand beginnt
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2. Juli 2014 um 12:33 Uhr #104602
Via Lauschangriff?
2. Juli 2014 um 12:52 Uhr #104608Das bleibt journalistisches Geheimnis.
3. Juli 2014 um 09:32 Uhr #104780Hallespektrum kennt auch das Urteil schon, Enrico hat den Artikel dazu schon fertig geschrieben, aber wir haben versprochen, alles erst nach Prozeßende zu veröffentlichen.
3. Juli 2014 um 09:45 Uhr #104782<h3 class=“p–heading-1″>Aus der MZ:</h3>
<h3 class=“p–heading-1″>„Wäre Wiegand bei einer Verurteilung schadenersatzpflichtig? Unter Umständen. Nach Angaben der Kommunalaufsicht müsste der Stadtrat bei einer rechtskräftigen Verurteilung Schadensersatzansprüche nach dem Beamtengesetz prüfen.“</h3>3. Juli 2014 um 09:49 Uhr #104784Ich habe geträumt:
Alle Beteiligten erinnern sich, dass sie zum Wohle der Stadt arbeiten, daraufhin einigen sie sich innerhalb weniger Minuten auf die Erfahrungsstufe 2 und die drei aus dem Frischewindteam des OB zahlen das bisher zuviel erhaltene Geld an die Stadtkasse zurück, mit diesem Ergebnis wird die Anklage von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen und der Richter verkündet die Einstellung des Verfahrens. Danach gehen alle an die Arbeit zum Wohle der Stadt.
Aber dann wurde ich wach….
3. Juli 2014 um 13:21 Uhr #104823Klar ist das eine wirksame Vorverurteilung, und Schlagzeilen prägen die Meinung vieler, egal wie idiotisch sie oft sind
3. Juli 2014 um 17:09 Uhr #104856Was ist denn Enrico, läuft der Prozess noch, oder schildert der Angeklagte noch seine schwierige Jugendzeit?
3. Juli 2014 um 18:10 Uhr #104861Was ist denn Enrico, läuft der Prozess noch, oder schildert der Angeklagte noch seine schwierige Jugendzeit?[/Quote]
Berichtet denn die BILD nicht darüber?
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 1 Monat von admin.
3. Juli 2014 um 18:13 Uhr #104864Die MZ hat einige Fotos eingstellt, ab 13 Uhr sollten die 3 vom Frischewindteam als Zeugen vernommen werden.
Müßten die nicht eigentlich mit auf die Anklagebank?
3. Juli 2014 um 18:50 Uhr #104867Die MZ hat einige Fotos eingstellt, ab 13 Uhr sollten die 3 vom Frischewindteam als Zeugen vernommen werden. Müßten die nicht eigentlich mit auf die Anklagebank?
Nur wenn sie jemanden über ihre Qualifikation getäuscht haben, dann aber auch auf eine eigene…
3. Juli 2014 um 20:53 Uhr #1048893. Juli 2014 um 22:09 Uhr #104901Journalistisch vorbildlicher Artikel ohne Tendenzen.
3. Juli 2014 um 22:28 Uhr #104831wenn es gerecht zugeht bekommt er eine Strafe
4. Juli 2014 um 08:19 Uhr #104938Irgendwie scheinen Befangenheitsanträge mittlerweile zum guten Ton eines Strafverfahren zu gehören. Ob eine solche Konfliktverteidigung tatsächlich das richtige Mittel ist, erscheint mir fraglich. Solche Anträge haben in den seltensten Fällen Erfolg, belasten das Verhältnis zwischen den Prozessbeteiligten und führen nur zur Verfahrensverzögerung. Dabei sollte es doch im Interesse des OB liegen, dass Verfahren schell abzuschließen und nicht unnötig zu verzögern, um sich wieder seinem Amt widmen zu können.
4. Juli 2014 um 08:39 Uhr #104940Für mich sind das auch juristische Mätzchen. Hier wird ja so getan, als ob ein schwieriger Mordfall zu klären wäre, alle Fakten sind doch bekannt.,
4. Juli 2014 um 09:19 Uhr #104941wenn es gerecht zugeht bekommt er eine Strafe
Wenn es gerecht zugeht, entscheidet das das Gericht. Und in einem Berufungsverfahren kann es ein um 180° gedrehtes Urteil geben. Wenn es auch manchmal schwierig ist mit den Urteilen, bin ich doch froh, dass die nicht durch Abstimmungen im Internet gefällt werden.
4. Juli 2014 um 09:51 Uhr #104952Da nur noch eine Revision des Urteils möglich ist, sind Befangenheitsanträge oftmals die einzige Chance, den Prozess wegen Verfahrensfehlern aufzurollen. Verständlich ist das also durchaus, wenn man doch verurteilt wird. Ein Strafverteidiger soll schließlich Strafe abwehren und nicht die Interessen der Stadt schützen. Das ist nicht sein Job.
4. Juli 2014 um 11:19 Uhr #104965@ sfk
Ganz so einfach ist es auch wiederum nicht, da es noch die sofortige Beschwerde gegen einen abgelehnten Befangenheitsantrag gibt. Ein Befangenheitsantrag stellt auch nicht die einzige Chance dar, einen Prozess wegen etwaiger Verfahrensmängel „aufzurollen“. Dann gäbe es nämlich kaum erfolgreiche Revisionen, da eine erfolgreiche Revision wegen eines zu Unrecht verworfenen Ablehnungsgesuchs eher seltenheitswert hat.
4. Juli 2014 um 11:26 Uhr #104967Alles juristischer Firlefanz, hier geht es doch nur darum, ob er die drei so hoch einstufen durfte oder nicht, das müßte sich doch aus der Akten- und Gesetzeslage klären lassen.
Es fehlt ein schönes Hochwasser mit Trotha Unterpegel 8,25 m, dann gäbe es Wichtigeres zu tun für den Oberbürgermeister.
4. Juli 2014 um 12:03 Uhr #104975Wenn es gerecht zugeht, entscheidet das das Gericht.
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit…
4. Juli 2014 um 12:07 Uhr #104977Soweit der BGH als Revisionsgericht entscheidet, liegt die Erfolgsquote von Revisionen der Angeklagten konstant etwa bei knapp 10 %.
Quelle:
Offenbar versuchen viele Verteidiger so viele Anfechtungsgründe wie nur möglich zu schaffen, um Fehler zu rügen und letztlich eine spätere Überprüfung des Urteils zu ermöglichen. I.E. ist es auch so vorgeschrieben, dass man alles rügen muss, da es später aus formalen Gründen nicht mehr geht.
4. Juli 2014 um 12:16 Uhr #104980Die Justiz hat sich verselbständigt!! Die Juristen können sich mit sich selbst beschäftigen.
4. Juli 2014 um 12:19 Uhr #104981@sfk
Und wieviel Prozent entfallen davon auf Revisionen die wegen wegen zu Unrecht verworfener Befangenheitsanträge erfolgreich waren? Ausschließlich darauf bezog sich meine Anmerkung.
Von dem Instrument der Befangenheitsrüge wird mittlerweile inflationär Gebrauch gemacht, was ich als kluge Verteidigungsstrategie weiterhin in Frage stelle.
4. Juli 2014 um 12:32 Uhr #104989Wolli, Gustl Mollath ist ein Beispiel für deine These.
4. Juli 2014 um 12:37 Uhr #104992Im Falle einer zu besorgenden Voreingenommenheit eines Richters ist der Antrag auf Befangenheit definitiv eine kluge Verteidigungsstrategie. Aber wir sind uns beide sicher einig, dass es sich hier um klassisches Gummiband handelt.
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