Startseite Foren Halle (Saale) Wegen Personaleinstellungen: Staatsanwalt bei Wiegand

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  • #85971

    @Wolli

    Das ist eine spannende Frage. Die juristische Antwort lautet wohl nein. Sollte Wiegand verurteilt werden, würde sich die Frage stellen, ob man ihn in Regress nimmt. Hier ginge es dann um einen größeren Schaden. Es wäre dann aus meiner Sicht loyal, wenn sich die die angeblich zu hoch eingestuften Mitarbeiter freiwillig zurückstufen lassen. Ansonsten wäre Wiegand wohl finanziell erledigt, denn der angebliche Schaden ginge in die Hunderttausende. Selbstverständlich würde das Bündnis der Gekränkten auch noch ein Disziplinarverfahren veranlassen. Letztlich ist aber auch alles eine Frage der politischen Mehrheiten.

    #85972

    Die Mehrheit haben die „alten Kräfte“, aber das Verfahren zieht sich sicher hin bis die neuen Kräfte – allerdings mit vielen „alten Kräften“ – im Amt sind.

    #86012

    Toco: Bitte doch mal konkret. Pauschale Aussagen sind plumb und einfach. Bei Wiegand ist genau klar, dass er den Vorstand seines Wahlvereines, den Grünen-Stimmenbeschaffer und seinen Laufkumpel eingestellt hat.

    Nun bitte konkret, wo dies bei seinen Vorgängern der Fall gewesen ist.

    SFK: Zum Stadion kannst du doch den jetzigen OB fragen, warum dieser Bericht nicht weiter verfolgt wird. Unter seiner Regie wurde dieser behandelt. Kleiner Tipp: Schau dir mal die Person des Stadionkoordinators und die des jetzigen engsten Beraters (natürlich nach der „Büroleiterin“)an. Dann dürfte auch dir ein Licht aufgehen

    #86029

    Das erklärt trotzdem nicht, warum die Staatsanwaltschaft selektiv ermittelt.

    #86051

    Erklär du doch mal bitte konkret, wo du deine Behauptung fest machst? Warum stellst du denn nicht Anzeige, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt? Immer dieses nebelöse. Pack doch endlich mal die Fakten auf den Tisch!

    #86053

    Hat hier die Staatsanwaltschaft schon ermittelt?
    Oder ist der vorgeblich Beschuldigte bloß in der richtigen Partei?

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/sachsen-anhalt-ibg-foerderte-firmen-von-spd-wirtschaftsrat-a-912723.html

    #86054

    Menschmeyer, wie nennst du so etwas:

    „Die tatsächlichen Kosten für den Ersatzneubau KWS liegen höher als der vorgesehene finanzielle Rahmen von 17,5 Mio. Euro, weil die Stadt Halle (Saale) zusätzliche Maßnahmen und Ausstattungsbestandteile der Sportstätte finanziert hat. Damit hat sie als Bauherr und Auftraggeber dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 156 Abs. 2 GO LSA nicht hinreichend Rechnung getragen.“

    „Die Verstöße gegen Auflagen des Fördermittelbescheides, insbesondere im Vergabeverfahren, können Rückforderungen gegenüber der Stadt Halle (Saale) zur Folge haben.“

    „Die vorgesehene Nutzung des Fußballstadions auf gewerblicher Basis ist keine öffentliche Aufgabe der Stadt Halle (Saale) und begründet insofern kein förderwürdiges erhebliches Landesinteresse.“

    „Der Stadt Halle (Saale) werden für die Betreibung des Stadions höhere finanzielle Verpflichtungen als für den Betrieb des „alten“ KWS entstehen. Die Stadt Halle (Saale) ist vertraglich verpflichtet, der SHB die erforderlichen finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit und Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft bis zu einem Höchstbetrag von 870.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus trägt sie als Mehrheitsgesellschafterin allein die Risiken aus der Geschäftstätigkeit der SHB. Dagegen hat sie es versäumt, durch geeignete Regelungen zur Beteiligung an den Ver- marktungspotentialen des Stadions die Belastungen für den städtischen Haushalt zu senken.“

    #86068

    Grundsätzlich gebe ich euch beiden Recht, dass in Sachsen-Anhalt mehr geht, als in vielen anderen Bundesländer. Eine Kommunalaufsicht gibt es de facto nicht und die persönlichen Drähte von Personen der Stadt zu Ministern (siehe z. B. MZ von gestern) lassen einen an der demokratischen Rechtsordnung zweifeln. Zum Stadion wäre es Aufgabe der Kommunalaufsicht den Bericht abzuprüfen, da ja hier viel von Haushaltsrecht geschrieben wird. Die wollten sicher auch – aber dürfen wohl nicht. Und die Hübnergeschichte hat sicher Geschmäckle, aber Rechtsvorschriften wurden wohl nicht verletzt.

    Hier ist die Staatsanwaltschaft aus meiner Sicht kein Vorwurf zu machen.

    #86133

    Hier gibt es noch eine Erläuterung zum Thema, wie sich der Gefährdungsschaden errechnet, den die Staatsanwaltschaft ermittelt hat.

    http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=864453&identifier=9c6f02ffa613726cb071f37bf3ab7406

    #86170

    Anonym

    Wegen des Server-Umzugs sind drei Beiträge verloren gegangen:

    @Wolli Da sich der vom Staatsanwalt ermittelte “Schaden” auf 7 Jahre bezieht, kann man leicht errechnen, dass die betreffenden Wiegand-Leute mit ca. 1000 Euro pro Monat überbezahlt werden. Wenn nun jeder ca. 15 000 Euro zurückzahlen und eine Rückstufung um ca. 1000 Euro/Monat erfolgen würde, könnte das Problem aus der Welt geschafft werden.
    Aber wie ich den Laden so kenne, wird stattdessen bis zum Europäischen Gerichtshof geklagt werden.

    @menschmeyer Das wird schon daran scheitern, dass der Unberührbare erstmal einsehen müsste, dass er einen Fehler begangen hat. Diese Fähigkeit fehlt dort aber. Auch sind die nächsten Anklagen wohl schon in Vorbereitung, wenn man die Sonntagspresse liest. Damm, Laufkumpel scheinen auch noch Themen der Staatsanwaltschaft zu sein.

    @sfkonline Wer ist denn Laufkumpel?

    #86197

    Ist auch irgendwo zu lesen welche Erfahrungsstufe die Staatsanwaltschaft für zulässig betrachtet und wie sie diese ermittelt hat?

    Was mich immer wieder wundert, Halle dürfte doch beleibe nicht der erste Fall in der BRD sein wo dies auf den Tisch kommt. Es muss hierzu doch schon Urteile geben. Der Herr OB beruft sich ja sogar auf ein BVerwG Urteil.

    #86217

    Die Staatsanwaltschaft Halle ist nicht so publicitygeil wie die Staatsanwaltschaft Hannover. Überlasse getrost die Beurteilung der Anklage dem zuständigen Gericht.
    Es geht schließlich auch um den Schutz der betroffenen Persönlichkeiten.

    #86765

    Ich hatte übersehen das das BVerwG Urteil und die Begründung für die Einstufung auch auf Halle.de eingestellt sind: http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Personalentscheidungen/#

    Fakt ist das er das nach dem Urteil entscheiden durfte. Die Frage ist ob die richtige Stufe gewählt wurde. Dafür müsste man in der Begründung(=Berechnung) Fehler finden welche nicht nur einer „Geschmacksabwägung“ unterliegen. Also konkret, die Tätigkeit als Rechtsanwältin ist keine förderliche Tätigkeit für die heutige u.s.w.

    Ich würde mich sehr wundern wenn da ein Urteil wie von der Staatsanwaltschaft gewünscht raus kommt.

    #86778

    Die Krähen grüßen…

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