Startseite Foren Halle (Saale) Paulusviertel: Anwohner rebellieren

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  • #32172

    @Swen: Letzte Aufforderung zu einen vernünftigen Diskussionsstil zu finden. Zensiert wird hier übrigens nicht. Zu deiner wiederholten Erinnerung: Wenn du deine Beiträge in einen unflätigen oder beleidigendem Ton verfasst, werden deine Beiträge hier gesperrt. Diese Zensurvorwürfe habe ich übrigens satt, wenn du Probleme damit hast, melde dich bei mir per PM.

    #32174

    @prostadt
    Erst mal Danke!, dass sie auf Ausdrücke wie „Unsinn“ und „dumme Sprüche“ verzichten und sachlich argumentieren und nicht in den Automatismus anderer verfallen.

    Auch deshalb will ich auf ihren Post reagieren.

    Bürgerbeteiligung
    Warum zitieren Sie nicht den Pargraphen zu Ende?

    „Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn
    1. ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
    2. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.“

    Für mich als Laien (jetzt werden mir wieder wleche das Mitspracherecht absprechen wollen) stellt sich es so dar, dass Bürgerbeteiligung damit wegfällt, wenn ein Bebauungsplan, wie in ihn @Klara fordert, vorliegt. Auch wenn der dann genehmigt wird oder abgesegnet oder was auch immer.
    Ein Unterrichtung nach §3 1 (2) hat es ja offensichtlich gegeben. Schon 2011, wenn man so will.
    Und eine Neubebauung des freine Geländes wirkt sich meines Erachtens auch nicht auf Nachbargebiete aus, denn

    a) Dieses Gebiet wird, genauso wie vorher, per se nicht öffentlich zugänglich sein. Ein Parkplatz für PKW auf dem Gelände heißt ja auch noch nicht, dass jeder drauf darf. Das Gebiet war vor auch kein frei zugängliches Gelände.
    b)Die einzige Auswirkung, die es zweifellos geben wird, ist der Schattenwurf in die Blum-Straße am Morgen. Aber das haben andere Straßen im Paulusviertel auch und „Häuserschluchten“ gehören doch zum städtbaulichen Charakter des Viertel. Sehen Sie doch mal in die anderen Straßen.

    Ich kann nirgends erkennen, wo nachteilige Auswirkungen für Nachbargebiete entstehen, da die Neubauten denselben Charakter haben wie alle anderen Gebäude im Paulusviertel.

    Kostenrechnung
    Ich finde es zu einfach, wenn man die Kosten der Sanierung zweier Schulen mit den Investitionen in das Gelände des RP verechnet.
    a)
    Das RP wurde als Verwaltungsgebäude konzipiert. Die Räumlichkeiten dürften im Originalzustand nicht den Platz bieten, um eine 25-28 köpfige Klasse aufzunehmen. Dementsprechend müsste man das RP zu gestalten, dass bei 4-5 Klassen pro Klassenstufe, also mindestens 25 oder 30 solcher Räume zu Verfügung stehen müssten. Ich könnte mir vorstellen, dass dies aus baulicher Sicht sehr viel schwieriger wird als einzelne Wohnung da drin zu bauen. Denn man müsste die Statik ja auch beachten und wahrscheinlich die eine oder andere tragende Wand beachten. Von daher müssten die Kosten auch extrem höher sein.

    b)
    Und selbst wenn die Stadt dies so realisierne würde, hätte die Stadt dann zwei leerstehende Schulen. Oder die Schulen würden weiterbetrieben, müssten dann aber immernoch saniert werden, was, wie oben geschrieben, im Schnitt immer noch über 16Mio pro Schule kostet.
    Oder man reist beide leerstehenden Schulen ab. Wobei ich allerdings davon ausgehen würde dass dies nicht passiert, da die Räumlichkeiten sicherlich für anderweite Bildungszwecke genutzt werden würde oder sich dann dafür eine BI gründet, die den Abriss verhindern will.

    Verstehen sie mich nicht falsch. Für Bildung bin ich immer zu haben. Ich wäre auch der erste Bürger dieser Stadt, der eine Petition für kostenloses Essen in Grundschulen unterschreiben würde. Aber ich seher im RP keine Möglichkeit für weniger Geld als die Sanierung einer anderen Schulen dort eine komplette Schule zu integrieren, die das Fassungsvermögen von zwei Schulen hätte.

    #32187

    @swen „Und welche Auswirkungen haben die Neubauten auf die Nachbargebiete?“

    Zitat aus Gänslmayer,Hauth S.415 zum BauGB §34 (Hrsg.: Rixner,Biedermann,Steger:Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO)

    „6. Verbot der Beeinträchtigung des Ortsbilds
    Das Verbot der Beeinträchtigung des Ortsbilds (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BauGB) hat eine eigenständige Bedeutung. Die Gestaltung des Ortsbilds hat planungsrechtliche Relevanz. Das folgt u.a. auch aus § 1 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Nr. 5, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Ein Vorhaben, das sich gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, kann gleichwohl bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn es das Ortsbild beeinträchtigt.

    Beim Beeinträchtigen des Ortsbilds kommt es nicht – wie beim Einfügensgebot – auf (fehlende) Übereinstimmung in den einzelnen Merkmalen der Bebauung an, sondern darauf, ob ein Gesamtbild, das durch unterschiedliche Elemente geprägt sein kann, gestört wird. Das Ortsbild muss, um die Baugestaltungsfreiheit des Eigentümers einschränken zu können, eine gewisse Wertigkeit für die Allgemeinheit haben. Dies ist nicht das Ortsbild, wie es überall anzutreffen sein könnte. Es liegt auf der Hand, dass etwa das Ortsbild einer mittelalterlichen Stadt in anderer Weise – und stärker – schutzwürdig ist als ein durch Industriebauten geprägtes Ortsbild. Maßstab der Beurteilung im Sinne einer wertenden Betrachtung ist, ob die Anlage das
    ästhetische Empfinden eines für Fragen der Ortsbildgestaltung aufgeschlossenen Betrachters verletzt. Anders als dies in den Landesbauordnungen und in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB vorausgesetzt wird, muss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BauGB nicht der Grad der Verunstaltung erreicht sein, um die Zulassung eines Vorhabens auszuschließen.

    Die das Ortsbild schützende bundesrechtliche Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BauGB
    stellt auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab. Es genügt daher nicht, das Vorhaben nur mit seiner näheren Umgebung in Beziehung zu setzen. Im Gegensatz dazu schützen die (tendenziell eher bauwerksbezogenen) gestalterischen Vorschriften der Landesbauordnungen das kleine Ortsbild vor Verunstaltung. Das findet u.a. seinen Ausdruck darin, dass nicht nur das Ortsbild, sondern auch das Straßenbild in den landesrechtlichen Vorschriften erwähnt wird. Überschneidungen von Bundes- und Landesrecht – aufgrund anderer Zielsetzungen – bestehen aber.“

    Und zusätzlich im selben Buch 406f zu Beispielen für bodenrechtliche Spannungen, Zitat2:

    „Im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung:
    Wegen des Maßes der baulichen Nutzung können im Übrigen städtebauliche Spannungen nur
    auftreten, wenn das Vorhaben unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet. Etwa die weitere Verdichtung der Bebauung in einer ohnehin schon von geringen Freiflächenanteilen geprägten Umgebung.“

    >

    Beide Kommentare kommen in diesem Fall zum Tragen. Zum einen sehen über 6500 Bürgerinnen und Bürger die geplante Neubebauung als Verletzung ihres ästhetischen Empfindens. Und nicht nur das, sie haben dies auch noch aktiv mit ihrer Unterschrift bekräftigt. Bisher habe ich nur Stimmen aus der HWG, der HGWS, deren PR-Firmen und Frau Hanna Haupt (SPD-Stadträtin) vernommen, die sich nicht verletzt fühlen. Das ist zu akzeptieren, aber der Maßstab der Beurteilung, ob die Anlage das ästhetische Empfinden eines für Fragen der Ortsbildgestaltung aufgeschlossenen Betrachters verletzt, ist tausendfach unterlegt. Es geht hier um den Charakter eines Viertels, es geht um das Verständnis dieses gelebten, erlebten und gestalteten Raumes, der prägend ist für die eigene Identität und der für das Zusammenleben von Menschen bestimmend ist. Eine Stadt besteht nicht nur aus Schachteln, in die man sich zurückzieht nach der Arbeit, sondern auch aus all den Freiräumen, die den Blick erweitern, die den Geist öffnen. Die Freifläche am RP ist solch eine wichtige optische Ausgleichsfläche, die seit über hundert Jahren verwurzelt ist – sie hat prägenden Charakter. Insbesondere deshalb weil das RP in seinem Maß über dem Gebietscharakter liegt und deshalb als Ausreißer gelten muss. Betrachten Sie doch ähnliche Bauten, beispielsweise das Diakoniekrankenhaus vom Mühlweg aus gesehen. Es ist aufgrund seiner Höhe weit nach hinten versetzt, um sich ästhetisch bzw. harmonisch ins Ortsbild einzufügen.
    Hinzu kommt, dass das Gebiet innerhalb der Schleiermacherstrasse neben dem Flächendenkmal auch noch im Landschaftsrahmenplan mit dem höchsten landschaftsästhetischen Wert ausgezeichnet ist. Eine PowerPoint Präsentation mit geschönten Fotos aus der Vogelperspektive im Planungsauschuss zur Information vorzulegen (ohne Diskussionsrecht), ersetzt keine städtebauliche Planung und schon gar keine Bürgerbeteiligung in einem Bebauungsplanverfahren oder in der Bauleitplanung des FNP. Bei so vielen Spannungen, die Herr Stäglin aufgezählt hat, ist nun zwingend die Ablehnung des Baugesuches und die Pflicht für die Eröffnung eines Bebauungsplanverfahrens (§1, Abs. 3 BauGB) gegeben.

    Ich bin in der Nähe von Quedlinburg aufgewachsen – die Stadt ist auch ein Flächendenkmal und dort weiß man um dessen Wert und selbst zeitgenössische Neubauten versucht man angenehm, architektonisch anspruchsvoll und vor allem maßvoll einzufügen. Die Gründe, warum dennoch auf der Freifläche des RP keine Wohnbebauung und schon gar nicht ohne reale Bürgerbeteiligung stattfinden kann, habe ich Ihnen auf Seite 45 dieses Thread beschrieben. Sie wollten Fakten, doch darauf eingehen mögen sie leider nicht.

    Ich frage nochmal, wer hat ein Interesse daran, die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung auszuhebeln? Und wer ist interessiert daran, dass die Stadt finanzielle Ausfälle erleidet, welche zustande kommen durch das Konstrukt HGWS, durch die jetzt geplante Bebauung der Freifläche des RP und durch womöglich jedes darauf folgende Projekt dieser Firma?

    Zu Zitat2: Lieber Swen, in Ihrer meines Ermessens diskreditierenden Diskussion über die Gärten der Mehrfamilien und Reihenhäuser in der Robert-Blum-Straße möchte ich Sie daran erinnern, dass das Paulusviertel nicht an der Schleiermacherstraße endet. In den radial anliegenden Bereichen befindet sich eine Blockrandbebauung, die zudem im Innenbereich nochmals durch Hinterhäuser extrem verdichtet ist. Das nächste Haus vor meinem Küchenfenster ist keine sechs Meter entfernt – eine Grünfläche kann ich auch nicht erkennen. Selbst in den Neubaugebieten der Stadt, in die einige Kommentatoren die Bewohner des Paulusviertels gern deportieren wollen, sind zwischen den Hochhäusern mindestens 40 Meter begrünte Freiflächen zu finden. Eine weitere Verdichtung ergibt sich innerhalb der Häuser, so befinden sich in manchen Häusern mittlerweile doppelt so viele Wohnungen wie einst geplant. Und nun behaupten Sie, es sei nur recht und billig, wenn ein Unternehmen gegründet wird, um am öffentlichen Interesse vorbei Freiflächen zu bebauen, die nie für eine weitere Verdichtung der Wohnbebauung vorgesehen waren? Das Ganze ist keine Baulücke, hier ist kein altes Haus zusammengefallen, wie es leider immer noch passiert. Unter anderem weil die HWG ihre eigenen Häuser nicht saniert, wie z.B. die Robert-Blum-Str. 7. Ein Nachverdichten der Freiflächen im Paulusviertel oder jedem anderen Stadtteil, der bereits ausgebildet ist, macht stadtplanerisch keinen Sinn. Vor allem nicht in einer schrumpfenden Stadt, vor allem nicht einem Gebiet, dass über die Stadtgrenzen hinaus kulturellen, bauhistorischen und in seiner Gesamtheit enorm werbewirksamen Wert besitzt. In einer Stadt, die von außen und meiner Meinung nach absolut zu Unrecht als die „Diva in Grau“ betrachtet wird. Es geht darum, das Gesamtbild zu betrachten und nicht darum, ob jemand Unkraut mag und der andere nicht.

    #32191

    @ Klara: Mir gefallen Ihre Beiträge gut. Ich finde das auch super, dass es jetzt diesen Spendenaufruf gibt, so dass die Bürger Ihr Engagement in Geld ausdrücken können, mit welchen wir unserer verarmten Stadt Halle helfen können, doch nicht alle ihre Würde zu verlieren und sich an eine Firma wie die der Papenburg AG auszuliefern.

    Und liebe/r „swen“, ich bin eine einfache Bürgerin. Ob bei der ganzen Sache Korruption im Spiel ist, das kann ich nicht sagen. Ich verdiene meinen Brötchen mit einer anderen Tätigkeit und bin keine Korruptionsjägerin. Allerdings müssen wir auch in Deutschland davon ausgehen, dass es, vielleicht subtilere als anderswo, aber dennoch Korruption gibt. Allerdings, da ich leider mich nicht so ausgiebig beruflich mit solchen Vorgängen beschäftige, verfolge ich auch die Presse und was der Papenburg AG in Bezug auf die Verstrickung mit der Deutschen Bahn und mit Politikern durch den Spiegel vorgeworfen wurde. Dies lässt nicht gerade mein Zutrauen in diese Baufirma wachsen. Da ich auch kein Fußballfan bin, weiss ich auch nicht so recht, was da eigentlich mit der Stadt Halle und der Firma Papenburg in Bezug auf den Bau eines extrem teuren Fussballstadions los war/ist. Wurden da auch überhöhte Preise für Bauleistungen abgeknöpft und die Stadt so anständig geschröpft? Vielleicht kann jemand hier im Forum ja was dazu sagen.

    Ich jedenfalls freue mich, die Spendenerklärung auszufüllen, und ich hoffe, dass zahlreiche andere, Halle liebende Bürger und BürgerInnen es auch tun werden, vielleicht alle, die die Petition unterzeichnet haben? Oder ein Teil davon? Das wäre klasse! Wahrscheinlich sind nicht alle von uns so die Typen, die in ihrer raren Freizeit gerne Unkraut jäten, wenn sie denn überhaupt so sehr etwas gegen Unkraut haben. Man muss halt seine Miete zahlen und sonstige Lebensunterhaltungskosten. Aber es bleibt bei vielen doch was übrig, so dass andere, die es beruflich machen, das Unkraut jäten können, Blumen im Großhandel kaufen und einpflanzen und all dies.

    Ich jedenfalls habe so eine Vorahnung, dass die Stadt noch ein Einsehen haben wird und die Stadträte jetzt endlich verstehen, dass die BürgerInnen des Paulusviertels es ernst meinen mit ihrem Engagement für ihr Viertel, und dass wir vielleicht schon im Frühjahr 2014 uns an dem Park erfreuen können! Gratulation!!!!

    #32231

    Ich kann dem nur beipflichten. Hervorragender Beitrag.

    #32362

    Auch ich finde das mehrere der beachtenswerten Beiträge gut Eingang in eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht finden sollten. Weiß jemand , ob die gewünschten Spenden auch für die anwaltliche Vetretung gedacht sind?

    #32365

    Kleiner Service für alle interessierten Leser, auch für alle Kritiker 😉

    Direktlink: http://www.propauluspark.de/spendenaufruf/

    Jede Spende hilft. @peterkotte: Sie dürfen jetzt auch zeigen, wie stark Ihnen das Thema am Herzen liegt. Einfach in der rechten Spalte ein Kreuz setzen, Name, Adresse, Unterschrift und abschicken. Das Risiko ist sehr überschaubar. Und Geld gibt es erst dann, wenn der Park tatsächlich realisiert wird.

    Ich wünsch der BI viel Erfolg. Möge eine ordentliche Summe zusammen kommen.

    #32376

    Sehr hübsch. Selbstverständlich werde ich nicht spenden. Aber das haben sie sicherlich vermutet, markant. Entegen ihren Vermutungen bin ich allerdings kein Mieter der HWG. Ich engagiere mich also für andere Bürger dieser Stadt. Das unterscheidet mich von Ihnen und den Initiatoren der ProPark-BI. Ihnen ist es gelungen, immerhin über 6000 Unterschriften für ihre Zwecke zu sammeln. Alle Achtung. Jetzt sammeln sie für ihr Viertel Geld. Das ist in Ordnung, sollte allerdings auch immer beim Namen genannt werden. Meine Spenden laufen seit Jahren in andere Richtungen, tut mir leid.

    #32378

    @peterkotte: Hatte ich mir schon so gedacht 😉
    Und selbstverständlich steht es Ihnen frei, für die andere Seite tätig zu sein. Das zeichnet ja auch eine Demokratie aus. Mit der HWG war nur ein Schuss ins Blaue und reine Vermutung meinerseits. War auch der Sache nicht wirklich dienlich…
    In der Tat, 6500 Unterschriften in 3 Monaten ist eine sehr überzeugende Anzahl. Die kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Bleibt zu hoffen, dass die Stadt dies nicht ignoriert…

    #32395

    Gerichts- und Anwaltskosten werden von den Spenden selbstverständlich nicht bezahlt. Die würden dafür nicht im Ansatz reichen.

    #32397

    @prostadt schrieb:

    „Eine weitere Verdichtung ergibt sich innerhalb der Häuser, so befinden sich in manchen Häusern mittlerweile doppelt so viele Wohnungen wie einst geplant.“

    Sehr gut erkannt. Dies ist auch ein wesentlicher Grund für die Parkplatzsituation. Aber weder rechtfertigt diese, noch die Bedürfnisse des Wohnungsbaus, die Schaffung eines lebenswerten Umfeldes für junge und alte Menschen gleichermassen.

    #32403

    Vor dem Verwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht und die hier z.T. ja auch bereits vorgebrachten Argumente sind doch eine sehr gute Grundlage für die Klagebegründung. Der Streitwert ist auch überschaubar, also es wäre bedauerlich nicht zu klagen. Aber das betrifft ja nur die Baugenehmigung.

    #32416

    Es sind nicht unbedingt die Kosten für den eigenen Anwalt, die zu Buche schlagen, sondern die des Drittbeteiligten. In diesem Fall der HGWS und man braucht nicht davon auszugehen, dass die auf einen RA verzichten ;-). Mit einem vierstelligen Betrag darf man also gut und gerne rechnen und für diesen Fall hilft eine Rechtsschutzversicherung ungemein.

    #32417

    Hätte, Hätte … wer ist denn überhaupt klageberechtigt?

    #32435

    Früher sind die deutschen als Ihnen langweilig war wandern gegangen oder haben Ihre Freizeit anderweitig sinnvoll genutzt, heute gehen sie vor Gericht und klagen.

    #32441

    …oder müllen sinnlos Foren zu. 😉

    #32444

    …oder müllen sinnlos Foren zu. 😉

    der war gut…

    #32445

    Als Interessenvertretung aller Kinder dieser Stadt bin ich generalbevollmächtigt für eine Klage.

    #32478

    der war gut SFK,
    Karneval ist aber vorbei, obwohl ja Selbstüberschätzung das ganze Jahr über Hochkonjunktur haben.

    #32485

    Genug rumgeblödelt. Wer wäre den eigentlich klageberechtigt, jeder Bürger, nur (betroffene) Anwohner oder beispielsweise auch die BI, AHA oder Bund etc.?

    #32488

    Das denke ich hängt auch von der Klagebegründung ab, wenn zb. jemand dagegen klagt mit dem Grund das seine Aussicht aus dem Küchenfenster verschandelt wird sollte schon direkter Anwohner des Grundstücks sein um das es geht.
    Wenns um die Fragen des Denkmalschutzes geht das der Hauptgrund der Klage ist kann das wohl jeder, allerdings sollten dann aber schon Beschlüsse und Anträge vorliegen gegen die geklagt werden soll.
    Von den finanziellen Unwegbarkeiten einer Klage mal abgesehen.

    #32489

    Eine Klagebefugnis nach § 42 Abs.2 VwGO hat jeder der glaubhaft machen kann in seinen nachbarschaftlichen Rechten beeinträchtigt zu werden. (nachbarschaftlich meint ausdrücklich nicht nur den unmittelbaren Grundstücksnachbarn)

    Neben den üblichen Themen wie Abstandsflächen u.s.w. dürfte hier insbesondere das Rücksichtnahmegebot wichtig sein.

    #32490

    Danke. Das schließt also die BI als Kläger aus.

    #32502

    Vor allem sollte die finanzielle Decke entsprechend dick sein…

    #32505

    @Adiop: Das würde ich so nicht kategorisch ausschließen. Die BI kann sowieo nicht klagen, weil sie keine juritische Person darstellt. Jeder, dessen nachbarschaftlichen Rechte in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden, hat die Möglichkeit seine Rechte auf dem Wege eines Klageverfahrens durchzusetzen. Und das liegt im Einzelnen durchaus vor. Ich finde es aber nicht sinnvoll, in diesem Rahmen alle Möglichkeiten offenzulegen.
    Eine vernünftige RS gebietet schon allein die heutige Ellenbogengesellschaft. Von daher kommt es eher darauf, an wie hoch die RS die Chancen eines Rechtstreites bewertet und ob sie den Fall übernimmt. Im übrigen wäre es auch für die Gegenpartei sinnvoll, einem Klageverfaheren aus dem Wege zu gehen und auf eine Kompromisslösung umzuschwenken. Denn die wird allemal preiswerter als ein mehrmonatiger Bauverzug mit offenem Ausgang. Auch wenn die Klägerin schlussendlich verlieren sollte, könnte sie, wenn sie es denn richtig anstellt, das Klageverfahren über mehrere Jahre hinziehen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich eine HGWS auf ein solches Spiel einlassen will…

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