Berufungsverhandlung wegen Betruges um Fluthilfegelder

26. August 2019 | Vermischtes | 7 Kommentare

Ein im Februar 1964 geborener Angeklagter ist vom Amtsgericht Halle wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Mai 2013 in Zeitz ein nicht nutzbares und weitgehend ruinöses Haus für 1.500,00 Euro gekauft hatte und dann nach dem Juni-Hochwasser bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Fördermittel von mindestens 65.000,00 beantragt und erhalten hatte, wobei er wahrheitswidrig angegeben habe, das Haus sei vor der Flut in einem nutzbaren Zustand gewesen und alle sich aus den vorgelegten Gutachten ergebenden Maßnahmen sollten der Beseitigung von Flutschäden dienen. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Berufungskammer wird nun eine eigene Beweisaufnahmevornehmen. Es sind 12 Zeugen geladen.

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