Was man gegen unerwünschte Parteienwerbung im Briefkasten tun kann – und was nicht.

12. Mai 2021 | Vermischtes | Ein Kommentar

Dieses Jahr – es stehen zwei wichtige Wahlen in Sachsen-Anhalt an – kommt nach vorliegenden Beschwerden von Verbrauchern die Wahlwerbung verschiedener Parteien dazu. Auch erklärlich, da angesichts der Pandemiesituation der klassische Straßenwahlkampf nur eingeschränkt möglich ist. Wollen Verbraucher keine Werbung im Briefkasten bekommen, dann haben sie – in Abhängigkeit von der Zustellungsform – verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Ein deutlich sichtbarer Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ auf dem Briefkasten sollte bei nicht adressierter Werbung helfen. Dabei ist egal, ob es sich um Wahlwerbung oder einen Flyer der neuen Pizzeria um die Ecke handelt – die verteilenden Personen haben das Werbeverbot zu akzeptieren. Sollten trotz des Aufklebers Flugblätter oder Postwurfsendungen von Unternehmen oder politischen Parteien eingeworfen werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den jeweiligen Absender anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.

Bekommen Verbraucher jedoch persönlich adressierte Werbesendungen ist die Post verpflichtet, diese Briefe – und hierunter fallen auch Werbebriefe von Parteien – zuzustellen. Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen dürfen Verbraucheradressen aus öffentlichen Adressverzeichnissen – beispielsweise beim Einwohnermeldeamt erfragen – und letztlich für Wahlwerbung nutzen. Grundsätzlich können Verbraucher persönlich adressierte Wahlwerbesendungen nur dadurch verhindern, dass sie der Übermittlung von Meldedaten im Zusammenhang mit Wahlen beim Einwohnermeldeamt widersprechen.

(Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)

Print Friendly, PDF & Email
Ein Kommentar

Kommentar schreiben