Die Einführung eines Jugendparlaments in Halle (Saale) ist nicht dringlich

4. November 2018 | Bildung und Wissenschaft | 5 Kommentare

Am 28.02.2018 hatte der Stadtrat beschlossen ein Konzept zur Einführung eines Jugendparlaments zu erarbeiten. Diese Initiative ging von den GRÜNEN aus, um die Belange von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Von den aktiven Jugendlichen wurde die Initiative im Stadtrat, den jungen Menschen mehr politische Mitbestimmungsrechte einzuräumen, begrüßt. Nun liegt ein Konzept vor, welches gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendrat und dem Stadtschülerrat erarbeitet wurde. Im Konzept wird formuliert, dass das Jugendparlament eine ergänzende Struktur zu den vorhandenen Gremien (Kinder- und Jugendrat KJR, Stadtschülerrat StSR, Kinder- und Jugendsprechstunde des Jugendhilfeausschusses, Kinder- und Jugendbeauftragter, HALLIANZ Jugendjury) bestehend aus 15 Jugendliche sein soll. Darüber hinaus soll es beratende Mitglieder geben: je eine Vertretung aus den Stadtratsfraktionen, je eine Vertretung aus bestehenden Gremien (Stadtschülerrat und Kinder- und Jugendrat) und Fachexpert*innen, die vom Jugendparlament eingeladen und berufen werden können.

Ziel ist, dass die Mitglieder des Jugendparlaments die kinder- und jugendpolitischen Belange aller Kinder und Jugendlichen gegenüber der Kommunalpolitik und der Stadtverwaltung vertreten.

Frau Ranft (Ausschussvorsitzende und Moderation) gibt dem Bildungsausschuss den Dringlichkeitsantrag zur Einführung eines Jugendparlaments in Halle (Saale) zur Kenntnis. Herr Schachtschneider (CDU Fraktion) möchte die Dringlichkeit begründet haben. Frau Brederlow erläutert, dass es um einen Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Jugendparlaments in Halle (Saale) gehe. Im Beschlussvorschlag ist formuliert, dass der Stadtrat das Konzept zur Einrichtung eines Jugendparlamentes, das gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendrat und dem Stadtschülerrat erarbeitet wurde, bestätigen soll. Die Stadtverwaltung soll bis zum 1. Quartal 2019 unter Einbindung des Kinder- und Jugendrates und des Stadtschülerrates eine Satzung und eine Wahlordnung für das Jugendparlament erarbeiten. Um diese sodann dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, wird folgende Beratungsfolge angestrebt: Hauptausschuss 17.10.18, Stadtrat 24.10.18, Bildungsausschuss 30.10.18, Jugendhilfeausschuss 01.11.18, Hauptausschuss 14.11.18, Stadtrat 21.11.18. Die Ausschussvorsitzende lässt den Bildungsausschuss über die Dringlichkeit abstimmen. Die CDU stimmt gegen die Dringlichkeit des Antrags. Der Antrag wird somit wegen fehlender Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Die Jugendlichen, welche extra wegen dieses Antrages anwesend sind, verlassen den Saal. Frau Ranft (Ausschussvorsitzende) macht ihrem Unmut darüber Luft.

Der angestrebte Zeitplan:

  1. Quartal 2018 Beschluss von Satzung und Wahlordnung des Jugendparlaments
  2. Quartal 2019 Vorbereitung des Wahlverfahrens
  3. Quartal 2019 Durchführung der Wahl zum Jugendparlament
  4. Quartal 2019 Konstituierung des Jugendparlaments, Erarbeitung Geschäftsordnung

wird dadurch gefährdet.

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