Mittelstandsvereinigung der CDU fordert noch mehr Lockerungen: 800 m²-Grenze soll wegfallen
21. April 2020 | Wirtschaft | Ein KommentarIn der vierten Corona-Verordnung des LAndes ist geregelt, dass Läden unter 800² Verkaufsfläche geöffnet werden dürfen, wenn sie die notwendigen Abstandsregeln (wie jetzt schon in Lebensmittelmärkten) einhalten. Die Landesregierung möchte damit die Antstehung größerer Menschenansammlungen vermeiden. Das gefällt nicht jedem. So hat heute der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in Sachsen-Anhalt (MIT), Detlef Gürth, eine Anpassung der Verkaufsflächenregelung gefordert. Die jetzigen Regelungen seien zu restriktiv und würden die Notwendigkeiten des Einzelhandels nicht berücksichtigen. Die Abstandsregelungen zwischen den Kunden seien zwar richtig, aber „die stringente Begrenzung auf die Gesamtverkaufsfläche jedoch nicht sachgerecht“. Der MIT-Mann fordert daher eine Anpassung der Richtlinie. Es sei nicht nachvollziehbar, warum große Shoppingcenter und Baumärkte öffnen können, aber inhabergeführte Geschäfte weiterhin einen Totalausfall hinnehmen müssten. Der volkswirtschaftliche Schaden sei schon jetzt riesig.
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Ist es den Berufschristen nicht ausreichen, wenn größerer Menschenansammlungen vermieden werden? Steht das sozialverträgliche Frühableben im Programm. nicht das die Spans noch etwas zur Rentenkasse beitragen müssen!