Durchsuchung im OB-Büro: das ist die Erklärung der Staatsanwaltschaft Halle
22. Februar 2021 | Politik | 10 Kommentare
Justizzentrum Halle, Sitz der Staatsanwaltschaft
Mit Unterstützung der Polizeiinspektion Halle (Saale) vollzieht die Staatsanwaltschaft Halle seit heute Morgen zwei Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse in Diensträumen der Stadt Halle in einem Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand wegen des Verdachts der veruntreuenden Unterschlagung von Teilen des der Stadt seit Ende Dezember 2020 zur Verfügung gestellten Corona-Impfstoffes.
Dr. Bernd Wiegand ist verdächtig, unter Missachtung der in der Corona-Virus-Impfverordnung des Bundesministers für Gesundheit geregelten Impfreihenfolge dafür gesorgt zu haben, dass er selbst sowie weitere noch nicht berechtigte Personen bereits mit dem Corona-Virus-Impfstoff geimpft worden sind.
Der bislang öffentlich durch Presseverlautbarungen sowie Erklärungen des Oberbürgermeisters Dr. Wiegand bekannt gewordene Sachverhalt kann den Straftatbestand der veruntreuenden Unterschlagung erfüllen.
Der der Stadt Halle (Saale) und damit dem Beschuldigten als deren Hauptverwaltungsbeamten anvertraute und ihm nicht gehörende Impfstoff unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Corona-Virus-Impfverordnung und darf auch hinsichtlich sogenannter Impfreste nur in der dort vorgesehenen Reihefolge, nämlich zunächst nur denjenigen Bevölkerungsteilen zugute kommen, die in der Gefahr stehen, einen besonders schweren oder gar tötlichen Krankheitsverlauf einer Corona-Virus-Infektion zu erleiden.
Die heute begonnene und noch andauernde Durchsuchung erstreckt sich auf das Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale), auf Diensträume des städtischen Gesundheitsamtes sowie des Impfzentrums und dient dem Auffinden und der Sicherstellung von Beweismitteln zur Aufklärung des bislang nur in Teilen öffentlich bekannten Sachverhaltes.
Die Durchsuchungsanordnung, die am 17.02.2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergangen war, setzt rechtlich nur einen auf zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten beruhenden Anfangsverdacht einer Straftat voraus.
Sie bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft ist allerdings gesetzlich verpflichtet, für die Aufklärung auch mittels des Vollzuges der angeordneten Maßnahmen Sorge zu tragen, wenn sie Gründe für die Annahme hat, dass auf andere Weise Aufklärung erschwert oder unmöglich ist.
(PM Staatsanwaltschaft Halle)
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@farbspektrum
Die bessere Geschichte gewinnt.
Wieviele Dosen wurden den von der Judikative, na gut Polizei ist Exekutive (haha, Kenia) gefunden?
@hei-wu
panem et circenses
Spiele braucht das Volk.
(erinnert mich an die seit 10 Jahren unmöglich umsetzbare Lobby-Liste, alle Wahlversprechen, jetzt geplante Legislaturperiodenverlängerung)
Deshalb dürfen Profifußballer ballern und eben Kinder nicht.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Panem_et_circenses)
“ Judicative“ Du scheinst nicht zu wissen, was zur Judikative gehört, die Staatsanwaltschaft, von der man nicht behaupten kann, dass sie Wiegand wohlgesonnen ist, nicht. Und „Wohlgesonnenheit“ der Richter war es wohl nicht, es war Rechtsprechung, Oder meinst du, dass Urteile nach „wohlgesonnen“ und „schlechtgesonnen“ gefällt werden.
Nach Journalistenschelte kommt Justizbeschimpfung.
Vielleicht stellt er bald sein Feuerwehrauto mitten auf den Marktplatz, klettert mit dem Megaphon drauf und brüllt.
Manege frei!
@redhall peinlich und traurig, wenn man massive Anschuldigungen und Untersuchungen durch eine Judicative, welche ihn immer sehr wohlgesonnen war, in die Lächerlichkeit zu ziehen.
Ja Wolfgang K. leider müsste man die Gespräche zwischen ihm und den Protagonisten haben, dann wäre es klar.
Na mit der Vorverurteilung ist doch der Stadtrat, die MZ und das Landesgesundheitsministerium schon fertig.
Sabine wird jetzt ernst.
Haltet den Dieb, er hat meinen Impfstoff im Rücken!
Hoffendlich werden auch die Diensträume der in Agonie liegenden Diakonie durchsucht!
In seinem Büro befindet sich m.W. keine Akte und kein Blatt Papier, da können sie nur sein handy mitnehmen.