Startseite › Foren › Halle (Saale) › Wiegand noch immer ohne Verfahren
- Dieses Thema hat 164 Antworten sowie 19 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 2 Jahren, 4 Monaten von Elfriede aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
14. Januar 2022 um 20:01 Uhr #412731
Ja. In einem Rechtsstaat werden komplexe Verfahren nicht in Schnellgerichten „abgeurteilt“.
Hier geht es ja nicht um einen einfachen Ladendiebstahl.
14. Januar 2022 um 20:13 Uhr #412732komplexe Verfahren
Welche Komplexe sind das denn?
14. Januar 2022 um 20:34 Uhr #412733Kommt aus dem Lateinischen. „Plectere“= „Flechten“. Den Rest kannst Du sicher ableiten, hast ja ( möglicherweise?) Abitur und ein immer „volles Gehirn“.
14. Januar 2022 um 21:03 Uhr #412734„Flechten“
Die Assoziation war sofort da: „Netzwerk“. Das verortet man aber ganz woanders.
14. Januar 2022 um 21:57 Uhr #412736Wie kann man eigentlich so schwer von Begriff sein?
Das frage ich mich allerdings auch. Bin mir aber sicher, dass Staatsanwaltschaft und Landesverwaltungsamt blickiger sind.
15. Januar 2022 um 10:10 Uhr #412742Das frage ich mich allerdings auch. Bin mir aber sicher, dass Staatsanwaltschaft und Landesverwaltungsamt blickiger sind.
Richtig. Die mussten feststellen, dass die Impfung nicht zu beanstanden war. Jetzt suchen sie halt weiter, damit man nicht zum Deppen wird. Vielleicht findet man noch ein Knöllchen von vor 10 Jahren oder so. Irgendwas wird es schon werden.
15. Januar 2022 um 10:25 Uhr #412743@Nix Idee: man sollte davon ausgehen, dass die Staatsanwalt ihre Informationen bereits beisammen hat. Das Landesverwaltungsamt allerdings auch. Wiegands Problem dürften wohl eher die Erkenntnisse sein, die letztere Behörde gewonnen hat.
Ich gehe davon aus, dass wenn man seine Informationen zusammen hat zeitnah den Prozess anstrebt und das Verfahren nicht künstlich in die Länge zieht. Also in einem funktionierendem Rechtsstaat.
Hier ist ja vom ursprünglichen Vorwurf wenig übrig und man gewinnt den Eindruck, dass man sich nicht die Blöße geben will einen Fehler einzugestehen.
Und da hier jeder seine feste Meinung hat möchte ich nochmals an den Anfang dieses Threads verweisen:
„Dadurch verzögert sich allerdings die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage gegen den 64-Jährigen erheben wird.“Also nicht mal die Staatsanwaltschaft ist sich also nach fast einem Jahr sicher, dass hier was strafbares Vorliegt. Ohne entsprechende Verfehlungen dürfte auch das Disziplinarverfahren ziemlich wackeln und die vorläufige Dienstenthebung wäre auch hinfällig.
15. Januar 2022 um 12:00 Uhr #412744Also nicht mal die Staatsanwaltschaft
Für die Dienstvergehen Wiegands ist möglicherweise nicht die Staatsanwaltschaft zuständig.
15. Januar 2022 um 12:08 Uhr #412745Einige tun sich richtig schwer, zwei völlig unabhängige Verfahren zu trennen.
– Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat
– Disziplinarverfahren Landesverwaltungsamt wegen mehrerer Dienstvergehen15. Januar 2022 um 12:15 Uhr #412746Warum soll man das trennen? Bei beiden ist doch augenfällig, wie sie in die Länge gezogen werden?
15. Januar 2022 um 15:33 Uhr #412747Wenn sie in die Kürze gezogen werden würden, wäre das dann transparenter?
15. Januar 2022 um 15:43 Uhr #412748Man kennt das vom Strudelteig. Erst wenn er in die Länge gezogen wird, wird er transparent.
15. Januar 2022 um 19:56 Uhr #412763
AnonymWarum soll man das trennen? Bei beiden ist doch augenfällig, wie sie in die Länge gezogen werden?
Du meinst Staatsanwaltschaftschaft und das LvA telefonieren jede Woche, um sich über neue Verlängerungstaktiken abzusprechen?
Was soll das „augenfällig“ bedeuten?
Was sollen beide Institutionen für ein Interesse haben? Denen ist es doch völlig egal, wer in Halle „regiert“!Verschwörungstheorie erster Güte.
Übrigens schon mal informiert, wie lange die letzten Verfahren dauerten?
Jahre!
15. Januar 2022 um 20:09 Uhr #412765Denen ist es doch völlig egal, wer in Halle „regiert“!
Glaube ich nicht. Welchen Zweck hat denn Parteizugehörigkeit?
Nun erkläre nicht, dass sich Bürger in Selbstlosigkeit für ihre Ideale aufopfern.
Es sind Ämter, die von der Politik besetzt werden.15. Januar 2022 um 20:33 Uhr #412768
AnonymStaatsanwaltschaft wird gewählt? Aha, wäre mir neu.
Und LvA? Das sind im Kern Beamte und denen juckt eine Personalie Halle gar nicht.
Die pol. Beamte in den oberen Etagen sind mit Sicherheit nicht mit den Räten unserer Stadt verbandelt.
15. Januar 2022 um 20:55 Uhr #412773Staatsanwaltschaft wird gewählt? Aha, wäre mir neu.
„Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz)[1] und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG).[2] Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaft und Staatsanwälte gegeben,[3] zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.[4][5] Bekannte Beispiele für Weisungsgebundenheit und ihre Folgen sind der Fall Mollath“
…
Generalstaatsanwalt
„Der Inhaber des Amtes ist in Deutschland ein Landesbeamter innerhalb der Besoldungsordnung R, in der Regel Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Er selbst unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht durch den Landesjustizminister.“ (wikipedia)Und LvA?
“ Stellvertretende Kreisvorsitzende bleiben ebenfalls der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Thomas Pleye (Naumburg)“
(cdu-burgenlandkreis.de)15. Januar 2022 um 21:09 Uhr #412776In einem Punkt muss man Farbi recht geben: Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft ist ein großes Problem, weil die Gewaltenteilung genau an dieser Stelle verletzlich ist.
15. Januar 2022 um 22:06 Uhr #412778Nö, das nun gar nicht, denn dann müßte es auch von Seiten der vorherigen Ermittlungsbehörden schon sein; Polizei, Zoll, Steuerfahndung. Die StA macht ja nur den Rechtsweg weiter bei Gericht. Und eben erst die Richter sind da unabhängiger
15. Januar 2022 um 22:18 Uhr #412780Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft ist ein großes Problem, weil die Gewaltenteilung genau an dieser Stelle verletzlich ist.
Nein. Die Staatsanwaltschaft gehört in der Gewaltenteilung zur Exekutive, genau so wie die Polizei. Das war immer schon so und ist in allen mir bekannten Ländern, die die Gewaltenteilung kennen, auch so.
15. Januar 2022 um 22:23 Uhr #412781Ach so, @farbspektrum: Der Generalstaatsanwalt von LSA (wer war das eigentlich zum fraglichen Zeitpunkt?) hat im April 2021 auf Weisung des MJ, also auf Weisung von Frau Keding (was ihre Motive gewesen sein sollen, weiß der Geier. Vielleicht war sie heimlich verliebt in Egbert) die Staatsanwaltschaft Halle angewiesen, ein Ermittlungsverfahren gegen Wiegand einzuleiten und dieses möglichst lang offen zu halten. Das leuchtet ein.
15. Januar 2022 um 23:11 Uhr #412782Ich möchte mal den klugen Juristen und Journalisten Heribert Prantl zitieren:
„Abhängig und weisungsgebunden. Das ist die Crux der deutschen Staatsanwaltschaft: In allen Verfahren, in denen die Politik eine Rolle spielt, ist sie gefesselt und gegängelt. Ihr oberster Chef ist nämlich ein Politiker, der Landesjustizminister. Und der sitzt in der Landesregierung, und die wiederum wird von bestimmten Parteien gestellt, und diese Parteien haben Interessen und wer glaubt, dass sie diese nicht geltend machen, lebt auf dem Mond. Den Richtern hat der Justizminister de jure nichts zu sagen, den Staatsanwälten sehr wohl. Die deutsche Staatsanwaltschaft ist (anders als z.B. die in Italien) kaum in der Lage, einen Konflikt mit der Politik durchzustehen, weil sie von der Politik abhängig ist.«
15. Januar 2022 um 23:14 Uhr #412783Und um es mal plastisch zu machen, was das bedeuten kann:
Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass deutschen Staatsanwälten die notwendige Unabhängigkeit fehle, um einen Europäischen Haftbefehl auszustellen.
16. Januar 2022 um 02:18 Uhr #412785Eine etwas differenzierter Behandlung der Thematik findet sich beispielsweise hier:
https://verfassungsblog.de/frei-aber-nicht-unabhangig/Auszüge:
(zur Forderung unabhängiger Staatsanwaltschaften bei der Erstellung von Haftbefehlen):
“
So könnten Staatsanwaltschaften künftig vorbringen, dass es einer richterlichen Kontrolle von Maßnahmen nicht bedürfe, wo die Unabhängigkeit der Entscheidung durch die institutionelle Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bereits garantiert sei.“
….„Die Unparteilichkeit staatsanwaltlicher Ermittlungen ist bereits ein Gebot der Strafprozessordnung (§ 160 Abs. 2 StPO: „Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln“). Unparteilichkeit ist aber nicht gleichzusetzen mit Unabhängigkeit im Sinne einer Freiheit von parlamentarischer Verantwortlichkeit und Kontrolle.“
17. Januar 2022 um 09:17 Uhr #412827Für die Dienstvergehen Wiegands ist möglicherweise nicht die Staatsanwaltschaft zuständig.
Würde auch noch den zweiten Link teilen mit der Suspendierung, aber dann meckert der Spamfilter wieder.
Die Staatsanwaltschaft hat also den eigentlichen Vorwurf schon restlos ausgeräumt. Einen Beamten zu entfernen weil die öffentliche Wirkung vielleicht nicht sonderlich toll war ist schon eher Harakiri.
17. Januar 2022 um 09:25 Uhr #412829Wenn sie in die Kürze gezogen werden würden, wäre das dann transparenter?
Es verlangt niemand die Nummer abzukürzen, schon Anfang Oktober war klar, es ist wohl nicht viel zu erwarten:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/suspendierung-wiegand-vorwuerfe-staatsanwaltschaft-100.html -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.