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12. August 2013 um 16:28 Uhr #61067
AnonymWas ist nun im April 2012 passiert? Theoretisch sollte zu dem Zeitpunkt alles klar gewesen sein. Da Halle nicht in den bisherigen mittelfristigen Planungen auftauchte, sind wir vom Tisch gefallen und Stadt hatte es hingenommen?
12. August 2013 um 16:31 Uhr #61068Die neue Klage liegt beim Verwaltungsgericht in HALLE gegen das LVwA vor. Gegen dieses wurde bisher nicht geklagt. Ob die 2. Instanz beim OVG in MD für das erste Verfahren bezüglich Baustopp wirklich angegangen wurde ist bisher nicht zu lesen.
12. August 2013 um 16:42 Uhr #61069Hier die Antwort auf die kleine Anfrage von Dietmar zum Gimritzer Damm:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d0960gak_6.pdf
Die von Thomas Felke kann ich so schnell nicht finden!!12. August 2013 um 17:37 Uhr #61070
Anonym@Nachrichtenticker Zur Fristwahrung der Beschwerde gegen den Beschluss vom 25.7. musste die Beschwerde entweder in Magdeburg oder Halle bis zum 8.8. eingehen. Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses lesen. Sinnvollerweise kann er nicht zweimal gegen das LVwA klagen. (Einmal zum Weiterbau seines Deiches und dann für einen Neubau?). Und natürlich war das Verfahren in Halle auch gegen das LVwA. 1. Seite benennt Prozessparteien.
12. August 2013 um 17:54 Uhr #61072Ich empfehle LESEN vor schreiben:
Verlinkte Quelle MZ:
Er hat nach Angaben von Stadtsprecher Drago Bock eine Eilklage gegen das Landesverwaltungsamt auf den Weg gebracht. Am Freitagabend ging die Klage beim Verwaltungsgericht in Halle ein. Damit will Wiegand die Behörde zwingen, im Sinne der Gefahrenabwehr sofort aktiv zu werden und Planung und Bau schnellstmöglich fortzusetzen.
Da steht nichts von Beschwerde und auch nichts von Vorgehen gegen den Baustopp.
12. August 2013 um 18:08 Uhr #61073
Anonym@Nachrichtenticker „Planung und Bau schnellstmöglich FORTZUSETZEN“ Beschwerde heißt das Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Und natürlich nimmt er ein Eilverfahren. Lies einfach den ganzen Beschluss in aller Ruhe. Das ist sehr interessant.
12. August 2013 um 18:10 Uhr #61074
AnonymBevor wir weiter streiten. Gibt es eine offizielle Verlautbarung des OB welche rechtlichen Schritte der OB im Namen der Stadt unternimmt? Herr Bock redet mit der MZ und für die Stadtseite sind die sieben Zwerge zuständig?
12. August 2013 um 18:25 Uhr #61076Hr. Bock ist STADTSPRECHER und er spricht von KLAGE. Das ist eindeutig und nicht streitbar, es sei denn die MZ berichtet nicht korrekt.
12. August 2013 um 18:30 Uhr #61077„Gibt es eine offizielle Verlautbarung des OB welche rechtlichen Schritte der OB im Namen der Stadt unternimmt?“
Falls das keine rhetorische Frage ist, @ilmenau1967, warum fragst du hier und nicht im OB-Büro?Herr Bock ist Pressesprecher, insofern redet er mit der MZ. Was die Stadtverwaltung auf ihre Internetseite stellt, ist ihre Sache. Rechtsstreitigkeiten gehören meiner Meinung nach nicht dort hin.
12. August 2013 um 18:38 Uhr #61079
AnonymWer ist Chef der Stadtverwaltung. Der OB. Er klagt im Namen der Stadt und theoretisch in ihrem Interesse. Seine Erklärungen vom 01. und 02.08, stehen auch da.
Impressum Stadtseite „Verantwortlicher im i. S. d. Pressegesetzes Herr Bock Pressesprecher“.
Wäre eine Möglichkeit seinen Standpunkt unverfälscht darzulegen.
Leitlinie OB: „Wir informieren die Öffentlichkeit schnell und aktuell auch mittels moderner Medien.“ Vielleicht ist die Stadthomepage nicht modern genug.12. August 2013 um 18:52 Uhr #61081
AnonymDie Leitlinie ist ja echte Realsatire: „Wir verstehen den Stadtrat als unseren ersten Auftraggeber. Der Stadtrat erhält vollständige Informationen, die mit einer Pro/Contra Abwägung schließen. Gefasste Beschlüsse werden konsequent umgesetzt und kontrolliert.“ Nimm das, Stadtrat.
12. August 2013 um 19:04 Uhr #61083Es wäre unklug eines jeden Prozessbeteiligten, seine juristische Strategie im Laufe oder Vorfeld des Prozesses offen zu legen. Das mag man auch dem OB zugestehen.
12. August 2013 um 19:09 Uhr #61085Aufklärung gibt es inzwischen witziger Weise durch eine Köllner Zeitung:
Es gibt eine neue 2. Klage und die Beschwerde gegen den Beschluss aus dem ersten Verfahren.
12. August 2013 um 19:11 Uhr #61086@hei-wu: Wieso soll jetzt auf einmal Bönisch schuld sein? Zuständig für den deichbau ist und bleibt das Land, nicht der Stadtrat, nicht der OB.
Haushaltsrecht, der Landtag muss das Geld für den Damm einplanen. Da kann Mann darauf drängen oder könnte Mann!
12. August 2013 um 19:17 Uhr #61088
Anonym@Nachrichtenticker danke. Also doch zweigleisig.
@heiwu Die Infos, die Zeitungen kriegen, die kann er doch auf der Stadtseite posten. Aber vielleicht informiert er zuerst den Stadtrat, der nicht tagt. Als Bürger wirst du verarscht, rennst rum und pickst Krümel. Seine Art von Transparenz ist sehr speziell.12. August 2013 um 19:18 Uhr #61089@ilmenau1967 fragteHeute 16:28 Uhr.
>Was ist nun im April 2012 passiert? <
d.h.nach Abstimmung zwischen Stadt und LHW, in deren Folge das LHW die Bemühungen zur Aufnahme des Gimritzer Damms in die "Hochwasserschutzkonzeption 2020 des Landes Sachsen-Anhalt" einstellte.
Das müßte doch heraus zu bekommen sein.
Ich ahne da Schlimmes von unserer EX !!!12. August 2013 um 19:23 Uhr #61091
AnonymEr will das Land zwingen seinen Deich sofort weiter zu bauen oder ihn zu beauftragen selbst zu bauen. Zur Gefahrenabwehr, wie gehabt. Gegen LVwA und dessen Gutachter und erste Instanz. Na dann Prost Mahlzeit. Bundesverwaltungsgericht ist die nächste Instanz, da können wir schon mal das Verfahren googeln. Die reden wieder von HQ400.
12. August 2013 um 19:25 Uhr #61092
AnonymZitat: „Die Richter in Halle hatten in einem ersten Verfahren entschieden, dass der Deichbau zwar in der Sache richtig sei, statt der Kommune müsse aber das Land handeln.“ Hat das noch jemand so aus dem Beschluss heraus gelesen? Die haben doch gar nicht in der Hauptsache entschieden.
12. August 2013 um 19:57 Uhr #61093@ilmenau1967,
nein nicht HQ 400, sondern das LHW hat das Juni-Hochwasser 2013 als HQ 150 eingestuft. Vorher galt HQ 100. Daraus entstand die Deichhöhenbemessung des neuen Gimritzer Damms für einen Pegelstand in Trotha (UP) von 8,60 m.12. August 2013 um 20:03 Uhr #61094
Anonym@Kenno Ja, aber steht in der Kölner Zeitung „…wie seit 400 Jahren nicht mehr erlebt.“ Du hattest mir das ja dankenswerter Weise bereits dar gelegt. Muss denen so von der Stadt gesagt worden sein.
12. August 2013 um 20:11 Uhr #61096Die haben nicht von HQ 400 gesprochen. Das ist eben der fachtechnische Unterschied!!!
12. August 2013 um 20:17 Uhr #61097
Anonym@Kenno Danke, wieder mein Fehler. Hoffe jetzt hab ich es. „Unter Jährlichkeit versteht man dabei den zeitlichen Abstand Wiederkehrszeit), in dem ein Ereignis im Mittel entweder einmal erreicht oder überschritten wird. HQ10 ist also ein Hochwasserabfluss, der im Mittel alle 10 Jahre erreicht
oder überschritten wird.“12. August 2013 um 20:39 Uhr #61099@redhall: Rechtsverpflichtungen brechen Haushaltsrecht. Das Land ist verpflichtet zu handeln.. Da kann eine Kommune nun mal keine Ersatzvornahme machen. Die Kommune kann das Land auf dem Klageweg verpflichten, zu handeln, aber nicht darauf, selber handeln zu duerfen.
12. August 2013 um 20:49 Uhr #61103P.S. schon gar nicht hat er zu bestimmen, den Deich so zu errichten, wie er es will. Stellt Euch vor; jeder Dorfschulze duerfte seinen Wunschdeich durchsetzen.
12. August 2013 um 21:42 Uhr #61114
Anonym@roederberg1848 Wiegands Deich hat aber kein ordentliches Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Nur dann wenn gegenwärtige Gefahr besteht und das Land zustimmt, seinen Deichplan akzeptiert und die Stadt selbst damit beauftragt baut OB. Am 26.9. Thema im Landtag. Hoffen wir, dass die Flut seiner Klagen bis dahin abebbt. Offiziell hat sich bisher das LHW nicht zum OB-Deich geäußert.
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