Landtagsfraktionen wollen AfD-Antrag zu „Linksextremismus“ ablehnen

18. Juni 2019 | Politik | Keine Kommentare

Der Antrag der AfD, einen Untgersuchungsausschuss zum Thema „Linksextremismus“ einzurichten, wird mit großer Sicherheit durchfallen, und zwar schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. Erste Äußerungen aus den Fraktionen gibt es hierzu bereits. Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ablehnen. „Eine Minderheit kann die Mehrheit nicht zu gesetzeswidrigen Handlungen zwingen. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist rechtsmissbräuchlich. Zweck eines solchen Ausschusses kann rechtlich nur sein, das Handeln der Exekutive zu kontrollieren. Hier geht es der AfD aber offensichtlich nur darum, die Zivilgesellschaft anzugreifen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Bündnisgrünen Landtagsfraktion.

Ähnlich äußerte sich bereits die Fraktion „Die LINKE“: „Der AfD geht es -wie schon oft gezeigt- um den Generalangriff auf die plurale Gesellschaft. Dafür ist ihr jedes Mittel recht – Diskreditierung, Schmutzkampagnen, Hetze, bis hin zum Missbrauch demokratischer Rechte.

Die Fraktion die LINKE hält den von der AfD beantragten Auftrag für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss für verfassungswidrig. Es ist nicht die Aufgabe des Landtages, Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen oder Fußball-Fan-Clubs und Bewegungen wie „Fridays for Future“ zu kontrollieren. Sie wird den Einsetzungsantrag deshalb ablehnen und begrüßt ausdrücklich, dass es entsprechende Signale auch aus anderen Fraktionen des Landtages gibt.“

 

Auich die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Sie lieferte am heu8tigen Mittwoch eine umfassende Stellungnahme ab:


Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät heute über den Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“. In der Debatte begründete die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle die Ablehnung durch ihre Fraktion:

Normalerweise wäre dieser Tagesordnungspunkt eine Formsache. Normalerweise würde man bei einem Oppositionsantrag für einen Untersuchungsausschuss darauf schauen, ob das nötige Quorum erreicht ist, und den Ausschuss einfach einsetzen – wie wir das in dieser Wahlperiode ja auch schon dreimal gemacht haben. Das Recht einer qualifizierten Minderheit im Landtag, einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen und seinen Untersuchungsauftrag zu bestimmen, wird auch von der SPD-Fraktion in keiner Weise bestritten.

Aber heute liegt eben kein normaler PUA-Antrag vor. Weder die Mehrheit noch die Minderheit des Landtages darf das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschuss missbrauchen. Doch genau das tut Ihr Antrag, weil er den Rahmen der Landesverfassung und des Untersuchungsausschussgesetzes missachtet.

Der Landtag überwacht nach Artikel 41 unserer Landesverfassung „die vollziehende Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung“. Und das Untersuchungsausschussgesetz legt in Paragraph 1 fest:
„Ein Untersuchungsverfahren ist zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben des Landtages.“ Ein Ausschuss außerhalb dieser Aufgaben ist also gerade nicht zulässig. Und da das Plenum des Landtags über den Antrag entscheidet, ist es auch unsere Verantwortung zu prüfen, ob der Antrag rechtsmissbräuchlich ist. Dieser Fall liegt nach unserer Überzeugung hier vor, und deshalb stimmt die SPD-Fraktion mit Nein.
Der Landtag kontrolliert nicht das Volk. Weder das Handeln von Gewerkschaften noch das von Parteien, Vereinen und Verbänden, weder das Verhalten von feiernden Fußballfans noch das von demonstrierenden Schülerinnen und Schülern unterliegt der Kontrolle des Landtags. Das mag in den Allmachtsphantasien der AfD so sein, aber nicht nach unserer Verfassungsordnung.

Der Zweck des Ausschusses liegt auf der Hand: Ehrenamtlich Tätige aus dem gesamten demokratischen Spektrum sollen vorgeladen, ausgeforscht und eingeschüchtert werden.

Die SPD und sozialdemokratische Verbände kommen in Ihrem Antrag ja gleich mehrfach vor – ich muss sagen: das ehrt uns –, Grüne und Linke ebenso und an allererster Stelle natürlich Ihr Lieblingsfeindbild, der Verein Miteinander. Ihr Einschüchterungsversuch richtet sich gegen alle Demokratinnen und Demokraten und insbesondere gegen alle, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Wir verteidigen mit unserem Nein das Recht aller, sich gesellschaftlich zu engagieren. Und wenn es zum Beispiel die CDU wäre, deren Tätigkeit von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beleuchtet werden sollte, oder wenn es etwa kirchliche Organisationen wären, dann würden wir ein solches Ansinnen ganz genauso zurückweisen.

Dass rechtsextreme und rechtsterroristische Gewalt überall zuschlagen kann und nicht nach der Parteifarbe unterscheidet, das zeigt uns ja ganz aktuell und sehr bedrückend der Mord an dem CDU-Mitglied Walter Lübcke. Und er zeigt uns auch, woher die Gefahr für die Demokratie und den inneren Frieden in unserem Land tatsächlich kommt.“

 

 

 

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