@Schulze,
über die Zuständigkeit kann man streiten, aber wie der Minister Aeikens erst kürzlich feststellte, ist hier die Kommune gefragt:
„Umweltminister Dr. Aeikens betonte, dass seit 2013 neue Erfahrungen bezüglich der Hochwassergefahren bestünden. Man würde beraten, arbeite in Stäben und bringe Maßnahmen auf den Weg. Für Maßnahmen vor Ort wären jedoch ausschließlich die Kommunen zuständig. Aufgabe des Landes ist es, die in der Zuständigkeit des Landes befindlichen Hochwasseranlagen nach geltenden DIN-Normen auszubauen. Weitere Anlagen wären in kommunaler Regie. Beides müsse miteinander verknüpft werden. Es ist geplant, für die Kommunen ein Programm aufzulegen, welches diese innerhalb ihrer Zuständigkeit nutzen können.“
Was mich weiterhin beunruhigt ist, dass man nach dem letzten Hochwasser 2013 so tut, als hätte es dieses nicht gegeben und weiterhin für die Bemessung und Planung von Hochwasserschutzanlagen nur ein HQ 100 ansetzt, wie es z.B. schon bei der Kreuzung der Flutungsgebiete der Saaleaue mit Fernwärmeleitungen in der 70-`er Jahren angesetzt worden war.
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