Wegen verweigerter Auskunft zu Lehrermangel: Minister Tullner scheitert vor dem Verfassungsgericht

2. Februar 2021 | Politik | Keine Kommentare

Heute wurde vom Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau das Urteil in einem Verfahren des Abgeordneten Thomas Lippmann (LINKE) gegen die Landesregierung
verkündet. Das Gericht gab darin der Klage in vollem Umfang statt. Die Landesregierung hat, unter Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Abgeordneten, die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage verweigert, so das Gericht.

In der Anfrage ging es um eine Auskunft darüber, in welchen Schulformen und Fächern zum Schuljahresende 2018/19 auf den Zeugnissen keine Zeugnisnoten erteilt werden konnten, weil es aufgrund des Lehrermangels keinen oder keinen ausreichenden Unterricht gab. Es sollte auch Auskunft darüber erteilt werden, wie viele Klassen und letztlich wie viele  Schüler*innen von diesem Notenmangel betroffen waren. Diese Auskunft hatte der minister verweiogert, mit der Begründung, die Beantwortung der Frage sei zu aufwänd8igb und würde personelle Ressourcen überfordern.

Thomas Lippmann: „Der Landtag kann die Landesregierung nicht kontrollieren, wenn Abgeordnete keine Auskunft erhalten. Minister Tullner war bereit, dieses Verfassungsgut
zu opfern, nur um missliebige Einblicke in seinen bislang erfolglosen Kampf gegen den grassierenden Lehrkräftemangel zu verhindern und Fakten, die dazu längst ermittelt waren, weiter unter Verschluss zu halten.

 

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