18 Neuinfektionen – Neue Corona-Verordnung tritt ab Montag in Kraft

30. Oktober 2020 | Natur & Gesundheit, Politik, Soziales | Keine Kommentare

 

Am heutigen Freitag sind n der Stadt Halle insgesamt 18 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden. Die Zahl der aktuell noch Infizierten ist demnach auf 260 Personen gestiegen.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Pandemie 861 Hallenserinnen und Hallenser infiziert, davon gelten aber 587 als wieder geheilt. Dennoch müssen auch weiterhin 13 Personen im Krankenhaus behandelt werden, 3 von ihnen sogar intensivmedizinisch.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt für die Stadt heute bei 55,30 und ist damit auch weiterhin über dem kritischen Wert von 50, welcher für Halle eine Warnstufe von ROT angibt.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand erklärte auf der heutigen Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage allerdings, dass die heutigen 18 Neuinfektionen nur in drei Fällen schulische Einrichtungen beträfen. Die Mehrzahl der heute Infizierten ließe sich demnach auf das Personal und Mitarbeiter gesundheitlicher Einrichtungen, wie Kliniken oder Praxen zurückführen.

Des Weiteren gab Wiegand an, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung der Maskenpflicht auch weiterhin streng kontrollieren werden. Er wies erneut darauf hin, das nunmehr keine mündlichen Verwarnungen mehr ausgesprochen werden würden, sollte es zu Verletzungen der Maskenpflicht kommen. Ein Bußgeld – wie noch gestern bei den 160 durchgeführten Kontrollen in nur einem Fall nötig – würde ab heute folglich sofort verhängt werden.

Abschließend ging er genauer auf die ab nächster Woche eintretenden neuen Regelungen der nunmehr überarbeiteten Corona-Verordnung ein.

„Deutschlandweit ist die Rückverfolgung der infektionsketten bereits in etwa 75 % aller Fälle nicht mehr möglich. Deshalb müssen jetzt auch in Sachsen-Anhalt und Halle Regelungen in Kraft treten!“, erklärte Wiegand hierzu.

Demnach dürfen sich ab Montag im öffentlichen Raum nur noch maximal 10 Personen und Angehörige zweier Hausstände treffen. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle privaten Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern untersagt. Für Hochzeiten und Beerdigungen gelte hingegen, dass nur engste Familienmitglieder teilnehmen dürften.

Weiterhin gilt für alle Gaststätten, Kinos, Museen, Konzerthäuser, Fitness-Studios usw. das Verbot des Publikumsverkehrs. Eine einzige Ausnahme sei dabei der Unterricht an Tanz- und Ballettschulen unter der Voraussetzung des Einhaltens des Abstandsgebotes und des Nicht-Wechsels des Tanzpartners.

Und ach spezielle Messen und Märkte wie beispielsweise Winter- oder Töpfermärkte müssen bis zunächst Ende November geschlossen bleiben.

„Das gilt im Übrigen auch für Wochenmärkte und Einkaufszentren, wenn sie keine Zugangsbeschränkungen und Eingangskontrollen durchführen können, damit sichergestellt wird, dass sich nur ein Kunde auf 10 Quadratmeter aufhält.“

 

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