Änderung des Spielbankgesetzes

17. Mai 2023 | Vermischtes | Keine Kommentare

Für einen verbesserten Spielerschutz und die Neugestaltung der Finanzaufsicht hat das Kabinett in Sachsen-Anhalt gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes Sachsen-Anhalt verabschiedet. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Spielbankgesetz fortentwickelt und an den zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 als dessen ergänzendes Ausführungsgesetz angepasst.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erklärte diesbezüglich: „Ein Ziel des Spielbankgesetzes ist es, den Spielerschutz zu gewährleisten. Mit der Novellierung kann eine ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sowie der Jugend- und Spielerschutz noch effektiver sichergestellt werden. Zudem ist die Neugestaltung der Finanzaufsicht mit der Möglichkeit nachgelagerter Kontrollen ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung. Daneben soll die bisherige Kontrolltätigkeit qualitativ und quantitativ auch weiterhin erhalten bleiben.“

Die Novellierung des Gesetzes sieht unter anderem das Verbot der Aufstellung von Geldbezugsautomaten auf sämtlichen, unmittelbar zur Spielbank gehörenden Flächen vor. Außerdem werden die datenschutzrelevanten Normen des Spielbankgesetzes an die nunmehr geltende Datenschutzgrundverordnung angepasst.

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet und muss noch vom Landtag verabschiedet werden.

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