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23. Juli 2013 um 19:03 Uhr #57173
Naja, über einen Monat haben wir ja verloren, da ja zuerst eine Spundwand die letzte Rettung war. Eine Demokratie funktioniert nur mit einer flankierenden Rechtsordnung. Und die wurde mehrfach gebrochen. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Das hatten wir lange genug. Das Land hat endlich begriffen, dass hier ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde wäre. Dann hätte jeder Bürgermeister/Landrat bauen können wie er wollte. Hier konnte man nicht tatenlos zuschauen. Jeder andere Staatsdiener würde nun vor dem Richter stehen.
23. Juli 2013 um 19:08 Uhr #57174Das Land hat seit 2011 gepennt, und wird das auch weiter tun… sonst wäre der Gimritzer schon längst fertig saniert gewesen vor der Flut…
23. Juli 2013 um 19:17 Uhr #57176Damit ist der OB von der Verantwortung entbunden eine Gefahrenabwehr unterlassen zuhaben.
Mögen die Götter uns beschützen die müssen wenigstens keinen Antrag stellen und alle Formalien einhalten.
Das dumme ist ich glaube an keinen Gott. Bleibt nur die Hoffnung das bis zur Fertigstellung aller angedachten Hochwasserschutzmaßnahmen uns selbiges nicht davonspült.
Ein Hoch auf die Demokratie und ihrer Scheinheiligkeit.23. Juli 2013 um 20:01 Uhr #57184Der Deichgraf hat Flagge gezeigt, wenn auch grenzwertig am Rand der Gesetzlichkeit. Der Abschluss der vom LVA verlangten Verfahren dürfte wohl erst 2014 erfolgen. Kommt ein Herbst- oder Frühjahrshochwasser, könnte ein möglicher Flutschaden die Kosten des sofortigen Deichbaus um das zwanzigfache schnell überschreiten. Auch wenn ich nicht zu den vielen“ Deichexperten“ im Forum gehöre, dieses Kostenverhältnis sollte trotz „Wohngebietsbrille“ in den Abwägungsprozess einbezogen werden. Abschließend bleibt jedoch festzuhalten, dass der OB zumindest die politische Verantwortung für nicht auszuschließende zeitnahe erneute Flutschäden an das Land weitergereicht hat. Man muss nicht unbedingt zu seinem Wählerpotenzial gehören, aber ein Schlitzohr ist er schon. Wer bezahlt eigentlich die bisher aufgelaufenen Kosten für die beauftragte Baufirma? Ob ein gegebenfalls in Anspruch genommene Haftpflichtversicherer hier eintreten wird? Der OB hatte doch bestimmt Beratungsleistungen in Anspruch genommen,oder ?
23. Juli 2013 um 20:16 Uhr #57190
AnonymWiegand zieht rechtswidrig vor Gericht:
23. Juli 2013 um 20:30 Uhr #57191Roderberg1848
Für einen auf die Gesetze vereidigten Beamten ist dies aber eine perfide Strategie. Ich mache bewusst etwas gesetzwidriges und wenn ich gestoppt werde, dann sind die anderen schuld. Wenn wir alle unsere Probleme so lösen – dann gute Nacht!
23. Juli 2013 um 20:30 Uhr #57192Immerhin hat das Ganze im Sommerloch hohen Unterhaltungswert. Sehe es wie roederberg1848, BW kann nur gewinnen. Entweder er gewinnt die Verfahren oder er ist aus dem Schneider mit der Haftung, ausgenommen die vertragliche Bindung mit Papenburg. Aber da findet sich unter Brüdern sicher auch ein Weg.
23. Juli 2013 um 20:32 Uhr #57194„Wiegand zieht rechtswidrig vor Gericht:“
Was soll das denn, der nutzt nur alle Demokratischen Rechtsmittel warum besteht ihr immer nur einseitig darauf.
Der hätte bestimmt lieber auch den Damm gebaut um seine Bürger zu schützen, anstatt sich mit Zuständigkeiten und verletzten Eitelkeiten zu beschäftigen.23. Juli 2013 um 20:34 Uhr #57195Dürfte ein Lapsus sein, denn dass er vor Gericht zieht, ist sein gutes Recht.
23. Juli 2013 um 20:44 Uhr #57196Nein kein Lapsus. Steht doch am Artikelende: „Übrigens verstößt Wiegand mit dem jetzigen Gang vor Gericht schon wieder gegen Rechte. Diesmal missachtet er Paragraph 44 der Gemeindeordnung. Demnach kann nur der Stadtrat entscheiden, ob er vor Gericht zieht.“
23. Juli 2013 um 20:44 Uhr #57197Da hacken sie von allen Seiten auf ihn ein, und da soll der OB noch die Schnarchnasen vom Stadtrat, die ihn ohnehin abgrundtief hassen, um Erlaubnis bitten? Wie siehts denn eigentlich mit der so vielbeschworenen Demokratie aus? Mehr als 60% der Hallenser befürworten das Vorgehen Wiegands. Das nennt man deutliche Mehrheit! Müssen wir erst wieder Montagsdemos veranstalten?
23. Juli 2013 um 20:46 Uhr #57198Es gab schon mal einen Mann, der mit Notstandsgesetzen regiert hat.
(Beanstandete Beleidigung gelöscht)
23. Juli 2013 um 20:50 Uhr #57199Lernt endlich mal, dass ein OB nicht als Privatperson handelt und eine Stadt vom OB und dem Stadtrat bestimmt wird. Zitat: Kommentar Dr. Wiegand zur Gemeindeordnung § 44
“ Eine Rechtsstreitigkeit mit der Aufsichtsbehörde hat grundsätzlich erhebliche Bedeutung, weil die erforderliche Vertrauensvolle Zusammenarbeit gefährdet ist“
Das heißt, dass nur der Stadtrat entscheiden kann, ob die Stadt gegen das Land klagt. Denn der Rat ist für die Entscheidung für Rechtsstreitigkeiten mit erheblicher Bedeutung zuständig.
23. Juli 2013 um 20:50 Uhr #57200Übrigens stimmt die Prognose in #55660. Wir haben schon Bergfest. 🙂
23. Juli 2013 um 20:52 Uhr #57201🙂 Das habe ich mir heute Nachmittag auch schon gesagt, wobei dieser Tread deutlich schneller wächst 🙂
23. Juli 2013 um 20:53 Uhr #57202Mugger: Die Montagsdemos haben stattgefunden, damit eben nicht wieder ein Einzelner allein entscheiden kann und meint, dass der Zweck die Mittel heiligt!!
23. Juli 2013 um 20:55 Uhr #57204transparenz: „Eine Demokratie funktioniert nur mit einer flankierenden Rechtsordnung“
das ist gut, die Leute in Grimma werden Dir applaudieren
ach so, Hr. Seppelt hat übrigens Recht, Wiegands Entscheidung ist rechtswidrig.
Es wäre an der Zeit, das sich dieser endlich mit dem Thema befasst.23. Juli 2013 um 20:56 Uhr #57205Transparenz!
„Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung“ kann man auch anders auslegen.
Nämlich so:
Je mehr der Stadtrat versagt, desto unerheblicher ist seine eigene Bedeutung.
Ich hoffe, du bist jetzt nicht traurig.
23. Juli 2013 um 20:58 Uhr #57206Der Deichgraf muss schon aus haftungsrechtlichen Gründen der hier Beteiligten alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, um gegebenenfalls abgesichert zu sein. Was nach außen als Kampf um einen zeitnahen Deichbau aussieht und wohl vom Normalbürger so wahrgenommen wird, ist wohl vorrangig eine Absicherungsmaßnahme.
23. Juli 2013 um 21:02 Uhr #57208Was beduetet ggf.?
23. Juli 2013 um 21:04 Uhr #57209Beanstandung hinfällig, deshalb gelöscht
23. Juli 2013 um 21:08 Uhr #57210Stellt sich die Frage, ob ein Eilverfahren eine Rechtsstreitigkeit von erheblicher Bedeutung ist und wie es um die Eile bestellt ist, wenn man erst den Gemeinderat einberufen muss, um einen Beschluss zu erwirken. Ein Eilverfahren muss zeitnah durchgeführt werden, wenn es eines sein soll.
23. Juli 2013 um 21:10 Uhr #57211Wetten wir, dass Transparent dies anders sieht?
23. Juli 2013 um 21:19 Uhr #57212Kann schon sein.
Ist der Paulusparkfaden das Maß der Dinge?, von wegen Bergfest?
zugegeben, das Thema hier ist etwas wichtiger 😉
Das Update von Enrico habe ich eben erst nachgelesen. Keine Ahnung, wo er dieses Wissen her hat. Vorhin stand das noch nicht da.
23. Juli 2013 um 21:25 Uhr #57213 -
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