Startseite Foren Halle (Saale) Untreue-Prozeß gegen Wiegand: Bundesgerichtshof bestätigt Revision.

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  • #250501

    Anonym

    Klar, ein Stadtrat ruft mal kurz beim Oberstaatsanwalt an und sagt ihm was er zu tun und zu lassen hat. Schöne Vorstellung, dann möchte ich bitte auch das Klima von solchen Ländern hier in Deutschland und nicht dieses Shitwetter. 🙂

    PPP gibt es nicht mehr und nun werden eben keine Schulen, Kitas oder ähnliche Objekte saniert, wenn nicht gerade mal wieder ein Stark XXL anrollt. Trotz Zinsniveau, wo es sich lohnen würde in Beton zu investieren.

    Stadionfinanzierung ist zu Recht vom Landesrechnungshof gerügt.

    Wenn zu Hause Frau sich die X-ten Highheels leistet, dann kann man dieses rügen nur nicht wirklich bestrafen, nur an der Wahl seiner Holden und die Bürger eben an der Wahlurne.

    Veruntreuung und Verschleudern von Geldern sind eben 2 völlig verschiedene Sachverhalte. Ich möchte behaupten, dass der OB diese Einstufung in seinem Verständnis ernsthaft als korrekt ansieht, es ging „nur“ um den Erfahrungszuschlag, den er eben hoch ansetzte. Dafür kann man Verständnis haben, der Sachgrund war aber nicht vorhanden.
    http://www.mz-web.de/halle-saale/untreue-prozess-gegen-wiegand-3467958

    Wichtig wäre auch erstmal die neue Urteilsbegründung im Detail zu lesen. Vielleicht ist der Freispruch am LVG berechtigt aber nur falsch begründet. 😉

    #250512

    Und besagter OB, seines Zeichens promovierter Verwaltungsrechtler, hat sich schlußendlich über all diese Hinweise und Widersprüche hinweggesetzt…

    Bitte genau bleiben. Er ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH). Auch die Promotion über ein juristisches Thema macht ihn nicht zum Verwaltungsrechtler.

    #250518

    Die Stadträte haben keine Garantenstellung dem OB gegenüber. Damit können sie sich nicht strafbar machen, wenn letzterer gegen Strafvorschriften verstößt.
    Außerdem haben sie ihn gewarnt. Was hätten sie noch deiner Meinung nach machen sollen?

    Die Frage ist, was haben die Stadträte im Ausschuss für Personalangelegenheiten gemacht: http://buergerinfo.halle.de/kp0040.asp?__kgrnr=1094

    Sie sind ebenso berufen, Schaden von der Stadt abzuwehren. Haben Sie eine einstweilige Verfügung gegen die Einstellung beantragt? Haben Sie sehenden Auges zugesehen, wie der Stadt ein „Schaden“ (noch gilt die Unschuldsvermutung) entstanden ist? Warum nicht?

    Mit der Garantenstellung wäre ich mir nicht so sicher.

    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/08/5-394-08-1.php

    „Für Inhalt und Umfang der Garantenpflicht kommt es entscheidend auf die Zielrichtung der Beauftragung an, also darauf, ob sich die Pflichtenstellung des Beauftragten allein darin erschöpft, die unternehmensinternen Prozesse zu optimieren und gegen das Unternehmen gerichtete Pflichtverstöße aufzudecken und zu verhindern, oder ob der Beauftragte auch vom Unternehmen ausgehende Rechtsverstöße zu beanstanden und zu unterbinden hat (sog. Corporate Compliance).“

    Welche Pflichtenstellung hat der Stadtrat noch einmal? Er ist ein Exekutivorgan (was nicht mal einige Stadträte wissen), mit dem primären Zwecke der Kontrolle der Verwaltung.

    #250522

    Wann begreifen hier auch einige endlich mal, das der ganze Prozess gegen Wiegand nichts anderes als ein Rachefeldzug seitens der nicht gewählten OB-Kandidaten ist. Diese Leute können oder wollen sich ihre Niederlage bei der letzten OB-Wahl einfach nicht eingestehen und versuchen alles in „ihrer“ Macht stehende, um Wiegand vom Thron zu stossen.
    Ehe der nächste Prozess zu Ende ist, ist Wiegands erste Amtsperiode vorbei und ich hoffe inständig für die Stadt Halle, das sich Herr Wiegand bei der nächsten OB-Wahl wieder zur Wahl stellt und auch wieder gewählt wird.
    Unter Frau Häussler und Frau Szabados hat die Stadt Halle so richtig gelitten und genau diese Leidenspolitik wäre unter Herrn Bönisch als OB weitergelaufen.

    #250523

    @Xsara3112
    Ich gehöre auch zu den Dämlichen, die das nicht begreifen.
    In den Amtszeiten von OB Häusler und OB Szabados, wo die Stadt so richtig gelitten hat, war ich auch im Stadtrat und ich lege Wert darauf, dass damit die Stadt auch unter mir so richtig gelitten hat.

    #250524

    Deine Schäden sind schon verjährt. 🙂 🙂 🙂

    #250525

    Aber sie reißen noch immer jedes Jahr ein großes Loch in des Haushalt, wie z.B. die Brandbergehalle.

    #250526

    Ist der größte Lochreißer nicht das MMZ?

    #250527

    Pssst. Es konnte weder Daggi noch der Stadtrat wissen, dass durch ein sehr großes un luftiges Foyer und sehr große Fenster ein super-wirtschaftliches Gebäude entsteht.

    #250528

    Und dann wäre da noch der „Hafen“…

    #250532

    Wann begreifen hier auch einige endlich mal, das der ganze Prozess gegen Wiegand nichts anderes als ein Rachefeldzug seitens der nicht gewählten OB-Kandidaten ist. Diese Leute können oder wollen sich ihre Niederlage bei der letzten OB-Wahl einfach nicht eingestehen und versuchen alles in „ihrer“ Macht stehende, um Wiegand vom Thron zu stossen.

    Da gibt es nichts zu begreifen. Das sind die scheinbar ewig jungen Hirngespinste, um die Nicht-Erfolge des OB als Opfermythos zu verkaufen – Schuld sind immer die „Verhinderer“, „Wahlverlierer“, „Strippenzieher“ und „alten Kräfte“. Gibt es auch nur ein einziges Beispiel, das diese Vorwürfe belegt?

    Und überhaupt, gehören die BGH-Richter auch zum Klüngel, der unablässig gegen den OB intregiert? – Lächerlich!

    #250537

    Ud dann wäre da noch der „Hafen“…

    Ist der nicht auf HäußlerInnen Mist gewachsen?

    #250540

    Als Nicht-Jurist verstehe ich den ersten Absatz der Begründung des Senates nicht ganz. Der zweite Teil („Er hat ausgeführt, dass bereits…“) besagt, dass aufgrund von Rechtsfehlern eine Urteilsaufhebung erfolgen muss.
    Dann könnte ich den ersten Teil zu ergründen versuchen:

    „Der 4. Strafsenat ist der Auffassung des Landgerichts nicht gefolgt,

    wonach sich die Einordnung aller drei Mitarbeiter in die jeweilige Erfahrungsstufe 5 innerhalb des dem Angeklagten durch die Vorschriften des TVöD (VKA) eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielraums und damit im tariflich vorgegebenen Rahmen bewegt habe

    und es deshalb schon an einem pflichtwidrigen Handeln fehle.“

    ==> Das kann heißen: Die Einordnung bewegt sich NICHT im eingeräumten Spielraum, daher fehlt es NICHT an einem pflichtwidrigen Handeln (- sondern es handelt sich um pflichtwidriges Handeln),

    ==> oder: Die Einordnung bewegt sich doch darin, aber es liegt trotzdem nicht (und nicht nur „deshalb schon“) das Fehlen pflichtwidrigen Handelns vor?

    ==> oder oder oder

    Eigentlich ist wieder alles offen und unklar, ob die Einstufung so hätte erfolgen dürfen oder eben nicht, sehe ich das richtig?

    #250541

    Gut, nach einem Lesen des MZ- Haß- artikels (Vertreibt ruhig weiter eure Abbonenten!) ist mir aufgefallen, das wohl doch eine politische Entscheidung vorliegt.
    (Einfach mal lesen, kleiner Klaus)

    Den nicht mal die versammelte Intelligenz der Bundesstaatsanwaltschaft war in der Lage, Rechtsfehler in Wiegands Entscheidung zu erkennen.

    Auch der BGH stellte nur fest, das wohl Rechtsfehler vorliegen, wußte aber nicht welche! und verweist auf niedrigrangige Entscheidungen, nur welche!, weiß er nicht zu sagen!)
    Das konnte nur der BGH, die politischen Feinde des OB und der MZ Redakteur!(Beruf verfehlt!)
    Vielleicht weiß es ja der Tus- Minister, der OB in Persil.

    #250542

    Warum sagt denn der BGH nicht gleich, welche Erfahrungsstufe jeweils angemessen gewesen wäre? Genügend Stoff für diese Beurteilung hatte er ja vorliegen. Hier geht in der Tat wieder das Rätselraten weiter.

    #250545

    Kleiner Klaus:
    „Da gibt es nichts zu begreifen.“

    Erwartet auch keiner von Dir!

    Was macht eigentlich Dein Hochhaus auf der Spinnenwiese? 😉

    #250546

    Aber sie reißen noch immer jedes Jahr ein großes Loch in des Haushalt, wie z.B. die Brandbergehalle.

    Wenn das Parteibuch stimmt, ist kein Schaden entstanden!

    #250548

    Anonym

    Eigentlich ist wieder alles offen und unklar, ob die Einstufung so hätte erfolgen dürfen oder eben nicht, sehe ich das richtig?

    Mehr oder weniger, ja. Das Landgericht entscheidet erneut mit Beweisaufnahme und allem Pipapo. In erster Linie geht es aber darum, ob die Einstufung den Tatbestand der Untreue erfüllt.

    Was tatsächlich offen und unklar ist/bleibt, ergibt sich aus der Begründung des BGH. Sobald diese vorliegt bzw. veröffentlicht wurde, wissen wir mehr.

    Warum sagt denn der BGH nicht gleich, welche Erfahrungsstufe jeweils angemessen gewesen wäre?

    Weil der BGH als Revisionsinstanz das Urteil auf Rechtsfehler prüft, nicht die Angemessenheit der Einstufung. Daher auch Zurückverweisung an die Vorinstanz. Dort wird (erneut) der Sachverhalt festgestellt und die Angemessenheit überprüft.

    Es ist auch kein Rätselraten, vielmehr ein ganz normaler Vorgang im deutschen Rechtssystem.

    #250550

    Er bricht sich aber keinen Zacken aus der Krone, zumindest einen Hinweis zu geben.

    #250551

    Pssst. Es konnte weder Daggi noch der Stadtrat wissen, dass durch ein sehr großes un luftiges Foyer und sehr große Fenster ein super-wirtschaftliches Gebäude entsteht.

    Auch Halle hatte ein Anrecht! auf ein MMZ Halle- international für hochfliegende Träume.
    Vielleicht spült das nächste Hochwasser diesen Tanker ja in den Hafen?
    Mit Deichen etc., ist ja Dank hallenser Klagefreudigkeit nicht zu rechnen, und wenn die Saale ausgebaggert wird.
    Und eine City Brücke nach Gimritz war auch noch drin.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von redhall.
    #250552

    Und wenn der OB eine Einstufung mit Zustimmung des Personalrates – also etwas niedriger- vorgenommen und nach einem halben Jahr auf die jetzige Stufe angehoben hätte, dann hätte kein Hahn danach gekräht. Aber nein, er musste ja mit dem Kopf durch die Wand.

    #250554

    Er sagt ja, er hätte das Personal nicht anders bekommen.

    #250555

    Das hätte die auch nicht an staatsanwaltlichen Ermittlungen gehindert, es ging ums Prinzip.
    Daggi durfte kreuz der quere einstellen, wen und wie sie wollte, wenn nur die GROKO gleichmäßig bedacht wurde!

    #250558

    Hinter der großen Verschwörung kann nur Wolli stecken. Nachdem das mit der verschwundenen Amsel allein nicht geklappt hat, hat er den BHG beeinflusst, um hier im Hallespektrum noch mal eine große Diskussion zu haben mit Beiträgen, die wir alle schon gelesen haben und die auch keinen Mehrwert mehr bringen außer noch mehr Zurschaustellung von peinlicher Verbohrtheit.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von HansimGlück.
    #250563

    Ich muss gestehen, dass ich die älteren Diskussionen noch nicht gelesen habe und mich also in diesem Thread informiere.

    Und wenn der OB eine Einstufung mit Zustimmung des Personalrates – also etwas niedriger- vorgenommen und nach einem halben Jahr auf die jetzige Stufe angehoben hätte, dann hätte kein Hahn danach gekräht. Aber nein, er musste ja mit dem Kopf durch die Wand.

    Und genau das zeichnet ihn aus – wobei ich denke, dass es zur Summe seiner Charakterzüge gehört und sein „dynamisches Gesamtbild“ ausmacht – dem ich durchaus Positives abgewinnen kann.

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