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- Dieses Thema hat 94 Antworten und 15 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 11 Monaten von wolli.
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24. Mai 2016 um 14:26 Uhr #250388
Das Strafverfahren wegen Untreue gegen OB Bernd Wiegand muß erneut aufgerollt werden. Das erste Verfahren war im Februar vergangen Jahres mit einem Fr
[Der komplette Artikel: Untreue-Prozeß gegen Wiegand: Bundesgerichtshof bestätigt Revision.]24. Mai 2016 um 16:04 Uhr #250393Alles auf Anfang. Halle ja sonst keine Probleme.
24. Mai 2016 um 16:14 Uhr #250396
AnonymDer BGH hat Fehler im ersten Verfahren festgestellt. Wir wollen doch kein Fehlurteil, oder?
24. Mai 2016 um 16:24 Uhr #250400Ist die flotte Biene auf dem Foto vor dem Gericht seine Rechtsanwältin?
24. Mai 2016 um 16:27 Uhr #250402
Anonymdie flotte Biene auf dem Foto
Ist der feiste Opa aus Kröllwitz ein klein wenig Sexist?
24. Mai 2016 um 16:28 Uhr #250403Der BGH hat Fehler im ersten Verfahren festgestellt. Wir wollen doch kein Fehlurteil, oder?
Gerade eben bin ich im anderen Thread auf die Qualität der deutschen Justiz eingegangen.
24. Mai 2016 um 16:35 Uhr #250406
AnonymMit einem beeindruckenden hochqualitativen Beitrag!
24. Mai 2016 um 16:37 Uhr #250407Mit einem beeindruckenden hochqualitativen Beitrag!
Mit Sicherheit gehaltvoller als deiner.
24. Mai 2016 um 16:39 Uhr #250409Was hast Du denn da so gethreadet?
Wer zieht hier eigentlich die Fäden? Dieses Possenspiel ist nur peinlich.
24. Mai 2016 um 16:40 Uhr #250410Farbspektrum schrieb:
Halle hat ja sonst keine Probleme.
Die lagen dem BGH aber nicht zur Behandlung vor. Warum wohl?
24. Mai 2016 um 16:46 Uhr #250411Wer zieht hier eigentlich die Fäden?
Hauptsächlich die Gutsherren und ein ältere Herr, der wohl der einzige von der Redaktion ist. dem es ums Forum geht.
24. Mai 2016 um 17:02 Uhr #250416Deshalb können wir aber die Gutsherren und den älteren Herren nicht ausgrenzen.
Forum geht’s eigentlich?24. Mai 2016 um 17:37 Uhr #250418
AnonymThema ist der Strafprozess gegen den Oberbürgermeister. Und die ein oder andere Verschwörungstheorien offensichtlich auch.
24. Mai 2016 um 19:46 Uhr #250439Farbspektrum schrieb
Wer zieht hier eigentlich die Fäden?
Hauptsächlich die Gutsherren und ein ältere Herr,
Herr Kollege Sagisdorfer, die Reflexe scheinen nach dem Eingriff schon wieder zu funktionieren, soll ich ihn zum Fädenziehen morgen früh zu Ihnen schicken, oder halten wir ihn noch auf Station?
24. Mai 2016 um 19:55 Uhr #250420
AnonymFäden ziehen am BGH? Sehr schräges Empfinden von Demokratie. Allein zu denken, dass man einen Staatsanwalt aus politischen Gründen zu irgendwas überreden könnte ist schräg und besonders wenn der Richter Revision zuläßt. Ein ganz normaler gerichtlicher Vorgang!
Hier denken einige, nur weil er ein gewählter OB ist hat dieser einen Immunitätsstatus. Die restlichen Abgründe in seinem Amt werden hoffentlich auch mal aufgearbeitet, da sind alle Vorgänger im Vergleiche zarte Lämmer gewesen.
24. Mai 2016 um 21:12 Uhr #250447Die Stadionaffäre wurde nie aufgearbeitet. Warum wohl?
https://www.lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Berichte/Sonderbericht_Stadion_Halle.pdf
Der Stadt entsteht dadurch ein dauerhafter Schaden der weit höher ist.
24. Mai 2016 um 21:41 Uhr #250448
AnonymUnd was willst du uns damit sagen? Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
24. Mai 2016 um 21:52 Uhr #250449Ich will damit sagen, dass Teile der Stadträte, die sich jetzt über den zu beklagenden Schaden öffentlichkeitswirksam empören, höchselbst die Stadt geschädigt haben, siehe Landesrechnungshof.
24. Mai 2016 um 22:03 Uhr #250450Dann könntest bzw. hättest du schon damals ein Blatt Papier nehmen können, bei Kenntnisnahme des Skandals. Deine Adresse obenauf, ins Adressatenfeld „Staatsanwaltschaft Halle“, und ab die Post. Ginge vielleicht jetzt noch, ist wohl nicht verjährt. Rechtsstaat muss auch benutzt werden, sonst rostet der ein. Also, los! Kinder im Bett, Drucker hat noch Tinte ?
24. Mai 2016 um 22:08 Uhr #250451
AnonymTrotzdem verstehe ich dich nicht @sfk. Willst du damit sagen, dass wenn A. straffällig geworden ist und aus welchen Gründen auch immer wegen der Straftat nicht angezeigt, angeklagt und verurteilt wurde, dürfen auch der B. C, usw.Straftäter nicht in Rechenschaft gezogen werden?
24. Mai 2016 um 22:09 Uhr #250452Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft keine Presse liest, dort wurde das Desaster ausführlich besprochen. Wenn das keine Vorermittlungen begründen soll, dann hilft es kaum, wenn ich den Bericht übersende.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von Stadt_für_Kinder.
24. Mai 2016 um 22:11 Uhr #250454Trotzdem verstehe ich dich nicht @sfk. Willst du damit sagen, dass wenn A. straffällig geworden ist und aus welchen Gründen auch immer wegen der Straftat nicht angezeigt, angeklagt und verurteilt wurde, dürfen auch der B. C, usw.Straftäter nicht in Rechenschaft gezogen werden?
Ausdrücklich nicht. Ich will aber auch nicht, dass ein Verdacht einer Straftat mal mehr ermittelt wird und mal weniger oder gar nicht ermittelt wird. Das Wort dafür heißt Willkür = Gegenteil von Rechtsstaat.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von Stadt_für_Kinder.
24. Mai 2016 um 22:13 Uhr #250456Ist die flotte Biene auf dem Foto vor dem Gericht seine Rechtsanwältin?
Komm den flotten Beinen bloß nicht zu nahe! 😉
24. Mai 2016 um 22:14 Uhr #250457Und was willst du uns damit sagen? Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Und was willst du uns damit sagen? Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Mit dem richtigem Parteibuch geschiet Dir nichts!
24. Mai 2016 um 22:15 Uhr #250458Ach, was für ein segensreicher Tag. Mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat ist wieder hergestellt oder besser gesagt, es wurde erneuert.
Ich hab mir grad spaßeshalber die Kommentare in den Threeads zum Prozess und nach dem ersten Urteil hier im Forum durchgelesen – da sollte mancher vielleicht mal mit sich in stille Klausur gehen.
Aber wie ich lese, endet jenes bedeutungsschwanger geraunte Geschwafel von „alten Kräften“, „Strippenziehern“ und dem „strahlenden OB“ noch immer nicht.
Ist vielleicht auch zuviel verlangt. Lieber die Augen verschließen als eine persönliche Sinnkrise riskieren. Kann ich sogar nachvollziehen. Es ging meinem Enkel auch so, als ihm neulich seine ältere Cousine den Glauben an den Osterhasen genommen hat – er wollte es schlicht nicht wahrhaben.
Tja, da stehen wir nun, im Angesicht der Weisheit des BGHs und seiner Aufhebung des Urteils. Gut so, denn der Freispruch hätte einen Präzedenzfall geschaffen und der völligen Willkür bei der Besoldung einzelner hoher Verwaltungsmitarbeiter jenseits aller Regeln Tür und Tor geöffnet.
Hach ja, wenn man jetzt noch dran denkt, wie viele vom BGH in die Revision geschickten Urteile mit dem gleichen Ergebnis zurückkamen… Da freut man sich gleich nochmal so schön.
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