Stadt verlangt Bescheinigungen vom Arbeitgeber für Kinder-Notbetreuung
17. März 2020 | Soziales | Keine KommentareEltern, die ihr Kind in eine Notfallbetreuung geben möchten, müssen ab Mittwoch, 18. März, ein Formular zum Betreuungsbedarf ihres Kindes von ihrem Arbeitgeber unterzeichnen lassen. Zudem müssen sie ein weiteres Formular mit Angaben zum betreuenden Kind vorlegen. Beide Formulare sind in der Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte bzw. Schule) abzugeben.
- Bescheinigung des Arbeitgebers (PDF | 323 KB)
- Angaben zum Kind für Notbetreuung (PDF | 187 KB)
In der Stadt Halle (Saale) gibt es Stand heute, 19.30 Uhr, 19 Corona-Infektionen. Die Zahl bestätigte Amtsärztin Dr. Christine Gröger gestern Abend in einer Pressekonferenz.