Steigende Infektionszahlen: Minister Armin Willingmann redet lieber weiter von Lockerungen und Modellprojekten

30. März 2021 | Politik | Keine Kommentare

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder hatten sich am 23.März 2021 darauf verständigt, dass einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens in ausgewählten Regionen im Rahmen von Modellprojekten öffnen dürfen. Voraussetzungen für Modellprojekte sind nach dem Beschluss aus der vergangenen Woche unter anderem hinreichende Schutzmaßnahmen sowie ein strenges Testregime und IT-gestützte Kontaktverfolgung in einem räumlich abgrenzbaren Bereich.

Jetzt soll in Sachsen-Anhalt schon eine Inzidenz von unter 200 schon reichen

Mit der vom Kabinett daraufhin am 25.03.2021 beschlossenen 11. Eindämmungsverordnung werden Modellprojekte auch für Sachsen-Anhalt ermöglicht. Danach entscheiden künftig die jeweils zuständigen Fachministerien über die Zulassung von Modellprojekten, die ausschließlich von seiten der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden können. Am Dienstag hat Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann das im Ministerium entwickelte Antragsverfahren für die Bereiche Handel (Ladengeschäfte), Gastronomie und Beherbergung im Kabinett vorgestellt. Es wurde vereinbart, dass sich die Ressorts wechselseitig über Genehmigungen von Modellprojekten informieren werden. Nach Maßgabe der Eindämmungsverordnung könnten bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 200 je 100.000 Einwohner erste Modellprojekte ab dem 6. April 2021 starten.

Halle könnte davon ohnehin träumen – seit etlichen Tagen liegt sie oberhalb der 200erter Marke. Heute ist sie um 18 Punkte auf 235 gestiegen.

Das Wirtschaftsministerium wird den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts bis spätestens Mittwochmittag das Antragsformular für Modellprojekte zukommen lassen. Das Formular basiert inhaltlich auf einem Erlass des Wirtschaftsministeriums. Die Antragssteller erklären darin, die Voraussetzungen zur Durchführung von Modellprojekten gemäß § 14 der 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25. März 2021 zu erfüllen und fortlaufend zu überwachen. So müssen die Antragssteller beispielsweise während der Projektlaufzeit lückenlose Testungen sowie IT-gestützte Kontaktnachverfolgung, vorzugsweise unter Verwendung der Luca App, gewährleisten. Ebenso muss seitens der Antragssteller die räumliche Abgrenzbarkeit des Projektgebietes sowie deren zeitliche Befristung (max. vier Wochen) sichergestellt sein. Modellprojekte sind ferner nur dann genehmigungsfähig, wenn Antragssteller eine befürwortende infektionshygienische Bewertung der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde für das Projektgebiet und die geplante Projektzeit vorlegen und deren Begleitung sicherstellen.

Grundsätzlich gilt: Modellprojekte werden bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 je 100.000 Einwohner vonseiten des Ministeriums nicht genehmigt. Und auch bereits genehmigte Projekte können bei Überschreiten des Schwellenwerts vor dem Start nicht beginnen. Nur bei einem stabilen Infektionsgeschehen unterhalb dieser Inzidenz werden Modellprojekte zugelassen.

Die Inzidenz marschiert im ganzen Lande auf über 200 – in manchen, wie in Halle, liegt sie bereits weit darüber. Trotzdem spricht die Landesregierung lieber von Lockerungen und macht Hoffnung auf „Modellprojekte“.

 

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