Berufungsverhandlung wegen Betruges um Fluthilfegelder
26. August 2019 | Vermischtes | 7 KommentareEin im Februar 1964 geborener Angeklagter ist vom Amtsgericht Halle wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Mai 2013 in Zeitz ein nicht nutzbares und weitgehend ruinöses Haus für 1.500,00 Euro gekauft hatte und dann nach dem Juni-Hochwasser bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Fördermittel von mindestens 65.000,00 beantragt und erhalten hatte, wobei er wahrheitswidrig angegeben habe, das Haus sei vor der Flut in einem nutzbaren Zustand gewesen und alle sich aus den vorgelegten Gutachten ergebenden Maßnahmen sollten der Beseitigung von Flutschäden dienen. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Berufungskammer wird nun eine eigene Beweisaufnahmevornehmen. Es sind 12 Zeugen geladen.
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Der Stadtrat hat bereits auf dem genannten Abschnitt der Halle-Saale-Schleife die Wiederherstellung einer 6 m breiten Fahrspur als Fluthilfemaßnahme 117 A beschlossen.
https://up.picr.de/36607936ut.pdf
Sollen da nicht Rennen gefahren werden? Umweltschutz, wo bist du?
Was soll denn auf der Halle-Saale-Schleife von der Straße zur Wilden Saale bis z ur Heidealle nach Fertigstellung der Hochwasseerschutzmauer passieren?
Es geht in dem Urteil darum, das eben kein Schaden vorlag. Dann über das Foto der Halle-Saale-Schleife einen Flut“hilfe“mittelbetrug, eine Rechtsbeugung herbeizureden ist überflüssig, eine Anzeige bei Gericht ist jederzeit möglich,
Mir kommt es mitunter so vor, dass gerade in den Fällen, in denen die öffentliche Hand als Begünstigter auftritt, die Flutmittel den Charakter politisch gewollter „Sonderzuwendungen“ haben, damit ja keine Kommune wegen unzureichender Finanzausstattung klagt. Anders kann man sich die äußerst großzügige Auslegung allein des Begriffes „Schaden“ kaum erklären.
Eigentlich hätte ich nicht gedacht, dass mal jemand wegen Flutmittelbetruges bestraft werden könnte.
Was war eigentlich am Amselgrund (Talstraße) vor der Flut noch in Ordnung, was es nach der Flut nicht mehr gewesen sein soll?