Bahnhof: bitte keine Schusswaffen mitbringen. Es drohen sonst Strafen bis 200,- €

27. Juli 2018 | Vermischtes | 7 Kommentare

Die Bundespolizeidirektion Pirna, zuständig für die  bundespolizeilichen Aufgaben in den drei Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, verzeichnete in den vergangenen Jahren eine stetige Steigerung der Gewaltdelikte. Direktionsweit führt die Bundespolizeiinspektion Magdeburg diese Statistik an. Demnach stiegen die Gewaltstraftaten gegen Personen im bahnpolizeilichen  Aufgabenbereich von 322 Fällen im Jahr 2015 auf 723 Fälle im Jahr 2017 an. Ein Brennpunkt ist hierbei der Hauptbahnhof Halle. Hier  wurden im Jahr 2017 insgesamt 251 Gewaltstraftaten erfasst. In den ersten fünf Monaten im aktuellen Jahr sind bereits 117 Fälle zur Anzeige gebracht wurden. Dabei wurden auch Waffen beziehungsweise  gefährliche Werkzeuge festgestellt.

Aus diesen Gründen hat die Bundespolizeidirektion für den Hauptbahnhof Halle ein Verbot zum Mitführen von Schuss-, Schreckschuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährlichen Werkzeugen erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt – am Montag, den 30. Juli 2018 in der Zeit von 13.00 – 21.00 Uhr – am Dienstag, den 31. Juli 2018 in der Zeit von 12.00 – 20.00 Uhr – am Mittwoch, den 01. August in der Zeit von 08.00 -16.00 Uhr.

Die Einhaltung dieses Verbots wird durch Beamte der hiesigen Bundespolizeiinspektion Magdeburg und Unterstützungskräften entsprechend kontrolliert und überwacht.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld in Höhe von 200,00 Euro festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden. Hinzu kommt gegebenenfalls die strafrechtliche Verfolgung gem. des Waffengesetzes.

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