Dann schenkt es halt jemand anderem Bedürftigen… oder schickt jemanden zum Fontänefest, der vom Verein ist und dort die Ballons aufpustet…
Nebenher könnte man das auch noch auf einem Plakat klarstellen…
wolli, klar Prinzip, aber das System wäre auf diese Weise ad absurdum geführt… der sprichwörtliche Spiegel.
Mit solchem Firlefanz wird der OB jedenfalls kaum das Interesse an privater Förderung erhärten können. da greift sich doch jeder an den Kopf und denkt sich seinen Teil (LmaA).
Voraussagen geht nicht, das Gas wird ja vor der Genehmigung verbraucht, das Geschenk also angenommen.
Wenn die Gasfirma sponsern würde wäre die notwendige Genehmigung okay, aber Fördervereine sind ja zum Sponsern gegründet.
Das Gesetz nahm ich bereits zur Kenntnis. Mir ging es aber eigentlich um die Höhe der Zuwendung, über die der Stadtrat beschgließen musste. Ist denn mit der Formulierung „geringfügige Zuwendung“ ein Betrag von maximal 1000,00 EUR zu verstehen?
Gibt es einen Link zu dem >Bschluss des Stadtrates?
Es geht gar nicht einfacher:
Wenn die Sparkasse den Fördervereinen der Schulen Tablets schenkt, muss weder der OB noch der Stadtrat gefragt werden, und wenn die Fördervereine den Schülern diese Tablets schenken auch nicht, nur wenn die Tablets den Schulen geschenkt werden, also nicht direkt den einzelnen Schülern, muss das genehmigt werden, unter 1000 Euro vom OB, darüber vom Stadtrat.
Vielleicht haben die Fördervereine die Tablets den Schulen nur geliehen, dann muss m.E. auch niemand gefragt werden.
Die Tablets gehen aber nicht an die Schüler direkt, sondern werden von der Schule „verwaltet“. Sprich, die für IT zuständigen Mitarbeiter/Lehrer betreuen die Dinger, welche in der Schule bleiben.
Mir scheint, dass immer suggeriert wird, das jeder Schüler so ein Ding persönlich bekommt, was aber nicht ist!
Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen habe ich gehört, dass die Tablets dem Förderverein gehören und an die Schüler ausgeliehen werden, dagegen ist nichts zu sagen.
Aber die Sparkasse hat ein Problem wegen Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung.
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