Land verabschiedet Beteiligungsgesetz für erneuerbare Energien

17. April 2024 | Wirtschaft | 3 Kommentare

Das Landeskabinett in Sachsen-Anhalt hat einen bedeutenden Schritt für die finanzielle Zukunft der Kommunen im Land getan. So wurde am gestrigen Dienstag das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz beschlossen, das von Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann vorgelegt wurde. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll wird.

Gemäß dem neuen Gesetz werden Betreiber neuer Windkraftanlagen sechs Euro je Kilowatt Nennleistung an die Kommunen zahlen müssen. Für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden drei Euro je Kilowatt Nennleistung fällig. Diese finanziellen Zuwendungen könnten für Kommunen erhebliche Einnahmen bedeuten. So könnten sie beispielsweise bei Windkraftanlagen mit einer Leistung von fünf Megawatt jährliche Erträge von bis zu 30.000 Euro pro Anlage erwarten, während bei PV-Freiflächenanlagen mit einem Megawatt-Peak 3.000 Euro anfallen würden.

Energieminister Willingmann betonte die Bedeutung dieses Gesetzes für die gesellschaftliche Akzeptanz des erneuerbaren Energieausbaus. Er erklärte: „Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es zielgerichtet, bewusst einfach verständlich und unbürokratisch konzipiert ist.“ Er äußerte sich optimistisch darüber, dass dieses Gesetz dazu beitragen werde, die Akzeptanz für erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken.

Das Gesetz sieht vor, dass die Zahlungspflichten für Betreiber von Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes errichtet wurden. Auch für Repowering-Anlagen werden diese Zahlungen fällig sein. Ausgenommen sind jedoch Bestandsanlagen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Einnahmen können von den Kommunen vielfältig genutzt werden, solange sie zur Steigerung der Akzeptanz für erneuerbare Energien beitragen. Dazu gehören unter anderem die Aufwertung des Ortsbildes, die Sanierung kommunaler Gebäude oder die Finanzierung kommunaler Bauleitplanungen im Bereich erneuerbarer Energien.

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