Man muss gar nichts, es sei denn, man hat einen Stock im Arsch. Und das kann man u. a. von der Pressesprecherin der Stadtwerke durchaus behaupten.
„Erregung öffentlichen Ärgernisses“ geht schonmal nicht. Das Video ist, wie ich gehört habe, mindestens vier Monate alt und niemand hat die Leute unvorbereitet auf frischer Tat ertappt, geschweige denn sich davon angewidert gefühlt, sonst wäre ja schon viel eher was passiert. Und auch wenn es in der S-Bahn noch andere Leute gab, so müssten die erstmal eine Anzeige erstatten, bevor das, was die Darsteller tun, strafbar ist. Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses kann es nur geben, wenn sich darüber jemand ärgert.
Die Reaktion seitens des Unternehmens ist völlig unangebracht und führt nur zum Gegenteil dessen, was sie sich erhofft haben: Alle Welt lacht über die HAVAG und es gibt nur noch mehr Negativpresse als wenn sie’s einfach ignoriert hätten.