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- Dieses Thema hat 22 Antworten und 7 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren, 7 Monaten von wolli.
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23. September 2017 um 17:14 Uhr #298517
Der hallesche Architekt „Hunger“ hat sie einst als Schallschutz vor die Garagen an der B80 gesetzt. Jetzt soll sie um einen Meter nach hinten verstzt werden, wodurch die Garagen entfernt werden müssen.
Da bin ich aber gespannt wie das ausgeht.23. September 2017 um 21:26 Uhr #298527Was ist denn der Grund für die Zurückversetzung der Schallschutzmauer?
23. September 2017 um 21:28 Uhr #298528Lt.MZ die Vorschrift für Bundestraßen, das Straßenschild wurde zurückversetzt, vorher war es städtische Straße.
23. September 2017 um 21:41 Uhr #298530Sie ist anscheinend zu nah an der Straße.
Das mit dem Ortsausgangsschild, was der Rentner der MZ sagt ist Käse. Es zählt der OD-Stein, der da irgendwo wohl weiter zum Rennbahnkreuz steht, Ortsein- und -ausgangsschilder haben nur was mit der zulässigen Geschwindigkeit zu tun.24. September 2017 um 13:11 Uhr #298555Man kann doch einfach die Garagen verkürzen. Für einen Smart reicht es dann immer noch.
24. September 2017 um 16:29 Uhr #298571Oder als Zickenstall für schlechte Zeiten.
24. September 2017 um 17:51 Uhr #298584Die Garagen haben formaljuristisch bis 31.12.2019 Bestandsschutz und ob der bisherige Abstand der Lärmschutzwand zur B80 durch den Rechtträgerwechsel zum LSBB unbedingt geändert werden muß, wäre noch zu prüfen. Ebenso, ob die Sanierung der Wand auf der Geragenseite nicht auch ohne deren Versatz um 1 m gewährleistet werden kann.
24. September 2017 um 20:11 Uhr #298607Wenn die Mauer auf die B80 klatscht ist das Geschrei auch groß.
Weg mit den Garagen, im Freien rosten die Karren sowieso langsamer.24. September 2017 um 22:01 Uhr #298626Es gibt keinen Rechtsträgerwechsel. Gehörte schon immer der Landesstraßenbehörde. Hat sich nur anscheinend bisher niemand drum geschert.
Stand nicht irgendwo was zur Mauer vor einiger Zeit. Hält nicht mehr oder so?25. September 2017 um 13:22 Uhr #298745Es gibt keinen Rechtsträgerwechsel. Gehörte schon immer der Landesstraßenbehörde. Hat sich nur anscheinend bisher niemand drum geschert.
Stand nicht irgendwo was zur Mauer vor einiger Zeit. Hält nicht mehr oder so?Wenn es keinen Rechtsträgerwechsel gegeben hat, wie erklärst du dir die Tatsache, dass die B80-Brücke zum Kanal noch immer im Brückenkataster der Stadt steht und die Landesstraßenbehörde demnächst die Sanierung übernehmen wird. Etwa deshalb, weil sie der Stadt unter die Arme greifen will?
25. September 2017 um 17:51 Uhr #298778Hast du doch schon selber beantwortet. Dad Land würde kaum zahlen, wenn es nicht muss. Stehen im Brückenkataster zufällig auch die ganzen Bahnbrücken?
25. September 2017 um 20:30 Uhr #298797In dem Brückenkataster stehen nur städtische Straßenbrücken.
25. September 2017 um 20:41 Uhr #298798Wo kann man dieses Kataster einsehen?
25. September 2017 um 21:00 Uhr #298799Vielleicht wäre anstatt des nächsten Bäckers das Katasteramt naheliegend???
25. September 2017 um 22:19 Uhr #298800Da gibt es einmal ein sachliches Thema ohne Trolle und Hetze und dann kommt StadtfürKinder mit so einem Kommentar. 😭
Ich meinte ja die Bahn/Straßen-Kreuzungen, jetzt nicht die Brücken der Bahn über irgendwelche Gräben. Ich kenne das Kataster nicht, Kenno. Aber vielleicht ist es bei Straße/Straße(Land) Konstellationen anders als bei der Bahn und das drüber kann der Stadt gehören. Macht aber wegen der Bezahlfrage wirklich wenig Sinn.
25. September 2017 um 23:25 Uhr #298802Weg mit den Garagen, im Freien rosten die Karren sowieso langsamer.
Du lässt die außerordentliche emotionale Bindung an Garagen außer acht.
25. September 2017 um 23:33 Uhr #298803Du lässt die außerordentliche emotionale Bindung an Garagen außer acht.
Ich weiß. Hier stand unser erster, himmelblauer Trabant. Und der heutige Golf geht kaum noch rein, geschweige denn der SUV, wenn’s mit dem Einsteigen schwierig wird…
26. September 2017 um 08:53 Uhr #298808Der Architekt Hunger hat sich übrigens sehr für ordentliche Radwege in Halle eingestzt, konnte aber wenig ausrichten. Er ging m.W. noch zu DDR-Zeiten nach Dresden.
26. September 2017 um 17:25 Uhr #298855@Tanc und HansimGlück.
Ich kenne nur eine Antwort der Stadt vom Amt 66 mit Datum 03/13 auf eine Anfrage von Ingo Kautz in Planungsausschuß zu einer Kostenschätzung für den Unterhalt der Spannbetonbrücken 2013-2023, wo zur Brücken Nr.111 „Brücke zum Kanal“ wie folgt ausgeführt wurde:
„Zuständigkeit mit Land erforderlich ggf.Ersatzneubau , der Finanzbedarf 2015-16 von 1,78 Mio € blieb im Amt 66 unberücksichtigt.“Damit ist dooh klar, dass ein Rechtsträgerwechsel stattgefunden hat.
26. September 2017 um 21:44 Uhr #298860Wie kommst du von dem kryptischen Telegramm zu deiner Schlussfolgerung?
„Zuständigkeit mit Land erforderlich“ kann ziemlich viel bedeuten. Vielleicht dass es erst geklärt werden muss oder das Land zuständig ist.26. September 2017 um 21:56 Uhr #298861Das kümmert die Mauer nicht. Entweder sie kippt bei Sturm auf die Straße oder auf die Garagen.
27. September 2017 um 20:58 Uhr #298959@Hansimglück,
ich wollte nur feststellen, dass jetzt erst das Land zuständig geworden ist und nicht schon immer war.27. September 2017 um 21:46 Uhr #298965Die Hunger-Mauer einen Meter nach hinten versetzen ist ein reines Wohlstandsproblem.
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