Startseite › Foren › Halle (Saale) › Silvester in Leipzig Connewitz
- Dieses Thema hat 143 Antworten und 19 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 Jahren, 2 Monaten von Stadt_für_Kinder.
-
AutorBeiträge
-
7. Januar 2020 um 22:11 Uhr #364331
„Der viel zitierte Begriff Not-OP wurde aber von den Medien ins Spiel gebracht.
Jetzt hätte ich gerne Belege für deine Aussage, dass irgendwelche Aussagen der Polizei wahrheitswidrig waren.“
Vielleicht schaut man da mal zur Abwechslung in die Pressemitteilung der Polizei selber, was sie gesagt hat:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2020_69739.htm7. Januar 2020 um 23:56 Uhr #364334Polizeisprecher macht am ersten Tag Aussage a. Am zweiten Tag b. a und b widersprechen sich. Frage: welche Aussage ist wahr?
Gut, also wie immer nichts Konkretes. Widersprüchliche Mutmaßungen kamen von der Presse. Einzige Konkretisierung war die Operation, die restliche Erstmeldung bestätigt sich vollumfänglich durch das (längerer) Video.
7. Januar 2020 um 23:57 Uhr #364335Polizeisprecher macht am ersten Tag Aussage a. Am zweiten Tag b. a und b widersprechen sich. Frage: welche Aussage ist wahr?
Aus der Sicht des Presserspechers wahrscheinlich beide. Es hängt davon ab, welche Informationen seiner Behörde jeweils vorlagen. Deshalb werden alle relevanten Polizeieinsätze im Nachhinein überprüft, analysiert und bewertet. Jeder gute Polizeidienststelleleiter führt regelmäßig solche Evaluierungen durch. Dass @nix idee, Wolli und Co. sowas als überflüssig und polizeifeindlich betrachten, interessiert die Polizei recht wenig. Da ist eben Professionalität und nicht Gefühlsduselei gefragt.
Klingt Landfriedensbruch nicht harmloser als Körperverletzung, schwere Körperverletzung, versuchter Totschlag oder wie der hier offensichtlich vorliegende Mordversuch?
Es geht nicht um Klingen, wobei ich nicht wüsste, warum Landfriedensbruch harmlos klingen soll, sondern um Sein. Schwerer Landfriededensbruch ist eine schwerwiegendere Straftat als eine (einfache) Körperverletzung, wobei das eine das andere nicht ausschließt. Es können mehrere Rechtsvoschriften gleichzeitig oder nacheinander verletzt werden.
Der „vorliegende Mordversuch“ ist beim aktuellen Erkenntnisstand alles andere als „offensichtlich“. Wenn die Staatsanwaltschaft Leipzig es so vorsichtig formuliert: „man sieht IM MOMENT keine Veranlassung vom ANFANGSVERDACHT des Mordversuchs abzuweichen“, kann man nicht eine sonnenklare Sachlage herbei(alb)träumen.
Und weil derzeit keine Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass der angegriffene Polizist seinen Gehörsinn verloren hat, kann man auch nicht von schwerer Körperverletzung sprechen.
Zusammengefasst: Dramatisierungen und Verharmlosungen nehmen sich nichts. Beide sind sinnverstellend und der Sache schädlich.
8. Januar 2020 um 00:09 Uhr #364336„Der viel zitierte Begriff Not-OP wurde aber von den Medien ins Spiel gebracht.
Jetzt hätte ich gerne Belege für deine Aussage, dass irgendwelche Aussagen der Polizei wahrheitswidrig waren.“
Vielleicht schaut man da mal zur Abwechslung in die Pressemitteilung der Polizei selber, was sie gesagt hat:
Bist du verwirrt? Liest Du Texte bevor Du dich echauvierst?
Im Text steht notoperiert, darauf bezog ich mich sogar per Zitat. Die Medien machten aus dem Laienhaften „notoperiert“ aus der entsprechenden Mitteilung „lebensgefährliche Verletzungen“ z.B Tag24.
8. Januar 2020 um 00:14 Uhr #364338He wurde not operiert, told his Pressespeaker.
8. Januar 2020 um 00:44 Uhr #364339Es geht nicht um Klingen, wobei ich nicht wüsste, warum Landfriedensbruch harmlos klingen soll, sondern um Sein. Schwerer Landfriededensbruch ist eine schwerwiegendere Straftat als eine (einfache) Körperverletzung, wobei das eine das andere nicht ausschließt. Es können mehrere Rechtsvoschriften gleichzeitig oder nacheinander verletzt werden.
Der „vorliegende Mordversuch“ ist beim aktuellen Erkenntnisstand alles andere als „offensichtlich“. Wenn die Staatsanwaltschaft Leipzig es so vorsichtig formuliert: „man sieht IM MOMENT keine Veranlassung vom ANFANGSVERDACHT des Mordversuchs abzuweichen“, kann man nicht eine sonnenklare Sachlage herbei(alb)träumen.
Und weil derzeit keine Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass der angegriffene Polizist seinen Gehörsinn verloren hat, kann man auch nicht von schwerer Körperverletzung sprechen.
Zusammengefasst: Dramatisierungen und Verharmlosungen nehmen sich nichts. Beide sind sinnverstellend und der Sache schädlich.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich aber deutlich Konkreter geäußert, wie ich eine Antwort darunter zitiert hatte. Dort wurde der Tötungsversuch, welcher sich auch durch das Video der TAZ wohl erhärtet, explizit erwähnt und eben warum die Staatsanwaltschaft von niederen Beweggründen ausgeht.
Alles in allem ist, stand jetzt, wohl von einem Mordversuch auszugehen. Daran ändern auch Nebelkerzen wie der brennende Einkaufswagen oder der Streit ums „notoperieren“ nichts.
Wie definierst Du in dem Sinne eigentlich schwerwiegender? Immerhin steht auf eine Körperverletzung eine höhere Höchststrafe.
8. Januar 2020 um 00:57 Uhr #364340He wurde not operiert, told his Pressespeaker.
Sein Pressesprecher? Wo wir schon bei Falschaussagen sind.
Aber Du Gut, der Punkt lässt sich in der Zukunft sicher verbessern. Wir setzen einfach noch ein paar Ärzte in die Pressestelle, dann sind die Formulierungen sicher genauer. Jetzt müssten wir nur noch das Problem mit den Linksextremismus in Leipzig lösen, nicht das wir 2020 irgendwann von vollendetem Totschlag oder Mord reden müssen.
8. Januar 2020 um 01:01 Uhr #364341ANFANGSVERDACHT ist kein hinreichender Tatverdacht und noch weniger etwas Offensichtliches, sprich etwas fast so klar wie erwiesen. Warum fällt es dir so schwer, es zu kapieren?
Die Staatsanwaltschaft Leipzig spricht ausdrücklich von ANFANGSVERDACHT eines Mordversuchs und schließt damit zurecht nicht aus, dass im Verlauf der Ermittlungen davon abgewichen werden könnte.
Schwerer Landfriedensbruch: Straferwartung 6 Monate bis 10 Jahre.
Korperverletzung: Straferwartung bis 5 Jahre oder Geldstrafe.Warum wohl ist ein schwerer Landfriedensbruch schwerwiegender als eine einfache Körperverletzung?
- Diese Antwort wurde geändert vor 4 Jahren, 2 Monaten von Cata.
8. Januar 2020 um 01:14 Uhr #364342Die Polizei gibt also laienhafte Pressemitteilungen heraus. Soso.
No! Problem! Hei-wu. 😉
8. Januar 2020 um 01:33 Uhr #364344Die Polizei gibt also laienhafte Pressemitteilungen heraus. Soso.
Nein, es gibt auch Pressesprecher „Der Polizei“, die wissen, was sie tun, sind ausgebildet, intelligent und handeln auch in Extremsituaionen (die Leipzig nie hatte) besonnen:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.pressesprecher-im-portraet-die-stimme-der-muenchner-polizei-marcus-da-gloria-martins.1c17d1c6-25f4-4b3b-9d6a-2c8b7516e11d.htmlIm Übrigen habe ich den Eindruck, dass auch die Hallesche Polizei diesbezüglich weitaus besser aufgestellt ist als Leipzig.
8. Januar 2020 um 07:03 Uhr #364346Es wär schon viel gewonnen, wenn einige Connwitzer Randalierer „ausgebildet, intelligent“ handeln würden. dann gäbe es auch keine Polizeieinsätze.
8. Januar 2020 um 09:26 Uhr #364350Interessant, dass du Polizisten und Randalierer auf eine intellektuelle Stufe stellen willst.
8. Januar 2020 um 13:06 Uhr #364368ANFANGSVERDACHT ist kein hinreichender Tatverdacht und noch weniger etwas Offensichtliches, sprich etwas fast so klar wie erwiesen. Warum fällt es dir so schwer, es zu kapieren?
Die Staatsanwaltschaft Leipzig spricht ausdrücklich von ANFANGSVERDACHT eines Mordversuchs und schließt damit zurecht nicht aus, dass im Verlauf der Ermittlungen davon abgewichen werden könnte.
Also ab wann dürfen wir über offensichtlich reden? Sollte ein Urteil fallen, haben wir offensichtlich nämlich auch hinter uns gelassen.
Der Staatsanwalt hat aber auch recht deutlich gemacht warum er vom Mordversuch ausgeht. Für mich als Nichtjuristen reicht es erst mal für die Bewertung, dass es offensichtlich ein Mordversuch war. Sollte das Wort offensichtlich ein juristischen Fachbegriff darstellen, dann kannst Du gerne deine Argumentation vorbringen, sollte es in dem Bereich genutzt werden.
Schwerer Landfriedensbruch: Straferwartung 6 Monate bis 10 Jahre.
Korperverletzung: Straferwartung bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
Warum wohl ist ein schwerer Landfriedensbruch schwerwiegender als eine einfache Körperverletzung?
Stimmt, Du hast ja den schweren eingeworfen, da der einfache ja harmloser war. So viel zu deiner Motivation.
8. Januar 2020 um 13:29 Uhr #364369Nein, es gibt auch Pressesprecher „Der Polizei“, die wissen, was sie tun, sind ausgebildet, intelligent und handeln auch in Extremsituaionen (die Leipzig nie hatte) besonnen:
Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass auch die Hallesche Polizei diesbezüglich weitaus besser aufgestellt ist als Leipzig.
Gute Beispiel. Sowohl in München als auch in Halle sind vorläufige Informationen in die offizielle Kommunikation eingeflossen. Diese wurden wie in Leipzig konkretisiert oder damals eben sogar korrigiert. Deswegen steht auch in der ersten Mitteilung etwas „versuchten Totschlags“, jetzt sind wir schlauer und es wird wegen dem Mordversuch ermittelt.
8. Januar 2020 um 13:32 Uhr #364371Deswegen steht auch in der ersten Mitteilung etwas „versuchten Totschlags“, jetzt sind wir schlauer und es wird wegen dem Mordversuch ermittelt.
Den feinen Unterschied zwischen versuchtem Mord und versuchtem Totschlag bestimmt bzw. ermittelt die Polizei neuerdings selbst und kommuniziert das über die Presse?
Wieder was gelernt.
8. Januar 2020 um 14:20 Uhr #364379Den feinen Unterschied zwischen versuchtem Mord und versuchtem Totschlag bestimmt bzw. ermittelt die Polizei neuerdings selbst und kommuniziert das über die Presse?
Wieder was gelernt.
Nein aber die Polizei ermittelt und sie wird auch wissen weswegen sie ermittelt und das LKA ermittelt eben wegen versuchtem Mord. Den feinen Unterschied warum eben wegen versuchtem Mord ermittelt wird, hat der zuständige Staatsanwalt erläutert.
8. Januar 2020 um 14:28 Uhr #364380Oh man ihr habt Probleme sich an Formulierungen hoch zu ziehen, warum sollte unsere Gesellschaft es aktzeptieren wenn Linke Chaoten, Baustellen verwüsten und Baugeräte in Brand stecken, warum sollen wir akzeptieren, dass Mitarbeiter von Immobilienfirmen in Ihren Wohnungen überfallen und verprügelt werden, und warum sollen wir akzeptieren das Polizeibeamte im Dienst von Linken Chaoten mit Pyrotechnik attakiert werden. Das ist in keinem Teil des Landes zu akzeptieren oder gar gut zu heißen auch nicht in einem Links geprägten Stadtteil. Das sind Aktionen die klar aufzeigen, dass die Akteure unsere Gesellschaftsform ablehnen, bei Rechts gibt es massiven Wiederstand aber bei Links soll das alles so hingenommen werden. Nein das kann man nicht hin nehmen, auch die Bewohner von Connewitz haben sich an die Gesellschaftlichen Normen zu halten und da ist Gewalt nunmal schlicht abzulehnen.
Und zu eurem Problem mit der Not-Op, es gibt schlicht eine Unterscheidung zwischen geplanter OP und Not OP, alles was ungeplant stattfindet also auf Grund von Unfällen oder um die körperliche unversehrtheit wieder her zu stellen ist eine Not Op, also auch das ablassen eines Blutergusses am Ohr um das Innenohr zu entlasten. Diese Verletzung kann man nicht aussitzen oder sich erstmal angucken ob es durch Hand auflegen heilt, wenn der Druck zu lange bestand hat gibt es unumkehrliche Verletzungen am Ohr und dann haben wir einen Beamten der Dienstunfähig ist weil er sein Gehör eingebüßt hat, ganz egal durch was, Schlag gegen den Kopf oder detonation von Pyrotechnik in direkter Nähe.
8. Januar 2020 um 17:00 Uhr #364387Hei-wu, jetzt musst Du stark sein, einer deiner Lieblinge ist heute wegen Körperverletzung verurteilt worden. Ist jetzt der Pressesprecher schuld? Sind jetzt alle voll Nazi?
8. Januar 2020 um 17:07 Uhr #364388einer deiner Lieblinge ist heute wegen Körperverletzung verurteilt worden
Und, was ist daran auszusetzen?
8. Januar 2020 um 17:27 Uhr #364389
Anonym[Gelöscht. Forderungen nach „Arbeitslager“ fliegen hier raus]. (Red.)
9. Januar 2020 um 09:07 Uhr #364410@Lucky Diskutier im Rahmen der Höflichkeit und des Gesetzes passend zum Thema, aber nerv die Admins nicht. Das ist nicht das erste Mal, dass ich das sagen muß.
9. Januar 2020 um 10:45 Uhr #364419Wenn ich richtig gehört habe 6 Monate Knast auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnützige Tätigkeit – solche Strafen schrecken doch nicht ab.
9. Januar 2020 um 11:00 Uhr #364424Das ist ein übliches Strafmaß und auch angemessen. Beim nächsten Mal fährt er dann ein.
9. Januar 2020 um 13:09 Uhr #364429Ideenlos versucht Spuren zu verwischen, leider sehr ideenlos, Wie mache ich aus einem Elefanten wieder eine Mücke?
Trotz Rufen nach Strafverschärfung wurde wieder nur im Rahmen der Gesetze verurteilt. Wo sind wir nur gelandet?
9. Januar 2020 um 17:58 Uhr #364452Wenn ich richtig gehört habe 6 Monate Knast auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnützige Tätigkeit – solche Strafen schrecken doch nicht ab.
Prügelnde Polizisten bekommen das bezahlt, also ein Gehalt.
Und den Nullnummern der Pressestelle, die von Mordversuch schwafelten, also bewusst Lügen verbreiteten, wird zwar ganz leise widersprochen …. sonst nichts. -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.