Welche neuen Maßnahmen kommen auf uns zu?

19. Januar 2021 | Bildung und Wissenschaft, Natur & Gesundheit, Politik, Vermischtes | Keine Kommentare

Heute treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über das weitere und flächendeckende Vorgehen bezüglich der Corona-Infektionszahlen zu beraten. Einem ersten Entwurf des Kanzleramts zufolge, soll vor allem das Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften schon bald zur Pflicht werden. Außerdem sollen bundesweit alle Schulen bis zum 15. Februar geschlossen bleiben.

Auf der heutigen Videokonferenz sollen demnach vor allem Verschärfungen der Corona-Maßnahmen durchgesetzt werden. Außerdem sollen alle bisherigen Maßnahmen auch weiterhin gelten, wie zum Beispiel die Verringerung privater Zusammenkünfte auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person.

Eine neue Maßnahme soll laut dem Entwurf jedoch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften werden. Obwohl es – anders als in Bayern – keine allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geben soll, wird demnach die einfache Stoffmaske für die Fahrt zur Arbeit oder das Einkaufen nicht mehr ausreichen. Vielmehr müsste dann auf spezielle virenfilternde Masken zurückgegriffen werden.

Mit Blick auf die Arbeit im Homeoffice geht der Entwurf erstmals über die bisherigen schlichten Appelle an Arbeitgeber hinaus. So ist eine Verordnung im Gespräch, die überall dort greifen soll, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände, wo dennoch kein Homeoffice möglich sei, sollen hingegen Masken der Norm FFP2 oder KN95 verpflichtend werden.

Für Kitas und Schulen soll heute des Weiteren eine grundsätzliche Schließung bis Mitte Februar besprochen werden. Der Entwurf sieht demnach erst wieder eine Öffnung dieser Bildungsinstitutionen vor, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 pro 100 000 Einwohner unterschritten werde.

Die Videokonferenz soll um 14 Uhr beginnen.

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